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Eklat beim Gericht wegen Bildungspaket

Richter verweist Bürgerinitiativen-Vertreterin als Beistand des Saales und will Inhalt der Klage nicht verhandeln

Klägerin nimmt Vollmacht für Brigitte Vallenthin nicht zurück Verhandlung vor Landessozialgericht NRW kurzfristig beendet und vertagt

„Dass der Richter im Termin zur Verhandlung der Grundsatz-Klage in Sachen Bildungspaket wegen Verfassungswidrigkeit sowie Verstoßes gegen europäisches Antidiskriminierungsrecht und UN-Menschenrechtskonvention platzen ließ, weil er mich nicht als Beistand dabei haben wollte, stellt nach Einschätzung unserer Bürgerinitiative einen eklatanten Verstoß gegen das Recht der alleinerziehenden Klägerin dar,“ resümiert Brigitte Vallenthin den in dieser Woche beim Landessozialgericht NRW in Essen vertagten Erörterungstermin. „Darüber hinaus empfinden wir es als brüske Verweigerung der Rechte auf gleiche Bildungschancen und diskriminierungsfreie gesellschaftliche Teilhabe, dass der Richter gleich zu Verhandlungsbeginn erklärte, das umfangreich – nicht zuletzt auch mit Stellungnahmen des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter sowie des Deutschen Kinderschutzbundes - begründete Klagevorbringen und damit auch den Antrag auf Vorlage beim Bundesverfassungsgericht nicht verhandeln zu wollen. - Was dann, wenn nicht den vorgetragenen Klagegegenstand, wollte er mit der alleinerziehenden Klägerin verhandeln, bei dem ich nicht hätte anwesend sein sollen?“ fragt sich Brigitte Vallenthin.

Der Eklat im Verfahren um die Verfassungswidrigkeit des sogenannten Bildungspakets hätte größer kaum sein können, so die Einschätzung der Hartz4-Plattform: denn mit seinem Eröffnungsstatement stieß der Richter alle armen Kinder und deren Eltern gleich zweimal vor den Kopf:

Der Richter erklärte seine Absicht, den Inhalt der Klageschriftsätze nicht zum Gegenstand der Verhandlung machen zu wollen.

- Das Landessozialgericht verweigert damit ausdrücklich eine Überprüfung, ob das Bildungspaket mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.Februar 2010 darin tatsächlich umgesetzt wurden.

- Das Landessozialgericht lehnt es somit ab, die vom UN-Ausschuss über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte seit 10 Jahren angemahnte Erfüllung seiner Rechtspflichten bezüglich der Ungleichbehandlung armer Kinder in Deutschland sowie die für die deutsche Rechtsprechung verpflichtend bindenden Europäischen Antidiskriminierungs-Rechtsnormen auf den Prüfstand zu stellen.

Der Richter verwies den von der Klägerin bevollmächtigten Beistand, Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin, aus dem Gerichtssaal.

- Die Unzulässigkeit dieser Beistandschaft begründete er damit, dass Vallenthin - selbst als Bürgerinitiativen-Vertreterin diese Unterstützung „gewerbsmäßig“ betreibe.

- Denn, so führte der Richter aus, die „Gewerbsmäßigkeit“ sei bereits dann erfüllt, wenn sie mindestens zweimal Menschen in Gerichtsverhandlungen begleitet hätte.

- Dabei spiele es auch keine Rolle, wenn eine solche Unterstützung wie in diesem Falle nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit stehe.

- Während der von der Klägerin bevollmächtigte Beistand aus dem Saal hinaus gewiesen wurde, hatte der Richter andererseits keine Probleme mit der Anwesenheit einer von ihm weder für die eine noch für die andere Partei aufgerufenen männlichen Person, die dort mit Schreibblock und Stift gerüstet und mit welchem Recht auch immer in der nicht öffentlichen Verhandlung offenbar geduldet war.

Nach dieser Eröffnung der Verhandlung stellte der Richter die Klägerin vor die Alternative,

- entweder Brigitte Vallenthin die Vollmacht wieder zu entziehen und alleine ohne Beistand die Verhandlung fortzusetzen.

- Andernfalls werde er die Verhandlung vertagen, um zunächst eine förmliche Zurückweisung der Anwesenheit der Hartz4-Plattform-Sprecherin durch den Drei-Richter-Senat zu erwirken.

