Das Sozialtickerportal

Freitag, der 05. September 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Eine zweite Kontokarte und ein einjähriges Zusammenleben belegen nicht allein das Vorliegen einer Partnerschaft im Sinne des SGB-II

Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne der Bestimmungen über die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist nur eine derart dichte und auf Dauer angelegte Verbindung, dass angenommen werden kann, die Partner fühlten sich so füreinander verantwortlich, dass sie zunächst ihren gemeinsamen Lebensunterhalt sicherstellen, bevor sie ihr persönliches Einkommen zur Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden.

Der Leistungsträger ist für den Nachweis beweispflichtig, dass eine Partnerschaft vorliegt.

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.08.2006, Az. L 9 AS 349/06 ER

Weitere Informationen zu den Urteilen unter: Sozialgerichtsbarkeit

Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Dienstag, 29. August 2006 - Haftungsausschluss        Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
Social Bookmarking:


Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid