Erbschaftsteuer: Öffnungsklausel für die Länder wäre katastrophal
Zum Vorschlag aus der CSU, bei der Erbschaftsteuer eine Öffnungsklausel für die Länder einzuführen, erklärt Dr. Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher:
Der Vorschlag des bayerischen Finanz-Staatssekretärs Georg Fahrenschon, eine Öffnungsklausel für die Länder einzuführen, würde die Erbschaftsteuer völlig ins Aus befördern. So einen Vorschlag kann man nur machen, wenn man den solidarischen Ausgleich durch die Erbschaftsteuer nicht will. Denn die Öffnungsklausel soll den Ländern ermöglichen, auf unterschiedliche Preisniveaus zu reagieren und die Steuersätze entsprechend anzupassen.
Damit sind drei Entwicklungen vorgezeichnet: Erstens wird es einen Wettbewerb zwischen den Ländern um niedrige Erbschaftsteuersätze geben. Dadurch sinkt das Aufkommen deutlich, obwohl sich gerade bei den Erbschaften die zunehmende Konzentration von Vermögen in Deutschland zeigt und eigentlich ein steigendes Aufkommen möglich ist.
Dieses brauchen wir auch dringend, um die Bildungsaufgaben auf Landesebene zu finanzieren. Zweitens wird die Erbschaftsteuer durch eine solche Klausel noch komplizierter. Selbst im Länderfinanzausgleich müsste man wieder eine Sonderregelung für die Erbschaftsteuer schaffen. Und drittens würde der solidarische Ausgleich zwischen reichen Regionen mit hohem Preisniveau und armen Regionen mit niedrigem Preisniveau abnehmen, der nicht nur aus sozialen Gründen, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoll ist.
Wir lehnen diese Öffnungsklausel deshalb ab.
Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: 11. August 2008 um 11:24 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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