Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Klage auf höheren Kindesunterhalt
Auch unter Berücksichtigung von § 10 SGB-II, wonach von einem Erwerbslosen grundsätzlich eine Arbeitssuche im gesamten Bundesgebiet verlangt wird, sind die Familiengerichte verpflichtet, jedenfalls im Hauptsacheverfahren zu prüfen, ob eine bundesweite Arbeitsaufnahme dem Unterhaltsverpflichteten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Bindungen, insbesondere seines Umgangsrechts mit seinen Kindern, sowie der Kosten der Ausübung dieses Umgangsrechts und der Umzugskosten zumutbar ist.
Diese Anforderungen gelten nicht nur bei der Anrechnung fiktiver Einkünfte bei Erwerbslosen, sondern erst recht bei einem vollschichtig Erwerbstätigen, welcher zudem zur Erzielung seines Einkommens ungünstige Arbeitszeiten, einen weiten Anfahrtsweg und Überstunden an Samstagen in Kauf nimmt.
GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, SGB-II § 10
BVerfG, Beschluss vom 14.12.2006, Az. 1 BvR 2236/06
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