Einmalige Einnahmen durch Ferienjobs
Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke möchte wissen, inwiefern Jugendliche in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften einmalige Einnahmen durch Ferienjobs mit den Regelleistungen der Bedarfsgemeinschaft verrechnen müssen. Die Arbeitslosengeld-II/Sozialgeld-Verordnung sieht vor, dass einmalige Einnahmen auf einen angemessenen Zeitraum aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund interessiert die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (16/10092), welche Zeiträume der Aufteilung die Bundesregierung im Falle der Ferienjobs von Schülern als angemessen betrachtet und welche Handlungsanweisungen es für die Grundsicherungsträger vor Ort gibt.
Quelle: Deutscher Bundestag
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 15. August 2008 um 9:54 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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Also manchmal frage ich mich, ob die LINKEN kein Exemplar des SGB II vorliegen haben. Speziell § 11 SGB II gibt doch schon die Antwort auf dessen Frage frei.
- Handlungsanweisung: alles verrechnen, was jeder an Gelder irgendwo verdient
… lautet die Devise und zeigt schon den Jugendlichen, dass Arbeit sich nicht mehr lohnt, um ein besseres Leben zu erhalten. Quasi erzieht sich diese Gesellschaft willenlose “Hartz IV Empfänger”, um diese dann als Sklaven billiger in den Arbeitsmarkt über die Händler einzubringen.