Dienstrecht bei der Bundesagentur für Arbeit soll flexibler werden
Die Bundesregierung will den Einsatz und die Beschäftigungsbedingungen der bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigten Beamten flexibilisieren. Mit einem Gesetzentwurf soll das Dienstrecht so angepasst werden, dass die Regelungen des Haustarifvertrages für die rund 79.000 BA-Angestellten auch für die 19.000 BA-Beamten angewendet werden können. Künftig sollen sich die Beamten auf freiwilliger Basis beurlauben lassen können, um ein tarifliches oder außertarifliches Arbeitsverhältnis bei der BA einzugehen. Außerdem soll die gesetzliche Vorgabe gestrichen werden, dass alle Arbeitsagenturen zwingend eine dreiköpfige Geschäftsführung haben müssen.
Die Regierung schreibt, zwar würden keine neuen Beamtenverhältnisse mehr bei der BA begründet. Dennoch bestehe “ein erheblicher Teil des Personalkörpers der Bundesagentur noch aus beamteten Kräften”. Eine direkte Übertragung des im März 2006 geschlossenen Haustarifvertrages auf die Beamten sei nicht möglich, weshalb nun die so genannte In-Sich-Beurlaubung eingeführt werden solle. Beamte, die die neue Regelung nicht nutzten, blieben in ihrem beamtenrechtlichen Status und ihren Laufbahnmöglichkeiten unberührt. Weiter heißt es, die Zeiten der Beurlaubung seien ruhegehaltfähig; eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung werde deshalb nicht begründet. Die Versorgung der beurlaubten Beamten werde aus dem Personalhaushalt der BA gezahlt.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
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