HARTZ IV Eckregelsatz - Regelsatz
Oft schreiben die Arbeitsgemeinschaften, es seien so und so viel Prozent im Regelsatz enthalten. In Wirklichkeit nehmen sie den Gesamtbetrag der jeweiligen Abteilung statt den die POSITION betreffenden Betrag.
Regelsätze im Einzelnen:
- Alleinstehend = 351 Euro
- Verheiratete Personen = 316 Euro
- Kinder unter 14 Jahre = 211 Euro
- Kinder über 14 Jahre = 281 Euro
Beispiel:
Es muss eine Waschmaschine angeschafft werden. Die ARGE / Behörde sagt nun, dass im Regelsatz 8 % für eine Ersatz- bzw. Ergänzungsanschaffung von Haushaltsgeräten vorhanden sei (also 8 % aus 351,00 Euro Regelsatz) = 28,08 Euro monatlich. Das Geld hätte angespart werden können. In Wirklichkeit beträgt die Einzelposition - Waschmaschine nur 1,53 Euro.
Mehr dazu hier: Arbeitnehmerkammer
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