Das Sozialtickerportal

Freitag, der 04. Juli 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Durchschnittsverdiener haben sinkende Jahresnettoeinkommen

Berlin: (hib/VOM) Seit 2005 hat das Jahresnettoeinkommen sowohl bei ledigen als auch bei verheirateten Durchschnittsverdienern abgenommen. Diese Abwärtstendenz hat sich zuletzt noch verstärkt, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/8346) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/8104) mit. Von 1999 bis 2001 sei das Einkommen eines ledigen Durchschnittsverdieners jährlich gewachsen, während es bei verheirateten Arbeitnehmern deutlich zurückgegangen sei. In der wirtschaftlichen Schwächephase 2002/2003 hätten vor allem ledige Durchschnittsverdiener deutliche Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Aber auch das Einkommen des verheirateten Durchschnittsverdieners sei 2002 kaum gestiegen und 2003 deutlich zurückgegangen. Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, hat ein lediger, kinderloser Arbeitnehmer unter 50 Jahren mit einem Durchschnittslohn von brutto 27.161 Euro im Jahr 2007 14,1 Prozent Lohnsteuer und 0,8 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt. Dem Gesamtsteueranteil von 14,9 Prozent habe im Jahr 1990 bei einem durchschnittlichen Arbeitslohn 21.479 Euro ein Steuerabzug von 16,8 Prozent gegenübergestanden.

Die höchste anteilige Steuerbelastung des Durchschnittsverdieners sei in den Jahren 1995 bis 1997 mit 19,1, 19,0 und wieder 19,1 Prozent erreicht worden. Bei einem verheirateten Arbeitnehmer und Alleinverdiener mit zwei Kindern habe der Abzug durch Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag 2007 bei einem Durchschnittsverdienst von 27.161 Euro nur 3,5 Prozent betragen. Die niedrigste Belastung ist der Antwort zufolge für diese Personengruppe in den Jahren 2005 und 2006 mit jeweils 3,4 Prozent erreicht worden. Im Vergleich dazu seien im Jahr 1990 bei 21.479 Euro Jahresbruttoverdienst noch 6,9 Prozent abgezogen worden. Während der Höchstsatz bei der Einkommensteuer im Jahr 1990 noch ab einem Jahresverdienst von 61.377 Euro Jahreseinkommen fällig wurde, so sank diese Grenze laut Regierung bis zum Jahr 2007 auf 52.152 Euro. Entsprechend habe sich im Lauf der Jahre die Zahl der Spitzensteuersatz-Zahler erhöht. Im Jahr 1992 seien es noch 342.173 gewesen, im Jahr 2003 hingegen schon 804.159 (ohne die rund 1,9 Millionen Fälle einer Nichtveranlagung).

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: Freitag, 14. März 2008 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

Aktuelle weitere Meldungen:


Anzeige


 

Webseiteninfo: Der Sozialticker e.V. | Impressum | Haftungsausschluss | Datenschutzerklärung | Nutzungsbedingungen | Kontakt

Service: Vororthilfe Datenbank | Nachrichten als RSS XML | Presseticker

Valid Valid Valid