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Donnerstag, der 08. Januar 2009 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Eingewachsene Fußnägel, Pickel oder ALG II - die Chipkarte kommt 2012

Kommentar Sozialticker - Ab dem Jahr 2012 sollen staatliche Leistungen auf einer elektronischen Chipkarte gespeichert werden. Auch das Einkommen soll als Nachweis auf dieser Karte gespeichert und alle relevanten Daten des Antragstellers in einer zentralen Datenbank zusammengefasst werden. ( Elena - soll die totale Überwachung heißen )

Ob Kindergeld, Elterngeld, Familienstand, Einkommen oder Zuschläge, Wohngeld oder Arbeitslosengeld … evtl. auch noch die eingewachsenen Fußnägel, Pickelbefall oder Schweißfüße … alles hat Platz auf der Chipkarte, die man doch eigentlich gerne wie beim Hund - pervers implantieren würde wollen. In Zeiten von elektronischen Fußfesseln und permanenter Autobahnüberwachung ist ja alles möglich geworden.

Es wäre dann sicherlich in vielen Bereichen einfacher, wenn man an der Kasse - nach den Artikeln - selbst über den Scanner gezogen wird … zwecks Abbuchung und Anwesenheitsnachweis bzw. Haushaltskassensturz, ob man sich dieses überhaupt noch leisten darf. Auch mobile Scanner würden dann hochgehandelt werden, denn bei einen Unfall … Scanner ran … kein Geld zu holen … Pech gehabt, aber dazu kommt ja noch eine extra Karte, auf der dann bereits der “Zettel am Zeh” vorgespeichert sein wird. Auch wäre dann die Strafverfolgung einfacher zu orten. GPS angeklickt und schwupp … da haben wir den Täter gleich am Hals gepackt.

Das tolle an dem neuen Spielzeug des Bundeswirtschaftsministeriums ist - die Betroffenen dürfen ihre eigene Überwachung selbst bezahlen … von 10 Euro je Karte ist bereits die Rede, als Pflicht getarnt bei 80 Millionen Einwohner … ein klasse Nebeneinkommen der totalen Überwachung zu klammer Kassen - und geschönter BWA.

Weitere Informationen : Chipkarte für Arbeitnehmer wird Pflicht

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 25. Juni 2008 um 11:36 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  4 Kommentare / Fragen veroeffentlicht


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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Milda am Mittwoch, 25.6.2008.

Und bald haben wir den unter der Haut und sind so wie der ferngesteuerte Hosenanzug. Dann kann man uns steuern und lenken ,niemand wird mehr privat sein ! Alle sind unter der Kontrolle ! Lässt man einen Pups ,so kassieren sie gleich Umweltverschmutzung !


2. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 25.6.2008.

Es gibt allen Anlass für kritisches Misstrauen

Ab 2012 soll ein elektronischer Einkommensnachweis, kurz ELENA, eingeführt werden. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE und im Innenausschuss:

“Immer mehr elektronische Karten mit sensiblen Daten sollen eingeführt werden: einer neuer Personalausweis, eine Gesundheitskarte, ein Einkommensnachweis.

Völlig unklar ist indes, welches Gesamtkonzept die Bundesregierung dabei verfolgt. Das ergab zumindest eine Debatte heute im Innenausschuss des Bundestages.

Oder aber die Bundesregierung hat ein Gesamtkonzept, hält dies aber unter Verschluss. So oder so, es gibt allen Anlass für kritisches Misstrauen.

Das betrifft auch ELENA als Single-Projekt. Denn immer wenn eine Zentral-Datei geschaffen werden soll, läuten bei mir die Alarmglocken.

Aber auch sozial-politisch ist ELENA höchst fragwürdig. Mit der Einführung von ELENA sollen in der Wirtschaft und beim Staat Bürokratiekosten in Höhe von Zig-Milliarden Euro eingespart werden.

Die Kosten für die elektronische Karte und die dazugehörige persönliche Signatur aber sollen die Bürgerinnen und Bürger selbst tragen. De facto liefe das folglich auf eine neue Steuer hinaus, auf eine Bürokratie-Abbau-Steuer.”

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle


3. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 25.6.2008.

Kabinett beschließt elektronischen Einkommensnachweis

Datum: 25.6.2008

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf über das Verfahren des
elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) beschlossen. Damit ist
die Grundlage für einen substanziellen Fortschritt beim Bürokratieabbau gelegt
und ein wichtiger Schritt hin zu mehr Innovation in Deutschland getan.

