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Die Argen Tricks von Leistungsträgern

Bild: © M.Kinder für Sozialticker… oder der wirkliche 10 Punkte Plan … gescheiterter Arbeitsmarktpolitik

Seit 2005 haben bundesweit verfassungswidrige Argen ihre Arbeit erfolgreich aufgenommen - Ziel - Einsparungen jeglicher Art. Der einfachste Trick um einzusparen: Man verwaltet so lange, bis der Antragsteller schlussendlich aufgibt.

Beispiel Arge Bochum: Der Eingang von Unterlagen/ Anträgen wird nicht mehr bestätigt ( Eingangsstempel und Kopien werden von der Behörde verweigert!)

Das Recht auf einen frei wählbaren Arbeitsplatz,
das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein,
das Recht auf eine Gleichbehandlung

wird Erwerbslosen und Hilfebedürftigen schon bald ganz genommen. Die ‘Demokratie’ funktioniert in diesem Land nicht mehr. Das Volk will keine Hartz Politik, noch weniger Steuer- und Energiepreiserhöhungen- oder den (T)Euro. Was wir alle möchten ist eine Politik der Demokratie für alle Menschen. Perspektiven und Motivation für Arme und Reiche, für Kinder und die Alten. Wir haben den Generationen vor uns einen Wohlstand und Freiheit zu verdanken, keinesfalls aber unserer heutigen Politik. Es ist eine Schande und Unrecht wie verzweifelte Menschen Tag für Tag zielstrebig um Ansprüche gebracht werden! Ich möchte dringend vor einer Weiterführung dieser Politik warnen.

Autor: Martin Obenaus

Startseite - Veröffentlicht am: 21. Juni 2008 um 10:07 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  34 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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1. ... Kommentar von ARCA Soziales Netzwerk e.V. am Samstag, 21.6.2008.

Hallo,

das eine oder andere Gegenmittel gibt es schon:

1. Niemals allein zur ARGE gehen, immer in Begleitung von mindestens 2-3 Leuten, die zudem sachkundig und _keine_ Verwandten sind. Man/frau werde Mitglied in Erwerbslosen-Initiativen und wehre sich gemeinsam und erwerbe Sachkunde. Rumjammern, man habe niemanden, gilt nicht. Lernt, Euch und Euer Umfeld zu organisieren, informiert Euch über Erwerblosen-Initiativen, denen Ihr als Mitglied beitreten und bei denen Ihr aktiv mitarbeiten könnt. Fragt andere Erwerblose, die Ihr kennt, ob sie zu Terminen bei der ARGE mitgehen. Es ist vieles möglich, wenn man sich nur Mühe gibt.

2. Man verkehrt mit der ARGE grundsätzlich nur schriftlich, weder telefonisch noch per eMail. Man fordert die ARGE zudem schriftlich auf, sämtliche Kontaktdaten (Telefon, Faxnummer, eMail-Adresse) außer der postalischen Anschrift sofort zu löschen und persönliche Daten grundsätzlich an _niemanden_ weiterzugeben. Ruft jemand von der ARGE an, sofort auflegen.

3. Wenn man dann Schreiben oder Anträge abzugeben hat, geht man auch nicht alleine zur ARGE, sondern ebenfalls immer in Begleitung von mindestens zwei Zeugen. Verweigert die ARGE die Empfangsbestätigung auf einer vorbereiteten Kopie des Schreibens/Antrages, so ruft per Handy sofort die Polizei und bittet diese, den SBs am ARGE-Empfang (oder im SB-Büro) klar zu machen, daß sie gefälligst den Empfang zu bestätigen haben. Anderfalls erstattet man Strafanzeige gegen den/die Sachbearbeiter wegen Verwahrungsbruch (§ 133 Abs 1 StGB).

4. Bei allem, was einem im Termin von einem Sachbearbeiter erzählt wird, fordert man (natürlich im Beisein der 2-3 Personen als Beiständen) den Sachbearbeiter auf, daß, was er will, sofort schriftlich gemäß seiner Aufklärungs- und Beratungspflichten in §§ 13-15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X zu erläutern und darzustellen und entweder dieses von ihm unterschriebene Schriftstück sofort auszuhändigen, oder aber es per Post binnen einer bestimmten Frist (z.B. “bis zum Montag, den xx.xxxx 2008″) zuzusenden.

Man/frau unterschreibt grundsätzlich nie etwas in der ARGE, sondern nimmt alles mit nach Hause, um dort in Ruhe zu lesen und sich dann Rat zu holen. Man nimmt solche Papiere auch dann mit nach Hause, wenn das der SB in der ARGE / beimBildungsträger / beim Arbeitgeber nicht will…

5. Man/frau muß gründlichst Sachkunde erwerben. Lest die Hartz-IV/SGB2-Leitfäden, lest SGB I, SGB 2, SGB X, StGB und, wenns geht, die Kommentare dazu. Lest auch im Internet nach. Bildet Euch weiter, denn nur so erlangt Ihr das Wissen, um Euch gemeinsam mit anderen z.B. in einer bestehenden oder neu zu gründenden Erwerbslosen-Ini vernünftig wehren zu können.


