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Ehegattensplitting: 50 Jahre und kein bisschen sinnvoll

“Das Ehegattensplitting ist nicht nur unzeitgemäß, es ist Sand im Getriebe gesellschaftlicher Veränderungen”, erklärt Barbara Höll zum 50. Jahrestag der Einführung des Ehegattensplittings. Das Splitting fördere ausschließlich bestimmte Formen der Ehe, insbesondere die Einverdiener-Ehe, kritisiert die stellvertretende Vorsitzende und steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Höll weiter:

Durch das Ehegattensplitting entsteht ein Anreiz, dass einer der Partner, in der Regel die Frau, nicht arbeiten geht. Denn nur dann entsteht der maximale Splitting-Effekt von derzeit rund 8.000 Euro jährlich. Bei einer Einkommensverteilung von 70:30 liegt der maximale Vorteil dagegen bei gerade rund 6.60 Euro, verdienen beide Partner in gleich viel, sinkt der steuerliche Vorteil auf Null.

Dazu kommt dass Ehe und Familie heute nicht mehr automatisch gleichbedeutend sind. 43 Prozent der Ehen, die vom Splitting profitieren, sind heute kinderlos. Zahlreiche Menschen übernehmen auf andere Weise familiäre Verantwortung füreinander. So ist die Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften von 1996 bis 2005 um rund ein Drittel auf 2,4 Millionen gestiegen. Gleichzeitig wuchs die Zahl alternativer Familienformen, wie etwa Alleinerziehender oder Patchwork-Familien. Hinzu kommen mehrere hunderttausend homosexuelle Partnerschaften. Einen Grund für die einseitige Begünstigung des Trauscheins gibt es also nicht mehr. Schon gar nicht, wenn der öffentlichen Hand dadurch jährlich rund 22 Milliarden Euro entgehen.

2002 hätte die damalige Bundesregierung die Gelegenheit gehabt, mit der Reform des Ehegattensplittings für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem zu sorgen. Stattdessen kreierte Rot-Grün die eingetragene Lebenspartnerschaft, die „Homo-Ehe“, als Rechtsinstitut ohne steuerliche Vorteile. Damit wurde die Ungleichheit fortgesetzt. Es ist höchste Zeit, das Ehegattensplitting einer grundlegenden Reform zu unterziehen. DIE LINKE setzt sich dabei für eine Individualbesteuerung ein. Schöpft ein Partner aufgrund zu geringen Einkommens sein steuerfreies Existenzminimum nicht aus, kann er diesen auf den anderen übertragen. Unterhaltsleistungen werden bis in Höhe des Existenzminimums steuerlich berücksichtigt. Mit dieser Reform könnte die öffentliche Hand rund 11 Milliarden Euro Steuern mehr einnehmen.

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 19. Juli 2008 um 7:58 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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