Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Unternehmen, die in Deutschland wegen der guten allgemeinen Standortqualität und trotz der hohen nominalen Steuerbelastung investiert haben, versuchen, ihre in Deutschland erwirtschafteten Erträge z.B. durch grenzüberschreitende Kreditvergabe ins niedriger besteuernde Ausland zu verlagern. Dadurch entgehen Deutschland Steuereinnahmen in Milliardenhöhe. Auch bei privaten Haushalten besteht die Gefahr, dass Kapital ins Ausland transferiert wird, um der Besteuerung in Deutschland auszuweichen.
Hauptziel der Unternehmensteuerreform ist deshalb neben der Erhöhung der Standortattraktivität die längerfristige Sicherung des deutschen Steuersubstrats.
Durch positive und negative Anreize soll die Verlagerung von Steuersubstrat ins Ausland, vor allem durch Unternehmen aber auch durch private Haushalte, gebremst werden.
Schon mittelfristig werden daher die Einnahmen der Körperschaft- und der Gewerbesteuer über dem derzeitigen Niveau liegen. Die steuerliche Attraktivität des Standortes Deutschland soll für in und ausländische Investoren erhöht werden. Dies soll unabhängig von der Rechtsform gelten.
Lesen Sie hier, wie sich der Gesetzgeber die Lösung des Problems vorstellt und was bei Einführung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 auch auf private Haushalte zukommen wird.
Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein am: Freitag, 20. Juli 2007 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




