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Die ARGE muss Fahrtkosten zur Substitutionsbehandlung übernehmen

Bild: © M.Kinder für SozialtickerDie Kosten, die einem Drogenhabhängigen für die Fahrten zu einer Substitutionstherapie entstehen muss die ARGE vorläufig – bis zur endgültigen Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Wiesbaden in einem veröffentlichten Eilverfahren.

Die zuständige ARGE hatte es abgelehnt einer bei Limburg wohnenden Drogenabhängigen die Fahrtkosten zu erstatten, die für die tägliche Durchführung der Drogenersatztherapie anfallen. Die Antragstellerin muss täglich in eine Apotheke nach Limburg fahren um ein Medikament zur Drogensubstitution in der Apotheke einzunehmen und einmal wöchentlich ihren behandelnden Arzt in Wiesbaden aufsuchen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 157,20 Euro monatlich an.

Das Sozialgericht sah in den Kosten einen unabweisbaren, laufenden nicht nur einmaligen besonderen Bedarf, den die Behörde nach dem seit 03.06.2010 neu in Kraft getretenen § 21 Abs. 6 SGB II tragen muss. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteile v. 09.02.2010, Az.: 1 BvL 1/09; 3/09 und 4/09) umgesetzt. Ein solcher besonderer Bedarf liege zwar nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen vor. In diesem Fall sei er aber zu bejahen.

Die Antragstellerin könne die Fahrtkosten von 157,20 Euro monatlich nicht von ihren SGB II-Leistungen tragen und die Kosten auch nicht anderweitig decken. Die Kosten seien zur Sicherstellung des menschenwürdigen Existenzminimums notwendig. Sie fielen regelmäßig über einen längeren Zeitraum an und stellten einen besonderen/atypischen Bedarf dar. Denn bei der Bemessung des SGB II-Regelsatzes seien Fahrtkosten für eine notwendige Krankenbehandlung nicht in diesem erheblichen Umfang berücksichtigt worden.

Az.: S 23 AS 766/10 ER

Quelle: Sozialgericht Wiesbaden - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 14. Oktober 2010 um 12:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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3 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Peval am Freitag, 15.10.2010.

Nun können endlich all die Substituierten ihre KOsten geltend machen.
Ich kenne selber 2 Fälle,die erhebliche Kosten selber tragen müssen,ich werde ihnen sofort dieses Urteil mitteilen.


2. ... Kommentar von N. Schulz am Donnerstag, 18.8.2011.

Hallo….habe beim Sozialamt Antrag auf Fahrkostenerstattung zur Subst.behandlung eingereicht und wurde abgelehnt, da ich eine Rente wegen Erwerbsminderung bekomme….damit habe ich keinen Anspruch auf Leistungen des SGB II…soll bei Krankenkasse beantragen- die hat aber schon abgelehnt….wer weiß was?????


3. ... Kommentar von Leon1310 am Donnerstag, 15.12.2011.

Zu: 2. … Kommentar von N. Schulz am Donnerstag, 18.8.2011.

Lege Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein. Seit 2004, so eine Mitarbeiterin von der AOK, gibt es wieder den Anspruch auf Fahrtkosten. Sogar nach Aussage der Mitarbeiterin rückwirkend. Entscheidend dafür ist, das du 1. chronisch krank sein musst, was ja so bei dir ist, und zweitens musst du mindestens zwei mal die Woche von deinem Doc den Nachweis erbringen, das du mindestens halt zweimal dahin musst. Alles was drüber geht, als die zweimal, wird dir dann auch bezahlt.
Bin selbst im Sub-Programm und hatte deswegen erst vor ca. 14 Tagen das Telefonat mit der Mitarbeiterin von meiner Krankenkasse.
Also; ab zu deinem substituierenden Doc und lass dir alle Termine von dem bestätigen. Zur Not nimm dir einen Rechtsbeistand.
Ich bekomme eine Erwerbsunfähigts-Rente und habe auch den Anspruch auf die Fahrtkosten.
LG, Leon1310.


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