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Ein Verzicht auf die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich

Bild: © M.Kinder für SozialtickerWer in der gesetzlichen Krankenversicherung gegen seinen Willen versichert ist, muss dennoch Beiträge entrichten. Die mit der Gesundheitsreform seit 01.04.2007 eingeführte Versicherungspflicht führt in der Regel sogar zu einer rückwirkenden Beitragspflicht.

Darauf hat das Sozialgericht Dresden in einem Urteil vom 23. April 2008 hingewiesen. Der 60-jährige Kläger aus Dresden war nicht krankenversichert. Er lebt ohne jeglichen Lohn oder finanzielle Unterstützung. Im April 2007 bat er die AOK PLUS um Krankenversicherungsschutz. Die AOK PLUS begrüßte ihn darauf hin als ihr Mitglied. Gleichzeitig setzte sie monatliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 120 € fest. Dagegen wandte sich der Kläger: So hohe Beiträge könne er nicht bezahlen. Lieber verzichte er auf die Krankenversicherung und gehe nicht zum Arzt.

Das Sozialgericht Dresden hat die Klage abgewiesen. Die Gesundheitsreform hat zum 01.04.2007 eine Versicherungspflicht für alle eingeführt, die keinen Krankenversicherungsschutz innehaben und früher überhaupt nicht oder gesetzlich versichert waren. Die AOK PLUS war daher verpflichtet, den Kläger als Versicherten aufzunehmen. Die gesetzliche Versicherungspflicht führt automatisch zu einer Beitragspflicht ab 1. April 2007. Monatliche Beiträge in Höhe von 120 € entsprachen in diesem Fall dem gesetzlichen Mindestbeitrag. Das Urteil des Sozialgerichts Dresden bekräftigt, dass der Gesetzgeber bewusst eine Vielzahl von Menschen in der Lebenssituation des Klägers zwangsweise in die gesetzliche Krankenversicherung geholt hat. Die Beitragspflicht geht damit einher. Ein Verzicht ist nicht möglich. Der Kläger müsste Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen, um in den Genuss einer kostenlosen Krankenversicherung zu kommen.

Az.: S 25 KR 653/07 (nicht rechtskräftig)

Anlage:
§ 5 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) in der Fassung ab 01.04.2007:
„Versicherungspflichtig sind
1. (…)
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.“

Quelle: Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 23. April 2008

Startseite - Veröffentlicht am: 21. Mai 2008 um 12:45 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  17 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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17 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Helga am Donnerstag, 22.5.2008.

Endstation Gefängnis?

Mal angenommen, folgender Sachverhalt trifft zu:
- Ein Bürger XYZ ist nicht krankenversichert, weil er arm ist und nicht bei einer Sozialbehörde als bedürftig gemeldet ist.
- Eine Krankenkasse wird auf ihn aufmerksam und nimmt ihn nun als Pflichtversicherten bei sich auf.
- Der Pflichtversicherte zahlt die 120 Euro nicht.
- Die Krankenkasse mahnt die 120 Euro an.
- Der Pflichtversicherte zahlt die 120 Euro trotzdem nicht.
- Ein Gerichtsvollzieher geht zum Pflichtversicherten und kann kein Vermögen feststellen.

Was dann?
- Werden dem Pflichtversicherten die 120 Euro monatlich gestundet? Bis in alle Ewigkeit?
- Wird die Krankenkasse den Pflichtversicherten verklagen? Eine Geldstrafe kann er nicht bezahlen. Wird er zu einer Haftstrafte verurteilt werden?
- Wird er bei der zuständigen Sozialbehörde (”Arbeitsamt”) zwangsangemeldet? Dort wird er seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, weshalb alle Leistungen irgendwann gekürzt werden. Aus der Krankenversicherung kann er aber nicht entlassen werden. Und dann?

Auf diese Fragen erwarte ich jetzt keine Antworten. Der Sozialticker wird über solche Fälle in der Zukunft berichten. Ich bin schon sehr gespannt.


2. ... Kommentar von Steinbock am Donnerstag, 22.5.2008.