Derzeit müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Behörden
Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie (Sozial-)Leistungen
beantragen. Beim Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld oder Wohngeld entfällt
dies ab dem 01.01.2012. Die Papierbescheinigungen werden durch ein formalisiertes
elektronisches Verfahren ersetzt.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, betont:

“Das ELENA-Verfahren ändert nichts an den Ansprüchen der Bürger, sondern zielt darauf,
bestehende Möglichkeiten der Kommunikation besser zu verknüpfen. Der
Gesetzentwurf zeigt eindrucksvoll, dass neue Technologien auch wesentlich zum
Bürokratieabbau beitragen können. Alleine durch ELENA können wir die Unternehmen
um mehr als 85 Mio. € im Jahr entlasten.”

Die Arbeitgeber werden künftig nicht mehr schriftlich Bescheinigungen ausstellen,
sondern monatlich Einkommensdaten an eine zentrale Speicherstelle melden. Aus
dieser zentralen Speicherstelle rufen die jeweils berechtigten Behörden bei
Bedarf die Daten ab und berechnen auf ihrer Grundlage die Leistungen. Ein
Datenabruf ist nur unter aktiver Mitwirkung des Bürgers möglich. Ohne seine
Zustimmung kann ein Zugriff auf seine Daten nicht stattfinden. Als Schlüssel für
die Daten dient eine Signatur, die beispielsweise auf jeder modernen Bankkarte
oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann. Auch die
Zugangsberechtigung des Beschäftigten der Verwaltung erfolgt mittels
Signaturkarte, so dass eine “doppelte” Prüfung der Berechtigung zum Datenabruf
stattfindet und nur in dieser Kombination der Datenabruf möglich ist.

Bundesminister Glos:

“Mit der qualifizierten Signaturkarte nutzen wir ein System,
das bedeutend für die Entwicklung der neuen Kommunikationstechniken ist. Die
Signaturkarten bieten den Bürgerinnen und Bürgern beispielsweise die Möglichkeit,
sich im Internet auszuweisen sowie auf elektronischem Wege rechtssicher zu
unterschreiben. Davon profitiert der Verbraucher, der elektronische Handel und
die Dienstleistungswirtschaft.”

Für die Einrichtung und den Betrieb der zentralen Speicherstelle und der
dazugehörigen Verfahrensstellen wird der Bund eine Vorfinanzierung in Höhe von
rund 55 Mio. ¤ übernehmen. Sollten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer bei
Antragstellung über keine qualifizierte Signatur verfügen, sieht das Gesetz
ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung der angemessenen Kosten für das
qualifizierte Zertifikat vor.

Der Gesetzentwurf sieht zunächst die Umsetzung von sechs Bescheinigungen aus dem
Bereich Arbeitslosengeld I, Bundeserziehungsgeld und Wohngeld vor. Ziel der
Bundesregierung ist es, das Verfahren schrittweise auszubauen und ab 01.01.2015
alle weiteren Auskünfte, Bescheinigungen und Nachweise nach dem Sozialgesetzbuch
in das Verfahren mit einzubeziehen.

Fakten zum ELENA-Verfahren

* Um was geht es?
Informationen zum Einkommen sind Voraussetzung zur Leistungsberechnung in
unserem Sozialsystem.
Bisher geschieht dies in Papierform, d.h. der Arbeitgeber füllt für seine
Arbeitnehmerin / seinen Arbeitnehmer ein Formular aus, welches diese(r) der
zuständigen Behörde übergibt. Das ELENA-Verfahren regelt die Frage, wie die
beim Arbeitgeber in elektronischer Form vorliegenden Entgeltdaten der
Arbeitnehmer möglichst einfach und schnell zu der jeweils berechtigten
Behörde gelangen, welche diese elektronisch verarbeitet.

* Zielsetzung:
Das Verfahren verfolgt zwei Ziele. Es geht um Bürokratieabbau und um
Innovationen. Bürokratieabbau wird erreicht durch eine Beschleunigung der
Verfahren, die zu einer Kostenentlastung der Unternehmen von mehr als 85
Mio. ¤ pro Jahr führt. Innovationen werden erreicht durch die breite
Anwendung von qualifizierten Signaturkarten, welche die Rechtssicherheit im
Bereich der elektronischen Kommunikation sicherstellen.

* Ausgestaltung des Verfahrens:
Die Arbeitgeber übermitteln jeden Monat einen gesetzlich festgelegten
Datensatz an eine speichernde Stelle. Bei dieser Stelle werden die Daten in
verschlüsselter Form gespeichert. Dieser Datensatz enthält die notwendigen
Angaben für die jeweilige Leistungsberechnung. Nur wenn der Bürger seine
Daten freigibt, können diese entschlüsselt und abgerufen werden. Nur zur
Datenfreigabe wird eine Signaturkarte benötigt.

