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Die Bundesagentur für Arbeit zu unseriöse Stellenangebote

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erreichen seit kurzem verstärkt Beschwerden, dass in der Online-Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de unseriöse Stellenangebote veröffentlicht wurden.

Aktuell steigt die Zahl der Stellenangebote zunehmend an. Täglich werden derzeit im Durchschnitt 16.200 neue und aktualisierte Stellenangebote eingestellt, die entsprechend zu überprüfen sind. Die BA hat daher ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Angebote intensiviert. Die Prüfungen erfolgen mehrmals täglich, auch am Wochenende. Zusätzlich wird jedem Hinweis auf Verstöße nachgegangen. Für Fragen und Hinweise bietet die Jobbörse schon jetzt eine Hotline unter 01801 / 002 862 (Festnetzpreis 3,9 Ct/Min, Mobilfunkpreise abweichend) und eine E-Mail Adresse unter

hotline@service.arbeitsagentur.de an.

Die Prüfung erfolgt zum einen maschinell und zum anderen manuell. Hierbei wird geprüft, ob die Stellenangebote den rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen und zusätzlich inhaltlich konsistent sind. Rechtswidrige sowie nicht den Nutzungsbedingungen der JOBBÖRSE entsprechend eingestellte Angebote werden schnellstmöglich von der BA entfernt. Allerdings besteht nur dann eine Handhabe, wenn im Angebot offensichtlich gegen gesetzliche Regelungen wie z.B. den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen wird. In den vergangenen Tagen wurden neun solcher Stellenangebote von der BA aus der Jobbörse geprüft und gelöscht.
Angebote, in denen als Tätigkeitsbeschreibung die Neukundengewinnung am Telefon angegeben ist, sind nicht rechtswidrig und können von der BA deshalb nicht ohne weiteres aus der Jobbörse gelöscht werden. Sobald zu diesem Thema neue gesetzliche Regelungen bestehen, wird die BA auch hier sofort im Rahmen ihrer Qualitätssicherung alle Stellenangebote in diesem Bereich prüfen und unseriöse Angebote umgehend entfernen.

Es ist nicht richtig, dass die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsuchenden bewusst Stellenangebote unterbreitet, die ungesetzlich sind - und es werden auch keine Sanktionen verhängt, wenn Arbeitsuchende solche irrtümlich unterbreiteten Vermittlungsvorschläge ablehnen. Bisher ist kein solcher Fall bekannt, in dem eine Sperrzeit verhängt wurde. Entsprechende Vorwürfe, die heute von Renate Künast, Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90 / Die Grünen in der Saarbrücker Zeitung erhoben wurden, sind unzutreffend. Ebenso hat die BA keine “Mitschuld bei Datenklau”, wie es eine Vorabmeldung der Zeitung suggeriert. Im Rahmen der Nutzungsbedingungen der Jobbörse erklären alle Arbeitgeber, dass ihre Stellenangebote nicht gegen Rechtsvorschriften verstoßen. Trotzdem nutzen einige betrügerische Firmen die Plattform missbräuchlich. Die BA verfolgt dies intensiv.

Quelle: Pressemeldung Bundesagentur für Arbeit

Startseite - Veröffentlicht am: 22. August 2008 um 9:52 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  3 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Steinbock am Freitag, 22.8.2008.

… ja nee iss klar - und die Erde ist wie immer noch eine Scheibe, sowie die Kunden, welche uns berichten, dass das Stellenportal zu einer Werbeplattform für dubiose Geschäftemacher mutiert, leben alle auf dem Mars.

Man sieht nur was man will … und da ist die Realität nun mal nicht mit dabei.


2. ... Kommentar von Hartzkritik am Freitag, 22.8.2008.

Die BA muss sich nicht nur die Frage nach der Veröffentlichung von dubiosen Jobangeboten in ihrer Jobbörse stellen lassen. Hat man als Bezieher von ALG II ein Profil in der Jobbörse hinterlegt, bekommt man kaum noch Angebote für den ersten Arbeitsmarkt. Angesichts der Tatsache, dass viele Verbände ein Fachkräftemangel beschreien, ist es ein absoluter Affront der arbeitsuchenden Fachkräfte gegenüber, die in der Hartzmühle stecken.

Man bekommt nur noch Angebote von Jobvermittlern und Call-Center-Betreibern. Sucht man nach Jobs ohne sich mit seinem Account dort einzuloggen, bekommt man wesentlich bessere Jobofferten angezeigt. Allerdings kann man diese dann nicht in seinem Profil hinterlegen und muss, so man sich noch Tinte und Papier für den Drucker leisten kann, die Angebote ausdrucken.

Die BA muss sich die Frage stellen lassen, ob nicht an der Stelle damit schon arbeitssuchende Hartz-IV-Betroffene diskreminiert werden und so Fachkräfte daran gehindert werden, wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.


3. ... Kommentar von paulapaul am Sonntag, 11.1.2009.

Kann man der Veröffentlichung des Profils durch den Job Center widersprechen?

Ich wurde jedenfalls nie gefragt, ob ich damit einverstanden bin, dass mein Profil veröffentlicht wird. Kann das Amt, nur weil ich arbeitslos bin, meine Daten einfach so veröffentlichen?

Ich bewerbe mich jedenfalls lieber selbst anstatt mein Selbstbestimmungsrecht (§12 des Grundgesetzes: Recht, Arbeit frei wählen zu dürfen) einschränken zu lassen und mir das als “Chance”, eine Arbeit zu finden aufbinden zu lassen.

Kann ich Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen und wie wären meine Erfolgsaussichten?


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