Ergänzendes Sozialgeld
Erwerbstätige mit sehr geringem Einkommen können ergänzendes Arbeitslosengeld II beantragen.
Im Gesetz steht nicht, dass nur Arbeitslose hilfebedürftig sind, sondern alle Erwerbsfähigen und Erwerbstätigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können.
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