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Einmaliges Einkommen ( Gewinne )

Verwirrungen gibt es immer wieder, wenn Fortuna zugeschlagen hat und einem Hilfebedürtigen ihr Herz offenbarte. Leider stellen diese Gewinne einmaliges Einkommen nach § 11 SGBII dar.

Einmaliges Einkommen können Lotterie- Gewinne , Abfindungen des Arbeitgebers , Steuerrückerstattungen des Finanzamtes , monatliche Geldzuwendungen der Tante oder des Vaters sein , die Aufzählung ist nicht abschließend . All dies stellt einmaliges Einkommen nach § 11 SGBII dar.

Bereits liegen zu Gewinnen auch schon entsprechende Urteile der Sozialgericht vor.

Ein Gewinn eines Autos stellt für einen Hartz IV Empfänger ein einmaliges Einkommen nach § 11 SGBII dar und ist kein Schonvermögen.

So urteilte das SG Dortmund S 27 AS 59/07 ER vom 19.03.2007 wie folgt:

Gewinnt ein Langzeitarbeitsloser in einem Gewinnspiel einen PKW, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, bis der Wert des Wagens verbraucht ist.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Montag, 26. März 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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