2. ... Kommentar von Martin Obenaus am Samstag, 21.6.2008.

Vielen Dank ARCA!
Ich habe diesen Beitrag geschrieben um zu motivieren, als Bürgerrechtler und freier Schriftsteller begleite ich verzweifelte Hilfebedürftige in ARGEN.
In den nächsten Wochen werde ich aus der Tugend einen Job machen, ein kundenfreundliches Unternehmen gründen, Die Leistungen werden für Antragsteller kostenfrei sein.
Nicht jeder Bürger ist in der Lage Ansprüche selbst durchzusetzen, ich habe es geschafft und alleine. Dank der Tipps und Informationen des Sozialtickers.
Lesen Sie bitte regelmässig die Veröffentlichungen der Redaktion, und vergessen Sie nicht falls möglich zu spenden.

Martin Obenaus


3. ... Kommentar von Monschi am Donnerstag, 26.6.2008.

Hallo ich habe mal ein Frage zu den Arbeitsgelegnenheiten… Wie sieht der Betreuerschlüssel aus bei solche AG? Bsp. Ein Unternehmen ist Träger solcher AG. Es sind über 40 Personen die ein Betreuer betreuen muss ist das rechtens? Kann mir bitte jemand helfen und mir sagen wo ich Antworten darauf finde?


4. ... Kommentar von Steinbock am Donnerstag, 26.6.2008.

Die Frage, wie viel Aufseher bei Zwangsarbeit benötigt werden ist doch eigentlich nebensächlich - oder? Es ist viel interessanter, ob der EEJ den gesetzlichen Regelungen entspricht oder mal schnell zum geldwerten Vorteil missbraucht wurde.

Dazu einfach mal die Suche verwenden: Arbeitsgelegenheit, EEJ, Ein Euro Jobb ect.

http://www.sozialticker.com/ar.....80111.html


5. ... Kommentar von Martin Obenaus am Freitag, 27.6.2008.

Könnte man die Frage etwas präzisieren?

Falls Sie der Zwangsarbeit entfliehen wollen, gebe ich Ihnen gerne fundierte Tipps…
Die bedeutenste Frage zur Vermeidung von Zwangsarbeit dient diese einer kommunalen Vorteilshabe aus wirtschaftlichen Interessen?


6. ... Kommentar von Bine Sleid am Samstag, 6.9.2008.

2. Man fordert die ARGE zudem schriftlich auf, sämtliche Kontaktdaten (Telefon, Faxnummer, eMail-Adresse) außer der postalischen Anschrift sofort zu löschen und persönliche Daten grundsätzlich an _niemanden_ weiterzugeben. Ruft jemand von der ARGE an, sofort auflegen.

zu 2. Gibt es auch irgend einen Paragraphen dazu, dass ich nicht an’s Tel. muss, wenn die ArGe anruft und dass ich nicht verpflichtet bin meine Tel. etc. heraus zu geben? Wenn ich nähmlich nicht an’s Telefon gehe, bekomm ich jedes mal mächtigen Ärger von meiner SB. Und was mach ich wenn sie die Daten nicht löscht/ nicht löschen will? Muss sie das oder liegt das in ihrem Ermessen?

4. Bei allem, was einem im Termin von einem Sachbearbeiter erzählt wird, fordert man (natürlich im Beisein der 2-3 Personen als Beiständen) den Sachbearbeiter auf, daß, was er will, sofort schriftlich gemäß seiner Aufklärungs- und Beratungspflichten in §§ 13-15 SGB I in Verbindung mit §§ 33 und 35 SGB X zu erläutern und darzustellen und entweder dieses von ihm unterschriebene Schriftstück sofort auszuhändigen, oder aber es per Post binnen einer bestimmten Frist (z.B. “bis zum Montag, den xx.xxxx 2008″) zuzusenden.

zu 4. was mach ich wenn sie mir nichts schriftl. aushändigen will und auch nichts zusenden will? Gibt’s da auch nen Paragraphen? (Aussage des Amtes: ‘Die ArGe stellt nichts schriftliches aus’)

Suche noch jemanden der mit mir am Montag 08.09.2008 um 9:30 als Beistand zur ArGe Köln-Süd geht! WILL NICHT ALLEINE GEHEN!!


7. ... Kommentar von Gabriela am Freitag, 30.1.2009.

