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DGB fordert gleichen Lohn für Saisonarbeitkräfte aus Drittstaaten

Anlässlich der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages zur Saisonarbeitsrichtlinie und zur Richtlinie zur konzerninternen Entsendung erklärte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied:

“Die Bundesregierung fördert mit ihrer Position zu den Richtlinien der EU-Kommission Lohn- und Sozialdumping. Bleibt es bei den Entwürfen der Kommission, so können zum Beispiel auch Fast-Food-Ketten Saisonarbeitskräfte einsetzen. Aus unserer Sicht müssen außerdem bestimmte Branchen wie der Bau oder die Leiharbeit ausgenommen werden.

Nach beiden Richtlinienentwürfen sollen nur gesetzlich verankerte Mindeststandards bei Lohn- und Arbeitsbedingungen gelten. Damit werden regionale Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen bedeutungslos. Die ausländischen Beschäftigten haben nach den Entwürfen keine Möglichkeit, in einen anderen Betrieb zu wechseln oder nach Ende des ersten Vertrages in Deutschland in einer anderen Branche tätig zu werden.

Die Bundesregierung muss ihre Verhandlungsposition verändern. Der Grundsatz der Gleichbehandlung bei den Arbeits- und Entlohnungsbedingungen muss auch für Saisonarbeitskräfte und konzernintern entsandte oder verliehene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten.”

Hintergrund

Mit der Saisonarbeitsrichtlinie sollen Möglichkeiten für die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten in saisonabhängigen Branchen geschaffen werden. Die Richtlinie zur konzerninternen Entsendung zielt auf eine Personalentsendung in global verbundenen Unternehmen. In der Anhörung am Montag im Innenausschuss werden Frank-Schmidt Hullmann von der IG BAU und Doritt Komitowski vom Berliner Entsendeberatungsbüro die praktischen Auswirkungen der Richtlinienvorschläge bewerten.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund - Pressestelle

Startseite - Veröffentlicht am: 26. Juni 2012 um 13:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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