DStGB zur Krippenplatzkompromiss – Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend
DStGB zur Krippenplatzkompromiss – Schritt in die richtige Richtung, aber nicht ausreichend
Finanzielles Risiko durch geplanten Rechtsanspruch - Statement des geschäftsführenden Präsidialmitgliedes des DStGB, Dr. Gerd Landsberg:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält den Kompromiss von Bund und Ländern im Krippenstreit für nicht ausreichend. Zwar haben sich Bund und Ländern im Sinne der Forderungen der Kommunen in die richtige Richtung bewegt, gleichwohl sind die jetzt vorgesehenen 1,85 Mrd. Euro für die Zeit von 2009 bis 2013 für den Betrieb der Einrichtungen zu wenig. Um das Angebot auf 750.000 Plätze bis 2013 aufzustocken, sind mindestens hierfür 3 Mrd. Euro notwendig. Dieses Geld wird dringend gebraucht, um insbesondere qualifiziertes Personal zu beschäftigen und einzustellen.
Aus Sicht der Kommunen sind die einmaligen Investitionskosten nicht das Hauptproblem, sondern der dauerhafte Betrieb der Einrichtungen. Hierzu müssen jährlich die entsprechenden Mittel von Bund und Ländern bereitgestellt werden. Die Ausgaben werden hier noch steigen, wenn insbesondere die notwendige Qualifizierung des Personals angegangen wird.
Einen Rechtanspruch hat der DStGB bisher als nicht notwendig erachtet. Wenn die Länder jetzt einem Rechtsanspruch ab 2013 zustimmen, so stehen sie ihren Kommunen gegenüber in der vollen Finanzierungsverantwortung. Nach dem Konnexitätsprinzip der Länder müssen diese die Aufwendungen für den Rechtsanspruch vollständig tragen. Der Rechtsanspruch kann sich zu einem Sprengsatz entwickeln, wenn bei seiner Einführung die 750.000 Plätze nicht reichen. Denn es ist eine alte Erfahrung, dass die Einführung von Rechtsansprüchen auch zusätzliche Nachfrage erzeugt.
Quelle: DStGB, Berlin
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