Wenn er bei keiner Sozialbehörde gemeldet ist und auch nicht krankenversichert ist, dann interessiert sich auch keine Krankenkasse für diesen “unbekannten” Menschen, denn außer ihn als belastenden Kostenfaktor zu betreuen - kann ja nicht erwartet werden, daher fallen damit auch alle anderen Punkte weg. Erst wen ner Einkommen hat und sich pudelwohl dem Aufschwung widmet, werden Sozial, Steuer und Krankenkassen hellhörig und der Kreislauf der Abzocke beginnt.


3. ... Kommentar von Didi1968 am Freitag, 2.1.2009.

Manchmal frage ich mich, ob die Herren überhaupt rechnen können. Jeder, der in Deutschland lebt muss Krankenkassenbeiträge zahlen, auch wenn er kein Geld hat und auch vom Sozialamt oder der ARGE abgelehnt wurde. Der Gesundheitsfond und dieses sinnlose Pflichtgesetz führt nicht dazu, dass alle Menschen krankenversichert sind, sondern, dass die, die arm sind entweder verschuldet sind oder kriminalisiert werden, sofern das “nicht krankenversichert sein” eine Straftat darstellt.


4. ... Kommentar von Mario Eckert am Donnerstag, 22.1.2009.

Ich lebe seit ca.18 Jahren in eheä.Gemeinschaft.Seit Einführung Hartz IV,bin ich nicht krankenversichert.Meine Partnerin ist Krankenschwester und ich arbeitssuchend (Versicherungspflichtigen Job)! Ich habe mich in den letzten Jahren mit Nebenjobs durchgeschlagen.Dieses Einkommen reichte hinten und vorn nicht um mich privat zu versichern.Der erste Antrag ALG 2,im Jahr 2005 wurde abgelehnt,wegen Einkommen meiner nichtehel.Partnerin.Meine Partnerin ist nicht gewillt,von Ihren Einkommen mich zu versichern,was völlig verständlich ist.Die ARGE teilte uns mit,das wir Anspruch auf Kindergeldzuschlag hätten,welchen wir auch bekamen(2 Kinder).Mit diesem Zuschlag kann man sich jedoch trotzdem nicht priv.krankenversichern,das Geld kommt nähmlich irgendwann einmal und ungewiss im Jahr,durch das unterschiedliche Einkommen meiner Partnerin wird dies nähmlich tausend mal im Jahr neu berechnet! Im Jahr 2008 bekamen wir dann Post von der Kindergeldzuschlagkasse,welcher besagte, ich solle umgehend einen ALG-2 Antrag stellen,da das Einkommen nicht ausreicht um den Lebensunterhalt in der 4-köpfigen Bedarfsgemeinschaft zu bestreiten.Ich stellte wieder einen Hartz IV Antrag,welcher wieder abgelehnt wurde.Die Arge,ich solle doch Kindergeldzuschlag beantragen! Jetzt bin ich 2009 immer noch NICHT KRANKENVERSICHERT !
Ich habe jetzt ca.2500,-Euro Schulden bei der AOK seit April 2007.


5. ... Kommentar von cavecanem am Donnerstag, 22.1.2009.

natürlich sind sie krankenversichert. die versicherung ruht zwar, d.h. sie können nicht alle leistungen in anspruch nehmen, dringend notwnedige behandlungen werden aber geleistet. mir unverständlich allerdings, dass es verständlich sein soll, dass ihre partnerin “natürlich nicht” für ihre krankenversichrung aufkommt- ein pfui für diese “dame”


6. ... Kommentar von Tanja87 am Mittwoch, 11.3.2009.

