Einschränkung der Beratungshilfe und Gerichtsgebühren
NRW Arbeitsminister Laumann hat letzte Woche in einem beeindruckend klaren Statement deutlich gemacht, dass er den Luxus von Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW zum 31.9.08 abschaffen möchte. Parallele und besonders potenziell unabhängige und kritische Beratungsstrukturen sind nicht mehr opportun. Die SGB II – Leistungsträger seien zur Beratung gesetzlich verpflichtet und die behördliche Beratung würde zur Unterstützung der Betroffenen völlig ausreichen, so Laumann. Damit droht spätestens Ende Sep. 08 rund 120 Arbeitslosenzentren in NRW das Aus. Auch Tacheles e.V. ist von dem Wegfall dieser Finanzierung schwer mitbetroffen.
Dann soll es eine Dienstanweisung der CDU-Bundesländer geben, Beratungshilfescheine in SGB II – Sachen im Regelfall nicht mehr auszugeben. Den Betroffenen soll mit Verweis auf die behördliche Beratung die Beratungshilfe abgelehnt werden. Der Zugang zu Anwälten und Rechtsdurchsetzung soll für Leistungsberechtigte somit blockiert werden.
Als letztes sollen noch Sozialgerichtsgebühren eingeführt werden. Derzeit findet bis Ende dieses Jahres dazu eine Befragung der Sozialrichter statt. Da auch die Meinung der Richter voraussichtlich nicht all zuviele Rücksicht genommen werden wird, ist damit zu rechnen, dass sie irgendwann nächstes Jahr eingeführt werden.Alle drei Maßnahmen dienen dazu Erwerbslosen den Zugang zu Ihren Rechten und somit zu ihrer Existenz noch mehr zu versperren. Um überhaupt Beratungsstrukturen aufrecht erhalten zu können, wird es nun existenziell notwendig sein um die Finanzierung unabhängiger Beratung zu kämpfen. Hier sind aber auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände, die Anwälte und die Betroffenen selbst gefragt. Die Hauptlinie wird sein müssen, das derart viel Druck auf die Sozialbehörden und die Politik ausgeübt werden muss, dass diese örtliche unabhängige Beratungsstrukturen finanzieren.
Quelle: Tacheles e.V.
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