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Doppelte Mietaufwendungen sind als unvermeidbare Wohnungsbeschaffungskosten anzusehen

Neues aus dem Bereich RechtSG Berlin S 102 AS 26026/07 ER vom 30.11.2007

Doppelte Mietaufwendungen sind dann anzuerkennen, wenn bei einem notwendigen Wohnungswechsel die Mietzeiträume wegen der Kündigungsfristen und wegen der Beilegung eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nahtlos aufeinander abgestimmt werden können. Ein Abwarten des Ablaufs der Kündigungsfrist ist jedenfalls dann nicht zumutbar, wenn der Umzug wegen der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der mittellosen Hilfsbedürftigen keinen Aufschub duldet.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Donnerstag, 6. Dezember 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen
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