Hallo Herr Obenaus,

ich kann das was Sie hier im Sozialticker veröffentlichen , unter anderem was die ARGE Bochum betrifft leider nur bestätigen, was die Eingangsbestätigung von Unterlagen an die ARGE betrifft, dass schon direkt an der Inof-Theke ein Eingangstempel auf den von mir vorbereiteten Kopien verweigert wurde.
Was die ARGE Bochum speziell betrifft,dass mir über ein Jahr lang ein gewährtes Darlehen für d. Nachzahlung bei den hiesigen Stadtwerken zu lange einbehalten wurde, jedem Monat 60 Euro, die mir natürlich gefehlt haben.
Bei jeder persönlichen Vorsprache,doch mal bitte nachzusehen in meiner Akte, wie lange ich denn da noch zu zahlen hätte, ein Jahr lang haben die beiden Damen in der Leistungsabteilung keine Zeit gehabt, es nicht für nötig gehalten,nachzusehen.
Bis ich mich letztendlich am 23.Oktober2008 wieder zur ARGE Bochum begab,und mich an dem Tag nicht abwimmeln lassen habe.
Natürlich wurde ich während des Telefonats der Sachbearbeiterin mit den Stadtwerken aus dem Zimmer geschickt, was schon sehr befremdlich auf mich wirkte, denn es ging um mich,um meine gezahlten Raten bei den Stadtwerken,die zwar die ARGE überwies,mir aber von der Grundsicherung einbehalten hat.
Nach dem ersten Telefonat wurde mir gesagt , dass sich durch die Überzahlung der ARGE an die Stadtwerke ein Guthaben für mich von 500 Euro errechnen lies, lt. Stadtwerke, und ihre Aussage dann noch: freuen sie sich aber jetzt mal nicht zu früh. Meine Antwort darauf wird sich wohl jeder, der sich mit der ARGE auskennt, erahnen.
Ich kann mir bis heute noch nicht erklären,woher ich den Gedanken hatte,die Sachbearbeiterin um ein weiteres Telefonat bei den Stadtwerken zu bitten,da es mir wie eine Eingebung war,dass die Stadtwerke sicher nur bis zu dem Tag der Endabrechnung nachgeschaut hat, und nicht bis Oktober 2008.
Sie tätigte den 2. Anruf widerwillig,natürlich kam wieder die Aufforderung, das Zimmer zu verlassen.
Anruf beendet, ich wieder rein zu ihr, und dann eine Erklärung : Frau X, es hat sich ein Guthaben ergeben für sie von 1193,16 Euro.
Ich muss blass geworden sein, dafür habe ich über ein Jahr lang mich eingeschränkt mit Essen, Getränken,habe auf alles verzichten müssen,weil die beiden Damen in der Leistungsabteilung der ARGE Bochum über ein Jahr lang nicht fähig waren, trotz mehrfacher Bitten mal nachzuschauen?
Ich habe über ein Jahr lang ein Darlehen in Raten immer weiter bezahlt was schon längst bezahlt war, sogar die Heizkostennachzahlung habe ich komplett selbst gezahlt, die ARGE hat sich nicht mit einem einzigen Cent daran beteiligt.

Bei der ARGE Bochum verschwinden Unterlagen aus meiner Akte, die ich persönlich dort eingereicht habe.

Ich habe Zeugen, dass meine Unterlagen,/Vorgänge die mich betrafen,,sich in Akten anderer ARGE Kunden befunden haben, die dann natürlich zum Amt zitiert wurden, von der Sachbearbeiterin X. runter geputzt wurden, Sachbearbeiterin zurück gelehnt in ihrem Stuhl, und in Stasi Manier diesen Hilfe-Empfänger in unverschämtem Ton rund gemacht hat.
Dieses Wissen habe ich durch ganz viele Recherchen meinerseits, weil ich das was da an Ungereimtheiten waren, klären wollte, klären musste für mich.

Und nun die Krönung des ganzen: Mir wurde ohne dass ich eine Aufforderung der ARGE Bochum, erhalten habe, meine Kosten für die Wohnung zu senken, das Arbeitslosengeld II gekürzt um 100Euro.
Ja, mit 193€ ist man sicher noch weit überm Existenzminimum?

Ich könnte hier ein Buch schreiben über Aktenhaltung und Aktenführung, und den Umgang mit den Leistungsempfängern.
Da weiss die eine Hand nicht, was die andere macht. Da ist selbst das kleinste Glied, die da an der Info sitzen schon so gedrillt, dass die keine Eingangsstempel geben dürfen,und die Aussage tätigen: wenn ich das mache verliere ich meinen Job.
Und es mutet schon sehr eigenartig an,dass es so viele Menschen gibt, und es werden immer mehr, die alle selbst schuld sind, alle Hilfe-Empfänger, wenn etwas falsch läuft?
Das kann und will ich nicht mehr glauben, und darum mache ich das heute zum ersten mal öffentlich.

Alle Abläufe die ich seit einem Jahr mit der ARGE Bochum selbst erfahren durfte, ich mitlerweile mich in ärztlicher Behandlung finde, Psychopharmaka schlucken muss,weil mich diese Argentur in diesen Zustand versetzt hat, dass ich nicht mehr schlafen, nicht essen kann, und mich in einer recht desolaten Verfassung befinde.
Und das Paradestück was die sich heute erlaubt haben, hat mich dazu bewegt, dass ich heute Nachmittag Strafanzeige gegen die ARGE Bochum erstattet habe.

