Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Erbschaftsteuer auf KG-Anteil und Versorgungsanspruch

Bild: Sozialticker e.V. - RechtDer Ehemann der Klägerin war in einer KG zu 76 % beteiligt, die Klägerin zu 2 %. Die Klägerin erbte den Anteil ihres Ehemannes und einen Versorgungsanspruch gegen die KG i.H.v. 60 % der Versorgungsbezüge des Verstorbenen.

Nach der Entscheidung des 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az: 4 K 4781/06 Erb) muss die Ehefrau Erbschaftsteuer nicht nur unter Berücksichtigung des geerbten KG-Anteils, sondern auch des erhaltenen Pensionsanspruchs zahlen. Beide Erwerbe stünden nebeneinander. Die Klägerin könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Versorgung von der KG und damit zu 78 % von ihr selbst zu leisten sei.

Die Revision wurde zugelassen.

Quelle: Finananzgericht Düsseldorf

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 13. August 2008 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information


  Kommentar oder Frage? Hier veroeffentlichen!


Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Kommentar / Frage hinterlegen ...

Wenn Sie einen oeffentlichen Kommentar oder eine oeffentliche Frage zu dem oben gezeigten Artikel hinterlassen wollen, fuellen Sie nachfolgendes Formular aus. Bitte achten Sie auf die Netikette, bevor Sie Ihren Kommentar einsenden. Alle Einsendungen werden vor der Veroeffentlichung moderiert.
Der Webseitenbetreiber behaelt sich das Recht vor, Einsendungen ohne Angabe von Gruenden zu loeschen.





Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid