Erbschaftsteuerreform antiquiert
Anlässlich der Debatte um die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer erklärt Christine Scheel, stellvertretende Fraktionsvorsitzende:
Vererben und Schenken wird durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung komplizierter und so zur Spielwiese für Beraterinnen und Berater. Die Verschonungsregelung für Betriebsvermögen muss von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden.
Es muss ein möglichst einfaches und standardisiertes Bewertungsverfahren für Betriebe im Gesetz geregelt werden, dass unbürokratisch angewandt werden kann.Bislang ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung ein bürokratisches Monster für Betriebe und Finanzämter.
Wir fordern einem besonderen Freibetrag für Betriebsvermögen, der ermöglichen soll, dass möglichst viele Klein- und Mittelbetriebe erst gar nicht das Bewertungsverfahren für ihren Betrieb im Erbschaft- oder Schenkungsfall anwenden müssen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer orientiert sich völlig an einem antiquierten Gesellschaftsbild. Begünstigt werden nahe Verwandte, alle anderen werden belastet. Das passt nicht mehr in die heutige Zeit.
Deshalb sollte es nur noch eine Steuerklasse mit einem progressiven Tarifverlauf geben. Es soll weiterhin unterschiedlich hohe Freibeträge geben, die aber den heutigen Verhältnissen in der Gesellschaft gerecht werden.
Dabei muss erreicht werden, dass die vorgeschlagene Erbrechtsreform durch das Bundesjustizministerium und die Erbschaftsteuerreform durch das Bundesfinanzministerium auch zusammenpassen.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen
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