Eigenes Vermögen bei fehlender Verwertbarkeit durch Nießbrauchsvorbehalt und Veräußerungsverbot sowie Belastungsverbot
Ob die unterhaltsberechtigte Person über ein nicht geringes Vermögen verfügt, bestimmt sich nach dessen Verkehrswert. Der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks wird nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auch durch ein dinglich gesichertes Veräußerungs- und Belastungsverbot gemindert.
EStG § 33a Abs. 1 Satz 3
- Urteil vom 29. Mai 2008 III R 48/05
- Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 28. Juni 2005 17 K 1731/03 E (EFG 2005, 1441)
Quelle: Bundesfinanzhof
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