Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen
Die gegen bayerische Nichtraucherschutzregelungen gerichteten Verfassungsbeschwerden einer Raucherin und zweier Gastwirte hatten keinen Erfolg. Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, da die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde und wäre unter : Bundesverfassungsgericht im Volltext incl. Beschluss einsehbar.
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 13. August 2008 um 9:18 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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