Eigenheimrentengesetz gegen das Votum der Linksfraktion angenommen
Berlin: (hib/VOM) Der Finanzausschuss hat am Mittwochvormittag die geplanten Verbesserungen bei der Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in das Riester-Vorsorgesparen (”Wohnriester”) befürwortet. Den gleichlautenden Gesetzentwürfen von CDU/CSU und SPD (16/8869) sowie der Bundesregierung zum Eigenheimrentengesetz (16/9274, 16/9449) stimmten die Abgeordneten in geänderter Fassung zu. Die Linksfraktion votierte gegen das Vorhaben, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Bundestag will das Gesetz am kommenden Freitag in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Die Koalitionsfraktionen hatten 24 Änderungsanträge vorgelegt, zu denen sich FDP und Die Linke enthielten und denen Bündnis 90/Die Grünen in fünf Fällen zustimmten. Das Gesetz soll es rückwirkend zum 1. Januar 2008 ermöglichen, mithilfe der durch staatliche Zulagen geförderten Altersvorsorge (”Riester-Rente”) ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen, um dadurch im Alter mietfrei wohnen zu können. Wie bei anderen Riester-Anlageformen ist auch hier geplant, dass die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei sind, die Auszahlungen im Alter aber besteuert werden.
Aus Sicht der CDU/CSU bringt diese so genannte “nachgelagerte Besteuerung” eine gewisse Komplexität mit sich. Damit bleibe man aber, wie auch die SPD hervorhob, in der Systematik des Riester-Vorsorgesparens. Dagegen sprach die FDP von einem “bürokratischen Monster, das seinesgleichen sucht”. Das Wohnriester-Sparen unterscheidet sich aus Sicht der Liberalen von anderen Riester-Anlageformen dadurch, dass bei der Riester-Rente ein tatsächlicher Kapitalzufluss im Alter besteuert wird, während dieser Kapitalzufluss bei Wohnriester-Sparern fehlt, da das angesparte Guthaben für die Entschuldung der selbstgenutzten Wohnung aufgewendet wurde. Es komme daher zu einer Besteuerung, ohne dass es zugleich einen Kapitalzufluss gibt. Die FDP hat nach eigener Darstellung vorgeschlagen, das Problem der nachgelagerten Besteuerung dadurch zu umgehen, dass die Steuerschuld schon während der Ansparphase “diskontiert” wird, die tatsächliche Förderung also etwas geringer ausgefallen wäre. Die Linksfraktion befürchtet, dass aufgrund der nachgelagerten Besteuerung das Existenzminimum im Alter nicht mehr gesichert sein könnte. Sie lehnte diese Art von Vorsorgesparen generell ab, weil dadurch nur die Arbeitnehmer, nicht aber die Arbeitgeber zusätzlich belastet würden. “Auf ein komplexes Gesetz kommt noch etwas Komplexes obendrauf”, kommentierten die Bündnisgrünen die Änderungsanträge der Koalition.
Das fiktive Wohnförderkonto, das im Alter besteuert wird, obwohl kein Geld mehr fließt, werde für viele zu einer Belastung werden. Die Fraktion sieht großen Beratungsbedarf und die Gefahr, dass es in einzelnen Haushalten zu Schwierigkeiten kommen wird. Den Grundgedanken des Gesetzes, die selbstgenutzte Wohnung in die Riester-Förderung einzubeziehen, begrüßten die Abgeordneten dagegen. Der Wohnriester-Sparer kann wählen, ob er gleich zu Beginn der Auszahlungsphase 70 Prozent seiner Steuerschuld begleichen will. Wird die Eigennutzung der Wohnung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Beginn der Auszahlungsphase aufgegeben, muss für die restlichen 30 Prozent der eineinhalbfache Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt werden. Im ursprünglichen Entwurf war noch der doppelte Betrag vorgesehen gewesen. Durch diese “Strafsteuer” soll einem Missbrauch vorgebeugt werden, indem jemand Vorteile daraus zieht, dass er einen Großteil der Steuerschuld beglichen hat und anschließend die Wohnung anders nutzt, als es durch die Förderung beabsichtigt war.
Der Wohnriester-Sparer hat zudem die Möglichkeit, sein angespartes Kapital im Alter entweder komplett oder bis zu 75 Prozent für Wohnungszwecke einzusetzen und sich das verbleibende Kapital als Rente auszahlen zu lassen. Die 75-Prozent-Grenze soll verhindern, dass Mini-Renten gezahlt werden müssen. Den so genannten Berufseinsteiger-Bonus von 100 Euro für unter 25-Jährige, die einen Riester-Vertrag abschließen, verdoppelte der Ausschuss auf 200 Euro. Die Wohnungsbauprämie für Bausparverträge soll für Wohnriester-Sparer, die den Vertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen haben, auch dann gezahlt werden, wenn sie ihr Bausparguthaben nicht für die Anschaffung einer Wohnung verwenden. Diese Ausnahmeregelung soll allerdings nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden können. Klargestellt wird ferner, dass die Anbieter von Riester-Produkten ihren Kunden einen einheitlichen Effektivzins nennen müssen, um ihnen so den Vergleich verschiedener Finanzierungswege zu erleichtern.
Quelle: Deutscher Bundestag
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