Das Sozialtickerportal
Home | Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklaerung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu § 22 Abs. 2 a SGB II

Der Gesetzgeber hat 2006 die Vorschriften über die Kosten für Unterkunft und Heizung für Personen unter 25 Jahren verschärft. Sie sollen nach einem Umzug nur dann Leistungen für Unterkunft und Heizung vom zuständigen Träger der Grundsicherung erhalten, wenn dieser dem Umzug vorher zugestimmt hat.

Die gesetzliche Vorschrift benennt die Voraussetzungen für eine Zusicherung durch die unbestimmten Begriffe “schwerwiegender sozialer Grund” und “sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund” nur unzureichend. Der Deutsche Verein gibt zur Konkretisierung dieser Vorschrift die nachfolgenden Empfehlungen ab. Diese wurden in der Arbeitsgruppe 2Umsetzung SGB II” unter Vorsitz von Friedrich Graffe, München, erarbeitet und nach Beratung im Fachausschuss “Jugend und Familie” sowie im Arbeitskreis “Grundsicherung und Sozialhilfe” am 6. Dezember 2006 vom Vorstand des Deutschen Vereins verabschiedet.

Quelle: Deutscher Verein

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 14. Dezember 2006 um 14:18 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Verbraucherinformationen
Plus Online Shop Plus Online Shop


Bookmark Buttons:
Bookmark bei: Mr. Wong Bookmark bei: Webnews Bookmark bei: Icio Bookmark bei: Favoriten Bookmark bei: Bookmarks.cc Bookmark bei: Bookmarks.at Bookmark bei: Newsider Bookmark bei: Yigg Bookmark bei: Digg Bookmark bei: Del.icio.us Bookmark bei: Furl Bookmark bei: Google Bookmark bei: Blogmarks Bookmark bei: Technorati Bookmark bei: Netvouz Information

Weitere Beiträge zu diesem Themengebiet:


Weitere aktuelle Meldungen:


Anzeige
 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid