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Einiges zum Thema Minijobber

Mit Minijobs bessern in Deutschland mehr als 6 Millionen Menschen ihre (Haushalts-) Kasse auf. Minijobber sind in Haushalten, Büros oder in Geschäften tätig. Für einen Minijob erhält man in der Regel 400 Euro - ohne Abzüge. Im großen und ganzen gelten für alle Minijobber Regeln, die denen der normalen Arbeitnehmer sehr ähnlich sind. So dürfen Minijobber beispielsweise natürlich auch in den Urlaub fahren.

Als Minijobber darf grundsätzlich jeder tätig sein. Hat man eine Haupttätigkeit, so ist neben dieser ein einziger 400-Euro-Job abgabefrei erlaubt. Diese Möglichkeit des (Hinzu-) Verdienstes wird vor allem von Frauen genutzt. Zudem werden gleichzeitig auch die Rentenansprüche dabei aufgestockt. Zu den Minijobbern, die es seit dem Jahre 2003 gibt, gehören aber auch Menschen mit niedrigem Einkommen sowie Rentner.
Bei den Minijobbern ist der Anteil der Frauen mit 93 % im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z.B. Putzen, besonders hoch.

Einige besondere Vergünstigungen gelten, um im Haushalt mehr Stellen zu fördern. So ist es z.B. möglich, dass ein privater Arbeitgeber bis zu 510 Euro von der Steuer absetzen kann. Hinzu kommt außerdem, dass er geringere Pauschalbeiträge als wie im gewerblichen Bereich zahlt. Von der Minijob-Zentrale in Essen wurde dies so angegeben.

Etwa 13 % beträgt der Anteil der Abzüge. Das Geld wird von der Minijob-Zentrale direkt vom Konto des Arbeitgebers abgezogen. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, seinen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Wenn das nicht geschehen ist, drohen Geldbußen.
Eine Unfallversicherung ist außerdem automatisch mit der Anmeldung des Minijobbers verknüpft. Wollen Minijobber bezüglich ihrer Anmeldung auf Nummer sicher gehen, wird von Arbeitsrechtlern empfohlen, dass sie sich eine Kopie der Bescheinigung geben lassen.

Nach den Angaben von Arbeitsrechtlern zählt ein Minijob im Unternehmen wie ein volles Arbeitsverhältnis. So hat ein Minijobber beispielsweise auch Anspruch auf Urlaub sowie auf Entgeltfortzahlung im Falle von Krankheit. Zudem greift in Betrieben ab zehn Mitarbeitern für Minijobber nach 6 Monaten der Kündigungsschutz. In Haushalten - also bei privaten Arbeitgebern - gilt für Minijobber eine Kündigungsfrist von 4 Wochen.

Wird die 400 Euro-Grenze vom Minijobber überschritten, z.B. durch eine Zahlung von Urlaubsgeld, wird es kritisch. Denn ab einem Verdienst von 400,01 Euro ist man steuer- und versicherungspflichtig.

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Birgit   am: Montag, 9. Juli 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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