Erbschaftsteuer auf KG-Anteil und Versorgungsanspruch
Der Ehemann der Klägerin war in einer KG zu 76 % beteiligt, die Klägerin zu 2 %. Die Klägerin erbte den Anteil ihres Ehemannes und einen Versorgungsanspruch gegen die KG i.H.v. 60 % der Versorgungsbezüge des Verstorbenen.
Nach der Entscheidung des 4. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf (Az: 4 K 4781/06 Erb) muss die Ehefrau Erbschaftsteuer nicht nur unter Berücksichtigung des geerbten KG-Anteils, sondern auch des erhaltenen Pensionsanspruchs zahlen. Beide Erwerbe stünden nebeneinander. Die Klägerin könne sich nicht mit Erfolg darauf berufen, dass die Versorgung von der KG und damit zu 78 % von ihr selbst zu leisten sei.
Die Revision wurde zugelassen.
Quelle: Finananzgericht Düsseldorf
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 13. August 2008 um 12:00 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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