Ich werde das überall wo ich die Möglichkeit dazu habe, anprangern.


8. ... Kommentar von joachim grehl am Samstag, 31.1.2009.

es ist schon eine not mit den argen aber man kann sich erfolgreich dagegen wehren. es gibt einfache und eben auch nicht ganz legale mittel um die so überarbeiteten und von laufender antragsstellungsbearbeitung gestreßten mitarbeiter dieser argen die im prinzip nichts weiter machen als das was ihnen der dienstherr vorschreibt nämlich ” dienst nach vorschrift ” in die schranken zu weisen.
1.wenn man keinen zeugen bei einem gespräch hat ein diktiergerät benutzen als stütze für ein gedächtnisprotokoll
2. wenn man fest der meinung ist im recht zu sein und einem die arge trotzdem die leistungen verweigert einstweiligen rechtsschutz bei einem sozialgericht beantragen
3. bei begründetem verdacht der rechtsbeugung strafanzeige bei der kripo oder gleich bei der zuständigen staatsanwaltschaft
4. der etwas längere weg gegen jeden bescheid erst mal wiederspruch einlegen und gegebenfalls vors sozialgericht ziehen ( wenn man denn die zeit und die nerven dafür hat).
und
5. geht mit euren problemen an die öffentlichkeit und in die medien auch wenn sich letztere damit immer etwas schwer tun falls hier noch jemandem was einfällt oder er mit einer aktion erfolgreich gegen die arge vorgehen konnte so lasst es mich wissen.
freue mich auf jede anregung


9. ... Kommentar von alex am Sonntag, 1.2.2009.

und 6. wurde noch vergessen:

In diesem Jahr wenigstens einmal seinen Hintern hoch kriegen und zur Wahl gehen und die “Ich kann ja doch nichts ändern” typisch deutsche Jammermentalität abschalten.

Die Hessen-Wahl war eine schallende Ohrfeige für alle Alg II Empfänger, Aufstocker und Niedriglöhner. Oder gibts es in diesem Land wirklich nur 5 % Arme? Wo waren die Armen bei der Hessen-Wahl? Wahrscheinlich zu Hause jammernd, “Ich kann ja doch nichts ändern”….


10. ... Kommentar von sorgenkind am Sonntag, 15.2.2009.

Hallo! Bin zufällig auf diese Seite gestoßen…Warum nicht früher?
Neues: In Düsseldorf die ARGE einen weiterführenden Trick gefunden
um Geld zu ’sparen’ oder zu ‘verdienen’:
Sie ‘fördert’ den Leistungsempfänger (macht schmackhaft)zu einer Aufnahme eines Mini-Jobs/400EUR-Job; hat dies geklappt, so erfolgt
aufgrund der neu eingeführten MiniJob-Abbau-Initiative die Aufforderung
an den Leistungsempfänger, sich um eine besser bezahlten Job zu
bemühen und den jetzigen Arbeitsvertrag zu kündigen! - Bewerbungsnachweise erbringen, sonst Sanktionen, und ‘wenn Sie mehr verdienen, dann haben Sie etwas mehr Geld…und wir auch’ war die Argumentation zur ‘Förderung’ zu einer Teilzeitstelle. Hat auch dieses geklappt, werden Bewerbungen zu einer Vollzeitstelle gefordert,
wobei der Teilzeitvertrag gekündigt werden soll - sonst Sanktionen;
achja, da war noch: ‘Besorgen Sie sich eine Kinderbetreuung, nutzen Sie die Ganztagsschule, auch ist Ihr Sohn alt genug (wird 12) mal alleine zu sein…und, ehrlich gesagt, mir ist es ganz egal um was Sie sich bewerben’.
Tolle Motivation, und unterschreiben mußte ich auch noch eine Vereinbarung auf 1 Jahr, inkl. 18 Bewerbungen in 6 Monate, dabei arbeite ich glücklich seit 6 Monate im Hotelempfang (z.Z. 400 EUR), kann später vielleicht einen besseren Vertrag bekommen…möchte jetzt nicht kündigen…
Und ich finde kein Amt oder Beratungsstelle (fragte mal beim Sozialdienst wegen den Sanktionen, dadurch Wohnungsverlust/mit Kind auf Straße leben und so), die einen Rat geben oder weiter helfen!
Also aufpassen bei den ’schmackhaften’ Angebote von Minijob oder Teilzeit, nicht drin ‘verlieben’: die Argen werden Euch darauszwingen;
besser auf Vollzeit gehen oder sich irgendwo helfen lassen!

Ich schau mal nächstes Wochenende in diesen sozialticker rein, vielleicht hat jemand von Euch auch mal derartiges erlebt. Tschau und Danke!


11. ... Kommentar von Diabetiker am Sonntag, 15.2.2009.

Hallo sorgenkind, wende dich an einen Anwalt.


12. ... Kommentar von colaschwan am Montag, 16.2.2009.

