Die Grünen legen Mindestlohnkonzept nach britischem Vorbild vor
Berlin: (hib/MPI) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein eigenes Mindestlohnkonzept für solche Branchen vorgelegt, “in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind”. In einem Antrag (16/5102), der am Donnerstag in erster Lesung im Bundestag behandelt werden soll, fordern die Abgeordneten bis spätestens Ende 2007 die Einsetzung einer unabhängigen Mindestlohnkommission. Diese solle - nach britischem Vorbild - Empfehlungen für die Höhe von Mindestlöhnen erarbeiten. Diese sollen nach Vorstellung der Grünen dann vom Bundesarbeitsminister per Rechtsverordnung für verbindlich erklärt werden. Die Fraktion schreibt, in Deutschland sei Armut trotz Arbeit für viele Menschen Realität. Angesichts dieser Problemlage sei die “Uneinigkeit der Bundesregierung beim Thema Mindestlohn und der daraus resultierende Stillstand” unakzeptabel. Weiter heißt es, in Wirtschaftszweigen, in denen Tarifstrukturen greifen, solle das Arbeitnehmerentsendegesetz ausgeweitet werden, um Tariflöhne als Untergrenze festzulegen.
Die Fraktion fordert von der Bundesregierung, diesen Prozess bis spätestens Ende April 2009 abgeschlossen zu haben. Als erstes müsse das Entsendegesetz auf die Zeitarbeits- und die Weiterbildungsbranche ausgedehnt werden. Ein vordringlicher Handlungsbedarf bestehe zudem im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, im Friseurhandwerk, in der Fleisch verarbeitenden Industrie, in der Entsorgungswirtschaft, im Bewachungsgewerbe, bei den Postdienstleistungen, in der Floristik, im Metallhandwerk, im Bäckerhandwerk sowie im privaten Transportgewerbe. Die Tarifparteien dieser Branchen müssten bis spätestens Ende 2008 bundesweite beziehungsweise flächendeckende Tarifverträge für ihre Branchen abschließen, um damit die Voraussetzungen für die Anwendung des Entsendegesetzes zu schaffen. Erfüllen sie dies nicht, solle die Mindestlohnkommission auch für diese Wirtschaftszweige verbindliche Lohnuntergrenzen empfehlen.
Quelle:Pressedienst des Deutschen Bundestages
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