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Eigenes Vermögen bei fehlender Verwertbarkeit durch Nießbrauchsvorbehalt und Veräußerungsverbot sowie Belastungsverbot

Ob die unterhaltsberechtigte Person über ein nicht geringes Vermögen verfügt, bestimmt sich nach dessen Verkehrswert. Der Verkehrswert eines Mietwohngrundstücks wird nicht nur durch einen Nießbrauchsvorbehalt, sondern auch durch ein dinglich gesichertes Veräußerungs- und Belastungsverbot gemindert.

EStG § 33a Abs. 1 Satz 3

Quelle: Bundesfinanzhof

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 4. September 2008 um 7:22 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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