Hallo sorgenkind,

dein Fall kommt mir sehr bekannt vor.
Meine Frau hat seit fast 2 Jahren einen versicherungspflichtigen Teilzeitjob und wir bekommen ergänzend ALG II.
Vor einer Woche bekamen wir Post vom Job Center mit einer Einladung in der Stand “Ich möchte mit ihnen über ihre berufliche Zukunft sprechen”. Der zuständige Arbeitsberater möchte das meine Frau ihren derzeitigen Job kündigt und sich in einer Leihfirma bewirbt, Vollzeit, neue Probezeit usw. wenn sie dies nicht tut = Sanktion. Ihr derzeitiger Job wurde bei Einstellung durch das Job Center gefördert. Da sie ihren Job nicht aufgeben möchte, sind wir in einer Zwickmühle und wissen nicht was wir tun sollen. Wenn jemand eine Lösung weiß oder und konkret Sagen kann ob diese Verfahrensweise rechtens ist, wären wir sehr dankbar.
Gruß
colaschwan


13. ... Kommentar von Diabetiker am Montag, 16.2.2009.

Hallo colaschwan,

wie auch schon zu sorgenkind gesagt, nehmt Euch einen Anwalt…


14. ... Kommentar von anna am Montag, 16.2.2009.

Kein Arbeitsloser muss seinen jetzigen Job aufgeben, bevor er nicht einen anderen, besseren hat.
Das heißt, während Du Deinen 400-E-Job weitermachst, musst Du Dich darum bemühen, einen Ganztagsjob zu bekommen. Die Argen wollen keine Aufstocker, sondern Menschen in Vollzeitarbeit bringen, damit sie nichts mehr kosten. Logisch, oder?


15. ... Kommentar von colaschwan am Montag, 16.2.2009.

- anna -
Soweit Logisch, aber es handelt sich nicht um einen 400,- Euro Job, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle mit 30 Stunden / Woche.


16. ... Kommentar von Diabetiker am Montag, 16.2.2009.

Hallo colaschwanz,

das nachfolgende habe ich auf der Forum - Seite vom Erwerbslosen Forum Deutschland gefunden.

Elo-forum.org :

Änderungen 01.01.2009 für das SGB II (Hartz IV)

1. In § 10 Abs. 2 SGB II wird ein Punkt aufgenommen, der es dem Amt konkret ermöglicht, einen ALG II Bezieher (Aufstocker) zu zwingen, seine bisherige Tätigkeit aufzugeben, dies war bislang nur durch sinngemäße Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 SGB II möglich. Die Gesetzesbegründung nennt hier folgerichtig allein die Verringerung der Hilfebedürftigkeit als Voraussetzung für die Anwendung dieses neuen Punktes:
“Der zuständige Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der bereits eine abhängige Beschäftigung (z.B. Minijob) oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt, auf eine andere Tätigkeit verweisen, die mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit führt.”
Die allgemeine Befürchtung: ALG II Aufstocker, insbesondere geringfügig Beschäftigte, könnten dann zur Aufgabe ihres Jobs zugunsten einer Maßnahme zur Eingliederung (u.a. 1 EURO Job) gezwungen werden, hat sich damit nicht bestätigt.

2. Durch die sich auf § 16 SGB II auswirkenden umfassenden Änderungen des SGB III ergibt sich für ALG II Bezieher folgendes:
2.1. kein Anspruch mehr auf Leistungen bzw. Kostenerstattung für und bei Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen; diese Punkte werden durch § 16f SGB II “Freie Förderung” und § 46 SGB III “Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung” ersetzt, welche bislang nicht näher bezeichnet sind…

Freundliche Grüße


17. ... Kommentar von Camelion am Mittwoch, 22.4.2009.

Hallo Mitstreiter und Betroffene,

ich teile Eure Erfahrungen und bin derzeit auf der Suche nach einem Strafrechtler sowie Verfassungsrechtler.

Bin im Kreis Viersen wohnhaft und gehöre zu den sogenannten Aufstockern. Hier wurden durch einen Anwalt mehrere Widersprüche eingelegt. Natürlich nicht fristgerecht bearbeitet also Untätigkeitsklagen. Die sind jetzt vom Tisch - man hat natürlich alles negativ beschieden. Nun werden in Punkto Leistungen natürlich die Gerichte entscheiden.
In den netten Ausführungen sind nachweislich unkorrekte Angaben seitens der ARGE gemacht und in den Berechnung der zuständigen ARGE geht man her und errechnet mein Einkommen wie folgt:

