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Kinderkommission hat das richtige Gespür für Wohl der Kinder

Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfamilienministerium würdigt 20 Jahre Politik im Interesse der Kinder

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues, gratuliert der Kommission zur Wahrung der Belange der Kinder (Kinderkommission) des Deutschen Bundestages zum 20. Geburtstag. “Die Kinderkommission ist für das Bundesjugendministerium einer der wichtigsten Partner in der gemeinsamen Politik für Kinder. Ich schätze die erfolgreiche Zusammenarbeit sehr. In all den Jahren ihres Bestehens war sie immer mehr als ein Unterausschuss des Familienausschusses: Die Kommission ist ein deutliches Zeichen des Parlamentes für eine kinderfreundliche Gesellschaft” so Kues anlässlich eines Empfangs im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin. “Zukunft für alle - von Anfang an - so könnte man die Arbeit der Kinderkommission treffend beschreiben.”

Seit ihrer erstmaligen Einsetzung durch den Ältestenrat des Deutschen Bundestages am 21. April 1988 setzt sich die Kommission beständig und erfolgreich für die Wahrung der Interessen der Kinder im parlamentarischen Geschehen ein. Die fünf Mitglieder des Gremiums überprüfen alle bundesrechtlichen Vorschriften auf ihre Auswirkung auf Kinder und legen - soweit erforderlich - Änderungsvorschläge vor. Kinder und Jugendliche können sich auch selbst mit Fragen oder Anregungen an die Kinderkommission wenden. Darüber hinaus ist sie Ansprechpartner für Verbände und Organisationen, die Kindesinteressen vertreten. Zu den wichtigsten Themen, welche die Kinderkommission in der laufenden Legislaturperiode bearbeitet, gehören die Bereiche Kinderarmut und soziale Ausgrenzung, Kinder und Gewalt sowie Kinder und Gesundheit.

“Kinder sind besonders schwache und schutzwürdige Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie können sich weder organisieren noch sonst ihre Bedürfnisse zur Geltung bringen”, sagt Kues. “Deshalb sind Kinder darauf angewiesen, dass Eltern und Politiker ihre Interessen angemessen berücksichtigen. So versteht sich die Kinderkommission - als Interessenvertretung für Kinder.”

Weiter Informationen finden Sie unter: bundestag.de

Anmerkung Sozialticker:
Es ist schon bedenklich, dass ein immenser Zuwachs der Kinderarmut und die Tatenlosigkeit der Regierung als Politik im Interesse der Kinder gewürdigt werden kann. Da wagt man sich nicht zu fragen was wohl wäre, wenn die Regierung nicht so Prokind eingestellt wäre?

Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker   am: 26. April 2008 um 11:51 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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2 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Maggy am Sonntag, 27.4.2008.

Muss die Kiko sich schon selbst loben, damit sie gelobt wird? Wo bleiben die Grundrechte für Kinder?

In Deutschland werden Kinder rechtlos gestellt (Stiefkindregelung SGB II § 9 Absatz 2). Sie werden ausgehungert von Staats wegen und Gerichte urteilen negativ. Diese Kinder erhalten weder Leistungen von den leiblichen barunterhaltspflichtigen Elternteilen noch den Stiefeltern noch den Ämtern. Sie müssen mit den “Brotkrumen”, die vom Tisch fallen auskommen.

Selbst Jugendämter tun nichts - da es ja nur finanzielle Belange sind und keine Erziehungsschwierigkeiten vorliegen - muss ein Kind erst stehlen bevor sich jemand um diese Situation kümmert? Warum kann man ein Jugendamt, ARGE bzw. die Gerichte nicht wegen unterlassener Hilfeleistung verklagen?

Müssen Kinder erst straffällig werden oder verhungern bevor wieder alle aufschreien und den schwarzen Peter von einem zum anderen schieben?

Die Kiko kann meines Erachtens abgeschafft werden, denn eine Verbesserung der Situation der Kinder ist nicht zu sehen. Das Geld, was dadurch gespart würde kann dann wenigstens in bedarfsdeckende Regelsätze für Kinder in Deutschland fließen bzw. das Existenzminimum für Kinder kann so angepasst werden, dass es bedarfsdeckend ist.


2. ... Kommentar von Maggy am Sonntag, 27.4.2008.

Bezüglich der Stiefkinderregelung - Man muss sich zur Zeit durch alle Instanzen klagen - zumindest ist es in NRW so. Sozialgerichte und LSG sprechen sich ab - wurde in unserem Prozess wörtlich vom Richter gesagt.

Auch auf die von dir benannten Berücksichtigungstatbestände wurde von RA’s hingewiesen - ohne Erfolg. Solange die Kinder nicht verhungern und/oder unter der Brücke schlafen interessiert es keinen.

Man solle doch das Verfahren ruhen lassen - vorgeschlagen vom LSG NRW. Man versucht mit allen möglichen Mitteln die Betroffenen mundtot zu machen.

Maggy


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