Die soziale Sicherheit nicht gefährden – keine Abschaffung der Sozialgerichte!
Die Abschaffung einer eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit, wie sie von den Justizministern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen vorgeschlagen wird, wird vom Deutschen Sozialgerichtstag e. V. entschieden abgelehnt. Die Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit schadet Sozial- und Rechtsstaat.
Die Sozialgerichte leisten einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden und haben sich in den letzten 60 Jahren bewährt. Kurzfristige Sparbemühungen dürfen nicht die Akzeptanz des Sozialstaats in der Bevölkerung gefährden. Das Grundgesetz garantiert den Bestand der Sozialgerichtsbarkeit als eigenständige Fachgerichtsbarkeit. Eine Organisationsreform ist ohne Änderung des Grundgesetzes nicht möglich.
Wer gewachsene und bewährte Strukturen zerschlagen will, muss darüber hinaus die Notwendigkeit dafür beweisen. Unbewiesene Spareffekte können kein Beweis sein. Die von einzelnen Landesjustizministern vorgetragenen Argumente sind kurzsichtig. Die Sozialgerichtsbarkeit zeichnet sich durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Effektivität aus. Die Effektivität der Sozialgerichtsbarkeit zeigt sich in der Bewältigung der seit Einführung der sog. „Hartz-IV-Reform“ andauernden Klageflut.
Eine Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wird dagegen in jeder Hinsicht nur mit Nachteilen verbunden sein. Diese wird insbesondere der Rechtsschutz suchende Bürger tragen müssen. Durch ihre schlanke Struktur war die Sozialgerichtsbarkeit schon immer eine kostengünstige Gerichtsbarkeit. Es ist demgegenüber völlig offen, wie durch die Schaffung neuer Strukturen überhaupt langfristig Kosteneinsparungen erzielt werden sollen.
Wann endlich hört die Debatte hierüber auf?
Für den Deutschen Sozialgerichtstag e. V. gibt es keine Gründe für eine Zusammenlegung der öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeiten. Der Deutsche Sozialgerichtstag e. V. wird sich weiterhin für den Erhalt der Fachgerichtsbarkeiten einsetzen.
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1. ... Kommentar von fat man
am Montag, 28.11.2011.
Es ist schon wieder weit….. der Staat - besser, einige Herrenmenschen die ihren Lebensunterhalt auch ohne eine Leistung bestreiten können - erheben sich über die die diese fürstlich versorgen. Natürlich können sie wieder ALLES besser als andere, gerechter sowieso und zudem kostengünstiger. All das leistete auch der damals sicher innovative VGH….. aber nur wenn man nicht genauer hinsah. Und wo das hinführte wissen wir auch.
Man will doch nicht etwa das Unrecht des SGB II abstellen, sondern nur die Klageflut eindämmen. Man will auch nicht Gerechtigkeit, sondern freislersche Aburteilungen und folgend rechtssicherheit und man will sicher auch keine Menschlichkeit in Gerichten.
Man will nur eines, einen über dem Bürger stehenden Staat der Bürger wie eine Verfügungsmasse hin- oder herschieben kann und das besonders dreist wenn der Bürger mangels Geld mit dem Rücken an der Wand steht….. da kann man ihn doch gleich (kostengünstig) erschie..en
Ich erinnere an Florida-Rolf der in Florida lebend, ganz legal Sozialhilfe bezog. Wenn ich mich nicht irre ist dem das Geld per Verwaltungsgericht entzogen worden. Der übele Beigeschmack einer solchen zusammelgung der Gerichte kommt spätest wenn man bedenkt was damit wirklich bezweckt werden soll.
Man hüte sich, mehr noch als vor Griechen die mit Geschenken kommen, vor Beamten u.ä. die mit Verbesserungen für das Volk daher kommen wollen.
in meiner stadt sitzt das sozialgericht schon seit über einem halben jahr im gebäude des verwaltungsgerichts . . . was für ein zufall .
ich halte weder vom verwaltungsgericht noch vom sozialgericht viel , weil die dortigen richter ( vorher und nachher ) weisungsgebundene staatsanwälte spielen . gut , daß man nicht mitspielen muß und für widerstand brauche ich keinen richter sondern nur meine grund - und menschenrechte .
die faschisten haben schon längst das land & leute in ihrer hand - denken die . . . wieso sollte ich menschen ( und richter ) beachten , welche sogar die selbst geschriebenen gesetze brechen ?
3. ... Kommentar von Korbacherjunge
am Dienstag, 29.11.2011.
JA die Sozialgerichte sollten bleiben.
Aber die RichterIn in diesen Gerichten sollten sich mal alle die Wirklichkeit ankuken zum Beispiel bei Tafeln in ihrer Stadt und dann ihre neuen Erkentnisse dann in ihre Urteile einfliesen lassen das würde uns Helfen einen gerechten Regelsatz zu erhalten in
der Zukunft wo von man dann genugt Lebensmittel hätte.
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