Und noch einen Affront musste die Klägerin hinnehmen, die wie eine Löwin gegen die Diskriminierung ihres Kindes am Gymnasium, im Sportverein und im Musikunterricht kämpft. Zum Schutze der Persönlichkeit ihres Kindes hatte sie beantragt, ihren Namen nicht öffentlich auf der Termintafel vor dem Gerichtssaal zu benennen. Selbst diesem Anliegen ist der Richter nicht gefolgt, sondern hat ihren Namen dort öffentlich preisgegeben.

Klägerin und Hartz4-Plattform sind nach allem umso mehr entschlossen, weiter für gleiche, diskriminierungsfreie Bildungschancen aller Kinder zu kämpfen, deren Eltern schuldlos unter Hartz IV leiden.

„Groß ist unsere Enttäuschung nicht nur darüber, dass das Gericht keinerlei Bereitschaft erkennen ließ, der Ungleichbehandlung und Diskriminierung armer Kinder in Deutschland einen Riegel vorzuschieben. Größer noch ist unsere Betrübnis über die in den Klageschriftsätzen mit großartigen Argumenten zitierten Kinder-Lobby-Verbände Verband alleinerziehender Mütter und Väter und Deutscher Kinderschutzbund, die zwar von uns über die Klage auf dem Laufenden gehalten werden, aber jegliche Unterstützung unseres Kampfes für benachteiligte Kinder vermissen lassen“, so Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.

Quelle: Brigitte Vallenthin Hartz4-Plattform.de

Startseite - Veröffentlicht am: 5. Dezember 2011 um 6:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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9 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Sebi-rockt am Montag, 5.12.2011.

Von wem wurde den dieser Unrichter gekauft? Sozialverachtender CDU/SPD Troll von Oben herab. Widerlich!


2. ... Kommentar von Streetfigther am Montag, 5.12.2011.

Bei den Jobcentern fängt es schon an!
Über Grundgesetz, Bundesverfassungsgerichtsurteil, Verstoß gegen Menschenrechte, Nötigung usw. will man mit mir als Betroffenen nicht reden. Darüber wird hier nicht geredet! Widersprüche werden abgewiesen. Nur der Bereichsleiter schlägt mir einen Gesprächstermin vor,da ich offenbar unzulänglich über die rechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen die mich betreffen informiert binn und er an einer Lösung interressiert ist. Das soll auch an der Beratungsqualität des Jobcenters liegen können! Wie diese Lösung im 60. Lebensjahr für mich aussehen kann ist wohl sehr fraglich. Hier kann sich aus meiner Sicht ein roter Faden bis hin zu einigen Sozialrichtern durchziehen.Von Anfang an wird das verwehrt was verhandelt werden soll-unter fadenscheinigen Begründungen! Betroffene sollen überhaupt keine Rechte mehr haben und Beistände schon überhaupt nicht. Trotzdem Klage ich weiter es bleibt ja nichts weiter übrig,bei der Zwangsverarmung von Hartz IV! Außerdem wünsche ich der Bürgerinitiatieve und Frau Vallenthin viel Erfolg! Wer kämft kann verlieren ,wernicht kämft hat schon verloren!


3. ... Kommentar von Britwei28 am Montag, 5.12.2011.

Dieser Bericht bestätigt nur was ich schon lange vermute!

Geben ist; auch bei bestimmten Dingen in der Politik, denn seliger als nehmen; nicht wahr?!


4. ... Kommentar von erika am Montag, 5.12.2011.

Und bei den gesetzeswidrigen Sanktionen wird es demnächst ebenso gemacht, wetten ?
Die pauken das Stück für Stück jetzt mit allen Mitteln durch, denn wir sind ja nicht die Menschen die im GG stehen, dass, sind anscheinend ganz andere.


5. ... Kommentar von Korbacherjunge am Montag, 5.12.2011.

JA wenn man Beistand ist muss man mit allen rechnen.

Wenn man seine Sachen selbst vertrit bei Gericht weis RichterIn nich was sie tun soll oder machen soll.
Erlebe das zur Zeit bei einen Bekanten das die Richterin beim SG - Marburg eine Hinhaltetaktik fährt weil sie nicht weis was sie tun soll.
Geht um Regelsatz und das Grundgesetzt aber die Richterin Z. hatte fas ein Jahr zeit um was zu tun , manschmal ferstehe ich RichterIn nicht so ganz , obwohl sie auch nur Menschen sind.