Hallo…..
Ich beziehe zurzeit Hartz 4.
Durch einen Zufall hatte ich bei meiner Krankekasse angrufen, da ich zwei Krankenkassenkarten hatte. Ich wollte fragen, welche den nun gültig sei.
Da meinte der Typ von der AOK, dass ich seit dem 01.08.2008 nicht mehr bei denen im Computer stehe.
Auf dem Bescheid von der Arge steht allerdings, ich sei familienversichert bei der AOK. Was ich aber eigentlich nicht mehr bin.
Was muss ich denn jetzt machen?? Ich war in den letzten Monaten oft beim Arzt.
Der Typ von der AOK meinte ich sollte zur Arge und bescheid sagen, dass sie mich Rückwirkend bis zum 01.08.2008 bei der AOK melden sollen.
Ich verstehe diese ganze versicherungssache nicht.
Würde die Arge das machen? Bzw. bin ich pflichtversichert bei der Arge?? Und muss ich mich selbst versichern……oder wie läuft das ab???
Brauche dringend guten Rat!!!!

Mit freundlichen Grüßen,
Tanja87


7. ... Kommentar von Steinbock am Mittwoch, 11.3.2009.

Hier ist der ARGE eine Frist von max. 10 Tagen zu setzen, um diese “Sauerei” sofort zu berichtigen, andernfalls ist sofort ein Eilantrag auf Klage beim Sozialgericht einzureichen.


8. ... Kommentar von maisi am Montag, 16.3.2009.

ich war seit jahren aus finanziellen gründen nicht versichert. jetzt bin ich selbstständig und würde mich gerne wieder versichern. leider wollen alle gesellschaften eine nachzahlung ab april 2007. wer kann sich das denn leisten? kennt jemand eine lösung für mein problem?


9. ... Kommentar von j.j am Dienstag, 14.4.2009.

Ich habe heute die gleiche Erfahrung gemacht. Ich arbeite als Kellnerin und glaubt mir in dieser Branche ist eine Vollanmeldung nicht drin. Ich dachte mir, ruf bei der Krankenkasse an und mach eine Selbstversicherung….. Die Nachzahlung beträgt über 3000 Euro… Hallo wer hat denn da nicht an die Leute gedacht die aufgrund vieler unglücklicher Umstände nicht die möglichkeit hatten sich rechtzeitig zu versichern… Aber immerhin ich habe eine großzügige Ratenzahlung angeboten bekommen….wasn schwachsinn… und jetzt ich bin immernoch nicht versichert und das wird wohl auch in Zukunft so bleiben…wem ist denn da jetzt geholfen???

Warum muss ich etwas nachzahlen was ich nicht in Anspruch genommen habe???


10. ... Kommentar von Eugelein am Mittwoch, 29.7.2009.

maisi, j.j: ich werde wohl demnächst die gleiche Erfahrung machen! :-(
war vor Jahren bei der AOK versichert, dann selbständig geworden und privat versichert. da wollte die private die Beiträge erhöhen, habe gekündigt. seit Anfang 2007 nicht mehr versichert. Nun seit dem 01.07.09 wieder Angestellter, habe mich bei der gesetzlichen angemeldet, mal gucken was jetzt passiert…
P.S.: ich sehe das auch auf keinen Fall ein, für die Leistungen aufzukommen, die ich niemals in Anspruch genommen habe! Viel mehr als das, wenn ich mal ärztliche Hilfe gebraucht habe, habe ich aus meiner eigenen Tasche bezahlt, nun soll ich wohl auch noch bei der gesetzlichen nachzahlen???

P.S. Wer kennt denn da eigentlich die Gesetzlage?


11. ... Kommentar von Liliandra am Montag, 9.11.2009.

Hallo Leute,
habe mit Interesse diese Beiträge gelesen. Mein Problem ist folgendes: Ich habe vom Juli 2008 bis April 2009 ALGI bezogen, war also krankenversichert über die ARGE. Seit Mai 2009 bin ich selbstständig und bekomme von der ARGE einen Gründungszuschuss bis Januar 2010. Die ARGE teilte mir mit, dass ich nicht mehr krankenversichert bin. Meine ehemalige Krankenkasse hat mir dazu nichts geschrieben, habe mich allerdings auch nicht bei ihr erkundigt. Zweimal im Jahr benötige ich ein verschreibungspflichtiges Medikament, das ich auch selbst bezahlen könnte als Selbstzahler. Nun meine Frage: Da ich auch aus der Selbstständigkeit heraus gerade mal vom Gründungszuschuss existieren kann und noch keinerlei Einkommen habe, bin ich dann überhaupt noch in meiner ehemaligen Krankenkasse versichert oder muss ich mich versichern lassen, egal ob KK oder PKV? Selbst einen ermäßigten Beitrag kann ich zur Zeit nicht bezahlen. Schulden aufbauen möchte ich aber auch nicht. Es kann doch nicht sein, dass alle Pflichtversicherten Schulden aufbauen müssen, um krankenversichert zu sein! Weiss Jemand Rat? Am liebsten möchte ich mich gar nicht versichern.


