Eheähnliche Gemeinschaft- Beweislast des Hilfebedürftigen
Werden bei Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft keine Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Partners gemacht, so kann die begehrte Grundsicherung für Arbeitssuchende mangels Feststellbarkeit einer Hilfsbedürftigkeit abgelehnt werden.
Das erkennende Gericht ist trotz des Amtsermittlungsgrundsatzes dann nicht zur Durchführung einer Beweisaufnahme mit Zeugenvernahme des Partners verpflichtet, wenn bereits das bisherige Vorbringen des Antragsstellers keinerlei Anhaltspunkte dafür bietet, dass eine Hilfsbedürftigkeit auch unter Berücksichtigung dieser Einkommens- und Vermögensverhältnisse besteht.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 07.08.2006, Az. L 18 B 613/06 AS PKH
Weitere Informationen zu dem Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit
Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena am: Mittwoch, 25. Oktober 2006 - Haftungsausschluss ![]() |
Druckversion:
|




