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Duckhome: Hartz-IV-Sanktionen vor dem Hintergrund des Verfassungsurteils zum Asylbewerberleistungsgesetz

Eine rechtliche Beurteilung von Sanktionen, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Asylgesetz in der Luft zerrissen hatte. “Leistungen, die erheblich unter dem Hartz-IV-Niveau liegen, sind zur Deckung des lebensnotwendigen Bedarfs evident unzureichend.

Dies muss auch für die Menschen gelten, die über weniger als den Hartz-IV-Regelsatz zum Leben verfügen, weil sie von Sanktionen der Jobcenter betroffen sind. Die Erfüllung eines Menschenrechts darf nicht von Bedingungen abhängig sein. Um überleben zu dürfen, bedarf es in einem Sozialstaat keiner “Gegenleistung”.

Deswegen ist es verfassungswidrig, Hilfebedürftigen aufgrund einer angeblichen “Pflichtverletzung” über Monate hinweg pauschal 10% bis 100% der (ohnehin kaum ausreichenden) Leistung zu kürzen.”

Quelle: Duckhome

Startseite - Veröffentlicht am: 3. August 2012 um 11:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Der Mob am Freitag, 3.8.2012.

Direktlink:
wirtschaftundgesellschaft.de

Nix zu danken . . .


2. ... Kommentar von Tom_ am Donnerstag, 7.3.2013.

Der “ohnehin kaum” ausreichenden Leistungen? Sie sind absolut nicht ausreichend…


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