12. ... Kommentar von Chris25 am Montag, 18.1.2010.

Hallo, ja ich hab das selber Problem mit der krankenkasse ich musste deswegen ein Offenbarungseid ablegen. ich hatte während meiner Hartz4 Zeit keine Krankenversicherung, weil ich teil einer bedarfsgemeinschafft war.. und die arge nicht gezahlt hat (gerichts gang verloren, revision abgelehnt). Naja ich muss nun 5600€ bezahlen an die AOK mit einem Jährlichem Zinsatz von 60% das entspricht einem Monatlichem Satz von 5%. Das ist Absoluter wucher.. aber der wucher ist rechtens und wird vom gesetz sogar noch Unterstützt, da ich nach wie vor Hartz4 beziehe, kann ich auch nach wie vor nicht zahlen. So An arbeiten gehen brauch ich gar nicht denken weil sobald ich auch nur einen Müden Penny verdiene nehman sie mir alles wieder weg. D.h keine Miete kein Telefon keine… usw. Ich mein ist das nicht irgendwo eine Pfändung der “zukunft”?! kann die Menschliche Zukunft “gepfändet” werden Anwalt will nicht gegen die KV vor gericht ziehen (erfolgsaussichten = null). Da muss man sich doch mal Über eine Verfassungsklage gedanken machen. weil Geistlich gesehen wird einem hier doch wie grad gesagt die zukunft gepfändet und ich glaub das dass in Deutschland verboten ist!. weil wer eh nix hat und soviel zahlen muss der kommt da nie wieder raus das ist ein Ewiger Teufelskreis. Was meint ihr?


13. ... Kommentar von Germane am Donnerstag, 20.1.2011.

Die ehemals Rot-grüne Staats-Mafia mit Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat sich damals die größte Abzocke Idee ausgedacht um Gelder für den Staat einzunehmen. Alleine nur dafür das man da ist, soll man bezahlen. Auch wenn man 0 Euro Einkommen hat, z.B. wenn man in wilder Ehe lebt und deswegen keine Gelder vom Staat erhält weil der Partner verdient. Auch wenn dieser nur 1000 Eur. verdient und die Miete 500 Eur. kostet. Ein Gehalt reicht dann gerade mal aus um Essen und Miete zu bezahlen aber nicht noch für Krankenkassenbeiträge. Nur das interessiert diese Politiker einfach nicht. Es ist einfach nicht zu fassen was diese Volkszertreter sich gegenüber ihrem Volk erlauben. Das dreisteste an der ganzen Sache ist, man soll dann auch noch Beiträge zurückzahlen zu 1.4.2007 für keinerlei Leistungen. Auch wenn man nie beim Arzt war weil man gar keine Krankenkassen-Karte hatte. Für mich sind das absolut illegale Gesetze die sofort geändert werden müssen. Desweiteren sollten alle Leute die eine Nachzahlung leisten mußten diese Gelder zurück erhalten, wenn sie in dieser Zeit keine Leistung in Anspruch genommen hatten.

Petition: Krankenversicherung auch ohne ALG II: gegen-hartz.de

Auch Demokraten Obama wollte so ein Gesetz in den USA durchsetzen und ist am wehrhaften Amerikanischen Volk mit dieser Staatsabzocke gescheitert.