Aus den Buttoprovisionen errechnet man die MWST, rechnerisch zwar korrekt, allerdings schlägt man diese 19% nochmals auf die Bruttoeinnahmen drauf. Also 2 mal 19% auf die Nettoprovisionen -Also sehr creativ.
Den zuständigen Sachbearbeiter darauf angesprochen und aufmerksam gemacht, wie er denn zu dieser creativen Berechnung komme und ob es wirklich nötig ist diesen Weg zu gehen, kam man mir entgegen in einer Form die doch noch zu hinterfragen ist. Netterweise teilte mir die zuständige Person folgendes mit. “Ich bin gerne bereit mit die Sachen nochmal anzuschauen, aber dann müssen wir gemeinsam an einem Strang ziehen, mein/unser Anwalt müsse sich dann aber zurückhalten”. Oder ich auf die Frage: Wie es denn dazukomme dass hier aufeinmal meine Fahrtkosten angerechnet werden, die Antwort so lautet: Also wenn es nach mir gehen würde, würden sie gar nichts bekommen - in ihrem Fall hat mit das die übergeordnete Widerspruchsstelle empfohlen. Na, da tun sich doch viele Fragen auf oder seh ich das hier falsch? Ich komme mir vor wie auf einer Achterbahn. Normal ist das bestimmt nicht.
Na, hier wird es immer bunter. Nicht nur das mir hier widerrechtlich Leistungen vorentahlten werden, Aussagen getätigt werden die eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnten, auch eine mögliche Amtspflichtverletzung vorliegen könnte, nachweislich falsche Angaben gemacht werden usw. also ein Fass ohne Boden. Nun was die Leistungen betrifft werden die Gerichte entscheiden, das ist okay. Nun habe ich allerdings die Pappe auf, denn die Grenze des guten Geschmacks ist weit überschritten. Also wenn mir jemand mit einem super Strafrechtler und Verfassungsrechtler weiterhelfen kann wäre das toll, ich würde gerne auch die strafrechtliche und verfassungsrechtliche Komponente klären, denn hier gedenke ich eine große mediale Öffentlichkeit herzustellen. Soviel Creativität gehört doch in die Öffentlichkeit. Natürlich menschlich einwandfrei und absolut gesetzeskonform. Ich möchte mich diesen ausführenden Personen nicht auf das gleiche Nievau begeben. Aber vielleicht ist das ja auch der springende Punkt.


18. ... Kommentar von MIR am Donnerstag, 16.7.2009.

Hallo!
Seit ca. 14 Tagen lese ich im NET die verschiedenen SGB, um jemanden zu helfen, der vom aa und der Arge meiner Meinung nach “reingelegt” wurde. Habe “in Vollmacht” bei den Geschäftsführern vorgesprochen;einer will es “prüfen”-wieviel Zeit kann ich ihm “geben”.Bei dem anderen habe ich einen Überprüfungsantrag per Einschreiben mit Rückschein gestellt incl. Termin. Ich bin eigentlich nicht für die “harte Tour”;siehe Nick - wer einmal Russisch in der Schule hatte. Nur noch ein Tipp für alle: Sachkompetenz ,Zeugen und Hartnäckigkeit ! Vielleicht noch den Traum, dass es doch noch ein paar Menschen beim AA und bei der Arge gibt!


19. ... Kommentar von Nick am Freitag, 24.7.2009.

Hallo,
ich kann mich auch nur anschließen,heute war eine Freundin bei der Arge um die letzten Unterlagen einzureichen,weil sie noch nciht komplett waren.
Sie war gestern auch da war in der Leistungsabteilung und hatte gefragt ob sie schon mal ein bisschen Vorschuß bekommt,weil sie die Miete vom 400Euro Job bezahlt hat und jetzt nix mehr hat für´s Bahnticket,essen etc.
Wo sie heute da war durft sie nicht in der Leistungsabteilung!Auf Nachfragung warum,meinten die :”es ist alles geklärt und sie müssen jetzt gehen!” wenn nicht rufen wir die Polizei.
Sie weiß nicht weiter und ob sie jetzt noch Geld bekommt oder nicht…
WAS KANN SIE MACHEN SIE VERZWEIFELT!!!!Sie hat schon Angst irgendwas zu machen…
Bitte gibt mir ein Tipp,HILFE damit ich ihr Kraft geben kann und schaffe mit ihr das durch zuziehen…

VIELEN DANK im vorraus von mir und ihr…
Bye


20. ... Kommentar von Uwtis am Sonntag, 9.8.2009.

Hallo
Ich habe da mal eine Frage, vieleicht kann mir jemand helfen bzw. Tips geben, wie ich mich verhalten soll oder kann !
Ich arbeite in einer 30 Std Woche, beziehe 1000 € Brutto im Monat und bin über meinen Arbeitgeber voll versichert ! Ich habe seit 4 Jahren einen festen Arbeitsvertrag und festes Einkommen.
Nun verlagt das Jobcenter Berlin (Neukölln) von mir, dass ich meinen festen Job aufgebe und mich anderswo bewerbe. Die haben mir schon 2 Vermittlungsvorschläge zugeschickt, die ebenfalls nur eine max. 30 Std/Woche sind (ggf. ein paar Cent mehr zu verdienen) und auch nur für 6 Monate befristet. Und das nur, weil ich in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, in der meine Lebenspartnerin ein sogenannter Aufstocker ist. Mein Lohn und ihr Lohn wird natürlich angerechnet und beziehen Sage und Schreibe rund 250 € Zuschuss, wobei schon 200 € davon nur den Mietzuschuss ausmachen.
Kann mich das Arbeitsamt dazu zwingen meinen festen und sicheren Job aufzugeben, nur um im Moment ein paar Cents mehr zu verdienen, um dann ggf. vollständig arbeitslos zu sein und dem Arbeitsamt dann völlig auf der Tasche zu liegen ?
Komischerweise war das die letzten Jahre dem Arbeitsamt egal.

