HARTZ IV Eckregelsatz - Regelsatz
Oft schreiben die Arbeitsgemeinschaften, es seien so und so viel Prozent im Regelsatz enthalten. In Wirklichkeit nehmen sie den Gesamtbetrag der jeweiligen Abteilung statt den die POSITION betreffenden Betrag.
Regelsätze im Einzelnen:
- Alleinstehend = 347 Euro
- Verheiratete Personen = 312 Euro
- Kinder unter 14 Jahre = 208 Euro
- Kinder über 14 Jahre = 278 Euro
Zusammensetzung vom Regelsatz im Einzelnen: Klick
Beispiel:
Es muss eine Waschmaschine angeschafft werden. Die ARGE / Behörde sagt nun, dass im Regelsatz 8 % für eine Ersatz- bzw. Ergänzungsanschaffung von Haushaltsgeräten vorhanden sei (also 8 % aus 347,00 Euro Regelsatz) = 27,76 Euro monatlich. Das Geld hätte angespart werden können. In Wirklichkeit beträgt die Einzelposition - Waschmaschine nur 1,53 Euro.
Mehr dazu hier: Arbeitnehmerkammer
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