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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Entzug der Fahrerlaubnis schon nach einmaligem Konsum harter Drogen

Bereits der einmalige Konsum harter Drogen (hier: Amphetamin) begründet die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Bei einer Verkehrskontrolle wurde festgestellt, dass der Antragsteller ein Fahrzeug geführt hatte, obwohl er unter Einfluss von Amphetamin stand. Daraufhin entzog ihm die Fahrerlaubnisbehörde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Fahrerlaubnis. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wiederherzustellen, lehnte bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.

Schon die einmalige Einnahme von Amphetamin schließe in der Regel die Fahreignung aus. Die stimulierende Wirkung so genannter harter Drogen vermittle dem Konsumenten den unzutreffenden Eindruck besonderer Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit. Damit einher gehe eine im Straßenverkehr nicht hinnehmbare Risikobereitschaft. In Verbindung mit dem Suchtpotential harter Drogen ergäben sich hieraus für andere Verkehrsteilnehmer besondere Gefahren, die die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigten.

Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 12. August 2008, Aktenzeichen: 10 B 10715/08.OVG

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 29. August 2008 um 11:34 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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