Ich hoffe jemand kann mir raten

VIELEN DANK im vorraus für Tipps und oder Anregungen

Bye


21. ... Kommentar von Einstein am Sonntag, 9.8.2009.

@ Uwtis

Prüft mal genau nach, es wirklich nur 50 Euro Differenz sind, dann könnte es sein, dass eine Heirat für euch besser wäre. Die Lebensgefährtin wäre über dich versichert und Wohngeld könnt ihr ja, wie du sagst, auch bekommen. Mit 50 Euro weniger und raus aus dem Hartz IV Dschungel ist euch mehr geholfen als das man euch Schritt für Schritt in die Armut treibt.

Aber wie gesagt immer erst prüfen!
Und Ja, nach dem SGB II kann das Amt von allen in einer BG lebenden Personen verlangen alles zu tun um den Anspruch zu senken, auch wenn das bedeutet das der Anspruch nur für 6 Monate gesenkt würde und ihr dann zu 100% wieder vom Amt abhänig werden würdet.


22. ... Kommentar von Nijara am Sonntag, 20.9.2009.

Die so genannte ( ” Sanktionen”) -meiner Meinung nach is das Erpressung!
Jeder normal Mensch will nich,als Bettler gestellt werden.Leider lässt manchmal die Situation nicht anders zu.
Aber das wird ja wie man seht ausgenutzt als Erpressung.
MFG


23. ... Kommentar von Der mit der ARGE tanzt am Mittwoch, 30.9.2009.

Auskunftsbegehren gemäß § 60 SGB wegen Unterhalt Exfrau.
Muß ARGE mir nicht innerhalb von 3 Monaten eine Kopie der Berechnung zukommen lassen?
Müßen die nicht für die Kosten aufkommen wenn ich diese dann erst durch Aufforderung durch Anwalt bekomme?
Oder meinen die Sie können machen was Sie wollen? Nur weil ich mich zunächst mit § 94 SGB XII gewehrt hatte da ja Unterhalt gezahlt wurde?

SGB XII § 94 Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
(1) Hat die leistungsberechtigte Person für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, nach bürgerlichem Recht einen Unterhaltsanspruch, geht dieser bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch auf den Träger der Sozialhilfe über. Der Übergang des Anspruchs ist ausgeschlossen, soweit der Unterhaltsanspruch durch laufende Zahlung erfüllt wird. 4) Für die Vergangenheit kann der Träger der Sozialhilfe den übergegangenen Unterhalt außer unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts nur von der Zeit an fordern, zu welcher er dem Unterhaltspflichtigen die Erbringung der Leistung schriftlich mitgeteilt hat.

3) Ansprüche nach Absatz 1 und 2 gehen nicht über, soweit
1.
die unterhaltspflichtige Person Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel ist oder bei Erfüllung des Anspruchs würde oder
2.
der Übergang des Anspruchs eine unbillige Härte bedeuten würde.
Der Träger der Sozialhilfe hat die Einschränkung des Übergangs nach Satz 1 zu berücksichtigen, wenn er von ihren Voraussetzungen durch vorgelegte Nachweise oder auf andere Weise Kenntnis hat.


24. ... Kommentar von bagger am Sonntag, 25.10.2009.

Hartz IV ist eine einzige Sauerei!!

Weg damit.


25. ... Kommentar von Jay12 am Mittwoch, 16.12.2009.

Ich hasse Harz4.


26. ... Kommentar von Francine am Montag, 15.3.2010.

Hallo und guten Tag,
bin seit 3 Mon. arbeitslos. Habe meinen Job wg. eines Burn-Out und Mobbing aufgegeben- dort habe ich es immerhin fast 10 Jahre ausgehalten.
Mein eigentlicher Beruf ist im Krankenhaus (habe 45 Bew. geschrieben) wo ich wieder hinmöchte-aber in meinem Alter- schwierig. Hatte meiner Beraterin gesagt, daß ich nicht in meinem alten Job als Sekretärin (angelernt) zurückmöchte wegen der Erkrankung die über 1 Jahr dauerte sondern möchte mich dann Selbständig machen. Dazu möchte ich 2 Monate keine Zahlungen von AA im Mai/Juni um mich vorzubereiten.
(Wollte eine Veränderungsmitteilung einreichen) aber am gleichen Tag bekam ich ein Stellenangebot einer Zeitarbeitsfirma vom AA Vollzeit obwohl ich die letzten 8 Jahre teilzeit tätig war muß ich mich dem fügen?(Ganztags erscheint mir wirklich zuviel gerade nachdem ich mich jetzt wieder gefangen habe?) Kann ich jetzt trotzdem eine Pause einreichen?
Danke im Voraus Francine


27. ... Kommentar von derdersicheineandereweltwünscht am Donnerstag, 13.5.2010.

ich werde auch immer von der argeso runter gemacht so das ich manschmal gedanken habe die man besser nicht haben sollte: von mir wird nun auch ein bewerbungs nachweis verlangt. obwohl ich die egv. nicht unterschrieben habe.

meine frage..

muss ich nun beiweise bringen oder nicht, wie gesagt egv. habe ich bis heute noch nicht unterschrieben.

der eine sagt ja der andere wieder nein, was stimmt denn nun.


