Einheitlicher Krankenkassenbeitrag ändert nichts an der Rentenhöhe
Für die meisten Rentner in Hessen wird sich im neuen Jahr der Zahlbetrag ihrer Rente geringfügig ändern. Grund ist der ab 2009 mit 15,5 Prozent bundesweit einheitliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wird erstmals bei der Januarrente berücksichtigt. Die Rentenhöhe selbst bleibt unverändert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
Von der jeweiligen Krankenkasse hängt es ab, ob manche etwas mehr auf dem Konto haben werden, während andere etwas weniger erhalten können. Liegt der Beitragssatz der Krankenkasse bisher unter 14,6 Prozent, muss der Rentner im neuen Jahr mehr für seine Krankenversicherung zahlen. Weil aber mehr als die Hälfte der Rentnerinnen und Rentner der Deutschen Rentenversicherung Hessen zurzeit für ihre Krankenversicherung mehr aufwenden, werden sie sich im neuen Jahr besser stellen.
Der neue Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Rentner und Rentenversicherung je zur Hälfte teilen. Hinzu kommt - wie schon bisher - der so genannte zusätzliche Beitragssatz von 0,9 Prozent, den der Rentner allein trägt. Das heißt, sein Anteil am Beitragssatz beträgt insgesamt 7,3 plus 0,9 = 8,2 Prozent.
Wer freiwillig oder privat krankenversichert ist, erhält von der Rentenversicherung weiterhin einen Zuschuss für seine Krankenversicherung. Dieser Zuschuss beträgt ab Januar einheitlich 7,3 Prozent der Rente.
Die Deutsche Rentenversicherung Hessen wird über den neuen allgemeinen Beitragssatz und über die Höhe des neuen Krankenversicherungsanteils des Rentners auf dem Kontoauszug seiner Bank informieren. Nur in Ausnahmefällen werden Rentner einen gesonderten Bescheid erhalten.
Quelle: Presse der Deutschen Rentenversicherung Hessen
Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock am: 18. Dezember 2008 um 11:01 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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