Stattdessen bezahlt diese Bundesregierung von deutschen Steuergelder lieber eine kostenlose Mitversicherung von im Ausland lebenden Angehörigen der hier lebenden Türken und 16 weiteren Staaten. Aber ein Partner der hier in Deutschland mit jemanden in einer Bedarfsgemeinschaft lebt soll selbst bezahlen. Einfach unglaublich sowas.

deutschland-debatte.de
pi-news.net

Petition dagegen: Bis jetzt ca. 10972 Mitzeichner: epetitionen.bundestag.de

Die Krankenversicherung-PLICHT muß in eine Krankenversicherungs-RECHT umgewandelt werden. Alles andere ist illegale Staatabzocke. Soll jeder selber entscheiden ob er versichert sein will oder nicht. Wenn er dann unversichert krank wird muß er es eben selber aus eigener Tasche bezahlen. Nur das will der Staat nicht, weil sich dann viel weniger Leute krank melden würden und somit durch die Ärzte und weiterer Institutionen ( Phama-Mafia u.a. ) weniger Steuergelder eingenommen würden.


14. ... Kommentar von Mensch25 am Donnerstag, 20.1.2011.

Ich bin der Meinung das es gegen das Gesetz verstößt ..

Angeblich hat man ja verschiedene Grundrechte..

Mein Fall war folgender .. Ich habe bei meinen Eltern gewohnt und bin aus der Familienversicherung wegen zu hohem Alter heraus geflogen. Also sollte Ich 158 Euro monatlich zahlen. Da Ich nicht gearbeitet habe und auch nicht zu Ämtern gelaufen bin (Arbeitsamt), entstanden sehr Hohe Schulden. Mein Ziel war es übrigens in dieser Zeit ein Schulplatz zu bekommen, um einen für mich zufriedenstellenden Beruf in meinen Leben ausführen zu können.

Dadurch das man die Entscheidung hat zwischen Arbeiten oder Schulden, entsteht ein Zwang, der Zwang arbeiten zu gehen oder zumindest das Spiel des Arbeitsamtes mit zu machen.

Grundgesetz: (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

##
Also Ich darf mich frei Entfalten in meinem sein werde aber gezwungen zu arbeiten .. OK.. toll Deutschland.. soll das jetzt Sinn ergeben??
Nix gegen arbeiten .. aber Ich würde es schon gerne selber bestimmen
was Ich in meinem Leben tue
##

3000 Euro Schulden.. toller Start ins Leben

Wir sind Deutschland! *blabla


15. ... Kommentar von Ghost am Sonntag, 20.2.2011.