28. ... Kommentar von nopower am Dienstag, 25.5.2010.

was habt ihr für sorgen?? all diese probleme werden hier in BAYERN löcker getopt besonders die Arge SCHWABMÜNCHEN ist ein drama !!! dort kann man erleben was ein vom steuerzahler bezahlter nixnutz ist !!


29. ... Kommentar von MP am Dienstag, 25.5.2010.

@nopower
ach, du meinst sicherlich eine Fr. Sch…. :D Ja, die hat schon was menschenverachtendes in ihrem Tun. Doch glaube mir, in Augsburg kenne ich, leider ebenfalls aus eigener Erfahrung, eine SB die dieser aus SMÜ in nichts, wirklich in nichts nachsteht! Mich hätte letztere beinahe in den Selbstmord getrieben.


30. ... Kommentar von achim fesl am Dienstag, 25.5.2010.

tja, da steckt system hinter mein neuer sachbearbeiter kommt vom wohngeldamt, hat null ahnung weiss nicht wer ins sgb 12 gehört und verlangt von mir eine rechtsbelehrung zu unterschreiben in der ich mich dem üblichen verpflichtungen unterwerfe wie jede arbeit anzunehmen und der übrige schmarrn. der nimmt nicht zur kenntnis das ich zu 80%schwerbehindert bin somit nicht vermittelbar aber das rafft der nicht. jetzt droht er wg. mangelnder mitwirkung mit nicht näher definierten sanktionen. der kriegt dann eine strafanzeige dienstaufsichtsbeschwerde usw. an den hals. aber in dieser ganzen arbeitsmarktpolitik steckt die struktur eines faschistischen systems.
es ist das wesen des fascismus ein sytem schützenswerter zu halten als die menschen die in ihm leben


31. ... Kommentar von lola am Freitag, 3.2.2012.

Die Luft wird dünn, Wir müssen etwas tun!


32. ... Kommentar von Nicht heulen sondern handeln! am Samstag, 14.4.2012.

TIP an Alle:

Einfach ohne Anwalt eine Kalge beim Sozialgericht wegen euren Problemen einreichen und dabei nicht vergessen jeweils eine “Einstweilige Anordnung/Verfügung” zu beantragen.

Fakt: die Klage ist für euch (als “Sozial-Fall”) KOSTENFREI!!! Auch wenn Ihr verliert… aber sage und schreibe 45% der dortigen Klagen wird derzeit stattgegeben (sprich: Harz-Empfänger bekamen recht).

Nicht warten… HANDELN! Nicht mit dem Jobcenter und Co. verhandeln sondern klage Mahnung mit Frist setzen. Ist die Frist um, Klage beim Soz. Gericht. Und viel Spaß Ihr euren Fall gewonnen habt und der “Arge” … ähm, ich meine “Jobcenter” ins Gesicht grinsen könnt.

Meine Quote= Amt 1 - Ich 17… bei 18 Klagen habe ich tatsächlich 17 mal recht gehabt (was meist mehr Geld bedeutete).

*lach* Ohne das die es wissen, bilden die mich damit auch noch zum Rechtsverdreher aus. Sind die nicht schön doof?

“Wir sind Brot, Wiederstand ist Zwecklos!”


33. ... Kommentar von NeueWeltordnungNeinDanke am Dienstag, 15.5.2012.

Wir werden alle Versklavt. Am besten wirklich wehren indem man versucht ohne Arge auszukommen! Bin Alleinerziehende Mutter mit sicherem Teilzeitjob. Seit Oktober letzten Jahres versuche ich es ohne. Diese Zwangsjacke möchte ich nicht mehr tragen. Lieber mit wenig Geld auskommen als sich weiter diesem Ekelhaften System auzusetzen. Das gehört alles zur NWO. Da mache ich nicht mehr mit. Alle müssten es versuchen . Allein schon um zu sehen wie doof dann das Arbeitsamt daständ. Und vor allem…Arbeitslos…muhaharhar


34. ... Kommentar von Turrican4D am Donnerstag, 17.5.2012.

“Der Staat darf dieses Recht niemals verletzen. Selbst die einzelnen Personen können über dieses Recht nicht verfügen, indem sie etwa darauf verzichten oder es an andere abtreten.” wirtschaftundgesellschaft.de


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