* Datenschutz:
Für das ELENA-Verfahren gelten die Bestimmungen zum Sozialdatenschutz des
Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches und weitere im Gesetz festgelegte
Schutzrechte. Die Daten in der Zentralen Speicherstelle werden nach der
Übermittlung durch den Arbeitgeber sofort geprüft, zweifach verschlüsselt
und danach gespeichert. Eine Entschlüsselung ist nur im Rahmen eines
konkreten, durch den Teilnehmer legitimierten Abrufs möglich. Ein direkter
Zugriff auf die Datenbank ist weder für interne Mitarbeiter noch für Hacker
möglich, da die Speicherung der Daten und deren Verschlüsselung in
unterschiedlichen Verantwortlichkeiten liegt (System der Gewaltenteilung).
Ein weiterer Vorteil des ELENA-Verfahrens ist darin zu sehen, dass
zukünftig der Arbeitgeber keine Kenntnis darüber erlangt, ob sein
Arbeitnehmer einen Antrag auf eine Sozialleistung stellt.

* Signaturkarte:
Die Signaturkarte dient nicht zur Datenspeicherung. Im ELENA-Verfahren
kommt in keinem Fall eine inhaltliche Information auf die Signaturkarte.
Die Besonderheit besteht eben darin, die für sich nichts sagende
Identitätsnummer des Zertifkates als “Türschlüssel” zu den Daten des
Teilnehmers zu nutzen.
Die Kosten des qualifizierten Zertifikates liegen nach Aussage der
Wirtschaft zukünftig bei rund 10,- ¤ für 3 Jahre. Genutzt werden alle
Karten, auf die eine qualifizierte Signatur aufgebracht (aufgeladen) werden
können. Dies sind der digitale Personalausweis, die Bankkarte, aber auch
die Gesundheitskarte.
Auf Antrag werden den Bürgern die Kosten für das Zertifikat erstattet, so
dass sichergestellt ist, dass jeder seinen Anspruch auf eine Sozialleistung
verwirklichen kann.

Die große Anzahl von qualifizierten Zertifikaten wird dazu führen, dass
weitere Anwendungsbereiche erschlossen werden. Gerade die Rechtssicherheit
der qualifizierten Signatur wird zu einer Stärkung von Handel- und
Dienstleistung im Internet beitragen.

* Zeitrahmen:
Der Aufbau der Infrastruktur soll im Jahre 2009 abgeschlossen sein, so dass
die Arbeitgeber ab 01.01.2010 Meldungen für die Arbeitnehmer übermitteln
können. Zum 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis
angewendet werden.
Gleichzeitig soll bis zum Jahre 2015 geprüft werden, ob alle
Bescheinigungen des Sozialrechts in das Verfahren eingebunden werden
können.

* Vorteile:
Die Bürger profitieren durch schnellere und diskretere Abwicklung von
Sozialleistungsverfahren. Die Arbeitgeber werden von mehr als 85 Mio. ¤
Bürokratiekosten entlastet, ihre Wettbewerbsfähigkeit steigt. Die
Sozialbehörden können Anträge durchgängig elektronisch effizient bearbeiten
und Übertragungsfehler vermeiden. Dienstleistungswirtschaft wie Verbraucher
gewinnen durch Innovation in der Kommunikationstechnik infolge der weiten
Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur.

Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:


4. ... Kommentar von martin Obenaus am Mittwoch, 25.6.2008.

ELENA:

ERFODERLICHE
LEISTUNGEN
ENTGÜLITIG
NICHT
AUSFÜHRBAR

ODER

EUROPAWEIT
LEISUNNGEN
ELEKTRONISCH
NICHT
AUSFÜHREN

ODER

EINHEITLICHES
LUKRATIVES
EINSPAREN
NOTWENDIGER
AMTSPFLICHTEN

WAS DENKT IHR EIGENTLICH?

Deutschland besteht aus dem Volk und nicht aus irgendwelchen demokratischen Politikern- die glauben alles mit uns machen zu können!

So langsam reicht es mal oder nicht?

Was dürfen Arbeitgeber denn noch alles?
Keine datenschutzrechtlichen Bedenken- ich glaube ernsthaft ich
lebe in keinem freien Land!

Wer um Gottes Willen glaubt Menschen die so einen gottlose unwürdige
Politik der Arbeitgeber und Konzerne umsetzen?

Das wird sich kein Geringverdiener gefallen lassen- soviel ist mal sicher!


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