Hab da auch so ein Problem mit der AOK!
Seit ich zum arbeiten angefangen habe mit 16Jahren bin ich bei dieser Krankenkasse versichert, das sind jetzt 22Jahre! 2008 hab ich mich als Selbständiger versucht. War Subunternehmer und ende 2008 als die Finanzkrise losging wurde, bekam ich keine Aufträge mehr! Nun, ich hab mich pflichtversichert bei der AOK, dachte mir Top service usw. Doch durch meine selbständigkeit und meinem nicht so hohen verdienst, habe ich nun einen Beitragsrückstand! 2009 waren es noch ca.2500,-€ Jetzt sind es 6500,-€. Seit 2009 bin ich nun Angestellter als Helferdepp. Weil ich in meinem erlernten Beruf nichts fand! Egal, dachte ich mir, hauptsache Arbeit!!! Bin also jetzt auch wieder bei der AOK versichert. Dann kam von der AOK ein Gerichtsvollzieher und wollte Pfänden! Da ich albolut keine Reichtümer und außerdem noch andere Gläubiger habe, ging er leer aus! Nur nahm er mir meine Versichertenkarte ab! Ich bin ab jetzt nur noch Notfallversichert! Muss jetzt jedesmal wenn ich zum Artzt gehe, von der AOK einen Krankenschein holen und der Arzt entscheidet dann ob es dringend notwendig ist mich zu behandeln!
Jetzt hatte ich einen Nasenbeinbruch und meine Nase musste gemacht werden! Der Arzt (HNO) sagte: Die Nasenwände müssen ausgerichtet werden usw. Dann hat er noch festgestellt, daß ich ein Abszess (oder so ähnlich) an meinen Mandeln hätte und diese auch raus müssen! Gesagt getan, hab ich das alles machen lassen und dann bekam ich die Rechnung! Die AOK weigerte sich das zu bezahlen! Die Nasenwände und die Mandeln sind keine Notfälle und hätte man verschieben können! So sind jetzt zu den Schulden bei der AOK noch die Schulden vom Krankenhaus dazu gekommen! So bin ich jetzt gezwungen, dieses Jahr Insolvenz zu beantragen! Denn mit 50,-€ monatlich abzahlen, kann man vergessen! So bezahlt man nicht mal den extremen Zinssatz von der Krankenkasse! Ich habe mitlerweile so die Schna…. voll von der AOK BAYERN und möchte diese gerne Kündigen! Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht! Zu mir sagte die AOK, ich könne schon kündigen, doch die Schulden werden mit zur anderen Krankenkasse gehen! Ich frage mich, für was bezahle ich denn jetzt meine Krankenkassenbeiträge? Damit sie weiter Geld zu verschenken haben? Ich hab den Mitarbeiter von der AOK gefragt, wegen den rechnungen vom Krankenhaus! Weil der Arzt ja sagte, man muß das machen! Wann ich hätte das machen lassen sollen?! So lange bis ich in die Grube falle? So sind die deutschen Gesetze bekam ich zur Antwort. Mitlerweile sage ich nur armes Deutschland! Wie tief sind wir gesunken? Früher konnte man stolz sein, deutscher zu sein! Jetzt ist man als Deutscher eine arme Wurst :(

Wenn ich Harz IV bekommen würde, würde ich auch wieder meine Versichertenkarte bekommen! So hat die AOK zu mir gesagt! So denke ich mir, wer Arbeitet ist ein Depp! Bekommt alles in den Hintern geschoben!
Zur Zeit bin ich wegen dem schlechten Wetter ausgestellt (arbeite auf dem Bau) und bekomme Arbeitslosengeld II. Aber die Versichertenkarte bekomme ich nicht! Nur als Sozialhilfefall. Nächsten Monat gehe ich wieder arbeiten! Als Helferdepp!!! :(


16. ... Kommentar von Hilmar am Dienstag, 19.7.2011.

Als selbstaendiger freiwillig in der AOK versichert.
Bei der AOK bestehen aus dem Jahr 2009-2010 noch Restschulden ueber ca.7.000 Euro. Seit Jan.2011 bekommen sie wieder puenktlich den monatlichen Beitrag.
Kann man mit der AOK einen Vergleich schliessen, koennen die einem also einen Teil der Altschulden erlassen - sie sollen nicht alles erlassen, aber zumindest soweit runter das man auf eine “zahlbare” Monatsrate kommt.
Duerfen die das oder ist irgendwo im SGB geregelt das sie (die gesetzlichen Kassen ) keine Schulden erlassen (verringern) duerfen !??


17. ... Kommentar von aok geschädigter am Sonntag, 18.12.2011.

hallo,
bin jetzt 50 jahre und schon vor 2007 selbständig gewesen und mit Unterbrechungen meißtens privat versichert oder garnicht versichert gewesen, den Umständen entsprechend.
2008 ging ich zur AOK und wollte mich freiwillig versichern, was auch prompt gemacht wurde.
Da sagte mir die AOKfrau das ich nachzahlen müßte und irgendwann kriegen wir sie alle und dann muß jeder nachzahlen.
So nun ist die Bauwirtschaft auch nicht mehr das gelbe vom Ei und die AOKbeiträge sind nicht gerade niedrig, so das ich einige Jahre nicht bezahlen konnte….Fazit: fast 20 000.-€ Schulden bei der AOK und keine Mitgliedskarte mehr….. das ist der deutsche sozialstaat, hut ab vor so viel
Einfallsreichtum dieser Abzocker…und dannoch staatlich geschützt, andere mit dieser Masche kommen irgendwann in den Knast….
Wie soll man diese Summe abtragen…


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