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Mittwoch, der 08. Oktober 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Elterngeldrechner - kann ich mir ein Baby leisten?

leyen-neu.gifNun ist es bald soweit. 2007 trifft für viele Familien der finanzielle Schlag durch das Elterngeld ins Gesicht. Um zu errechnen, wieviele Kinder man sich noch leisten möchte oder aber den demographischen Wandel der Zeit zu fördern gedenkt, hat das Bundesministerium einen Rechner online gestellt.

Was ist das Elterngeld?

Für Geburten ab 1. Januar 2007 tritt das Elterngeld an die Stelle des bisherigen Erziehungsgeldes. Es ersetzt 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens bis maximal 1.800 Euro und beträgt auch für nicht erwerbstätige Elternteile mindestens 300 Euro. Für Geringverdiener, Mehrkindfamilien und Familien mit Zwillingen oder Drillingen wird das Elterngeld erhöht. Bei Kindern, die vor dem 1. Januar 2007 geboren werden, kann wie bisher Erziehungsgeld bezogen werden

Wer bekommt das Elterngeld?

Das Elterngeld erreicht alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und auf Einkommen verzichten. Teilzeittätigkeit neben dem Elterngeld bis zu 30 Stunden in der Woche ist möglich. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein nehmen, zwei weitere Monate sind als Option für den anderen Partner reserviert. Das heißt: Zwölf Monate Elterngeld gibt es immer, wenn sich Eltern Zeit für die Betreuung ihres Kindes nehmen.

Welche bisherigen Zahlungen fallen durch das Elterngeld weg?

Das Erziehungsgeld wird es nicht mehr geben, das Elterngeld tritt an seine Stelle. Eltern, die bereits einen Anspruch auf Erziehungsgeld haben, behalten diesen natürlich für den bewilligten Zeitraum. Beim Mutterschaftsgeld wird sich nichts ändern.

Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro (Mindestbetrag) ist es also anrechnungsfrei.

ACHTUNG!: Entfall vom Geschwisterbonus bei ALG II Empfängern !

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: Freitag, 8. Dezember 2006 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen


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