Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine gegen das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Schadensersatz insbesondere wegen der Androhung von Folter durch Polizeibeamte geltend machen will. Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht hatten die Gewährung von Prozesskostenhilfe mit der Begründung abgelehnt, die beabsichtigte Klage habe aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen keine Aussicht auf Erfolg.
Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers war erfolgreich. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte fest, dass die angegriffenen Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Rechtsschutzgleichheit verletzen. Die Sache wurde zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. [ … ]
Quelle und Beschluss vom 19. Januar 2008 – 1 BvR 1807/07 – Bundesverfassungsgericht
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