6. ... Kommentar von diogenes am Montag, 5.12.2011.

und wieder ein beispiel dafür wer in deutschland das sagen hat.
rechtsbeugung ist in deustchland eben an der tagesordnung.
überlegt das nächste mal wen ihr in den bundstag wählt.
die roten haben uns hartz4 eingebrockt, die schwarzen haben uns mit europa verzockt und die grünen lassen zu allem ihre blühmchen blühen, die linken tuen nur mit opposition winken und die rechten glaubt man den medien wollen nur noch randalieren da kann man als wähler nur noch den mut verlieren.
von demokratie keine spur nur noch schikane und rechtsbeugung rund um die uhr .
steuern rauf und löhne runter das lobbyistentum tummelt sich in deutschland munter und droht auch die nächste kriese für die obrigkeit und ihre geldgeber wird es keine kriese geben den der deutsche michel wirds schon richten das hat uns die geschichte schon bewiesen .


7. ... Kommentar von egalite am Dienstag, 6.12.2011.

Hallo,

sehr Schade für die Judikative sich so zu outen.

Offensichtlich ist ein Richter bei diesem “Senat” mehr als befangen. Es könnte somit Befangenheitsantrag gestellt werden —> Gründe gibts ja schon
einige (amtsmissbrauch, beihilfe, gleichbehandlungsgebot, verfahresbeeinflußung, mißachtung Art.6 MRK nebst Art. 3 und Art. 19 GG.

Auch: Rules: wikipedia.org

Sehr komisch finde ich persönlich die Öffentlichmachung von geschützten Sozialdaten (nichtöffentliche Sitzung –> Schreiberling mit Schreibblock). Wobei die “Bekanntmachung” des Erörterungstermin wohl Richtersache ist (hab dazu in GVG noch nichts entdeckt). Obgleich hätte man vermutlich sich vieles erspart mit einer bei Gericht zur Akte hinterlegten Vollmacht.

Frau Vallenthin, klar halten sich ausnahmslos alle Verbände usw. sich aus dem anprangern von Rechtsbruch und kriminellen Handlungen zurück! Da die Einführung von HartzIV mittlerweile HartzV eine gigantische Milliardenindustrie geworden ist. Die SPD rühmt sich tagtäglich für Ausweitung von Sklavenarbeit und konkurriert mit Schwarzen um die Gunst der Ausbeuter. Der “made in Germany” Verkaufsschlager ist seit 1.1.2005 totale Ausbeutung durch Staat (wir alle) und passenden Gesetzen.

Zum Thema:

Die Tatestierung einer gewerblichen Beistandschaft hätte ich gerne mal mit Beweishinterlegung gesehen, sollte eigentlich in einem “fairen” Verfahren obligatorisch sein, denn sonst könnte eine Nichtbeachtung der im Amtseid angesprochenen obersten Direktive (GG) umgehend als kriminelle Handlung gewertet werden, obwohl ja Verbrecher-Hartz sowieso nichts mehr mit Grundgesetz und Recht und Ordnung ansich haben.

Alles im Allen scheint mir ein befangenes LSG sowieso der falsche Anlaufpunkt zu sein, denn glauben Sie echt dass von den agierenden einer die ersten 20 Artikel des Grundgesetzes noch kennt ???

Hoffentlich nutzen Sie die 14 Tage zur “Verfahrensbeschwerde” sinnvoll. Auch wenn Schwangerenschützer und Co nicht mehr berichten, dass kriminelle Hartz-Verbrechergeschäft läuft auf Mega-Krieg-Modus.

Kenne immer noch nicht den Wortlaut der Klägerin, somit ist eine Aufarbeitung Sinnlos, dachte Sie würden anders Argumentieren…. somit ist Ihre Pressemitteilung ein Gerücht bzw. Medienbericht. Ohne Zitattexte ist es wohl nur eine Beteiligtenmeinung.

Sollte sich dieses bestätigen, wäre es ein Skandal

mfg


8. ... Kommentar von tunichtgut am Dienstag, 6.12.2011.

Wer Richtern in NRW oder Bayern so leichte Optionen läßt und dabei noch so ungeschickt ist, das hinter verschlossen Türen geschehen zu lassen, statt 200 Zuschauer im Saal zu versammeln, darf sich nicht wundern.

Sachliche Aufarbeitung der Problemlösung ist nicht gewünscht.

Den Eindruck hat nunmal ein tunichtgut


9. ... Kommentar von Galileo am Dienstag, 6.12.2011.

Auch Richter sind “Staatsdiener” und daher abhängig. Außer sie sind vermögend und können auf ihre Bezüge verzichten. Aber wer sollte sich dann der Mühe unterziehen wollen, die Seite der Armen zu vertreten und wirklich Recht zu sprechen? - Die berühmte Stecknadel im Heuhaufen ist leichter zu finden!


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