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Deutscher Sozialgerichtstag zweifelt an Verfassungsfestigkeit der Hartz IV­Reform 

Erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit zahlreicher Details der geplanten Hartz IV-Reform mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts standen am Ende der Diskussionen der SGB II-Kommission auf dem 3. Deutschen Sozialgerichtstag. Allgemein begrüßt wurde dagegen, dass die einheitliche Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit erhalten bleibt und sich eine weitgehend reibungslose Umsetzung der Organisationsreform abzeichnet, sodass Alg II-Empfänger weiterhin alle Leistungen aus einer Hand erhalten. Grundlage der Diskussionen war ein Referat von Prof. Dr. Johannes Münder von der TU Berlin. Dabei wurde deutlich, dass jedes Pauschalurteil über die Reform zu kurz greift. „Man muss sich schon die Mühe machen und in kleiner Münze rechnen“, so Prof. Münder.

Zunächst widmete sich Prof. Münder dem Bemessungsverfahren der neuen Regelbedarfe. Im Grundsatz nicht zu beanstanden sei die statistische Ableitung aus dem Verbrauchsverhalten unterer Einkommensgruppen auf Grundlage der EVS 2008. Verfassungsrechtlich problematisch sei jedoch die Ermittlung der Referenzgruppe, da BAföG-Empfänger, bestimmte Empfänger von Leistungen für Asylbewerber und Personen, die trotz Bedürftigkeit keine Leistungen beantragt hätten, hiervon nicht ausgenommen worden seien. Zu beanstanden sei aber auch die in einigen Bedarfsgruppen zu geringe Anzahl erfasster Haushalte, die für diese Bedarfsgruppen kaum belastbare Aussagen zu den tatsächlichen Ausgaben zuließe. Gleichzeitig fänden sich Fehler bei der Auswertung der erhobenen Daten. Beispielsweise habe man bei der Sonderauswertung Verkehr die Ausgaben von Personen heraus gerechnet, die ihren Mobilitätsbedarf mit einem PKW decken, ohne ersatzweise Kosten für den öffentlichen Nahverkehr einzustellen. Vergleichbares gelte auch für mehrere andere Bedarfsgruppen.

Soweit im Entwurf normative Abschläge von den erhobenen Verbrauchswerten in Höhe von insgesamt rund 45 € vorgenommen worden seien, z.B. durch Streichung der Ausgaben für Tabak und Alkohol, sei dies im Einzelnen zwar politisch, aber nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden. Jedoch stelle sich die Frage, ob nach diesen Streichungen noch genügend Volumen für den von Verfassungs wegen gebotenen internen Ausgleich zwischen verschieden Bedarfsgruppen vorhanden sei oder ob die Regelbedarfe nicht bereits zu sehr „auf Kante genäht“ sind. Erhebliche Bedenken äußerte Prof. Münder gegen die Festsetzung der Regelbedarfsgruppen. So be- treffe die Regelbedarfsgruppe 3 erwachsene behinderte Menschen, die im Haushalt ihrer Eltern leben. Für die Festsetzung eines niedrigeren Bedarfsatzes fehle es aber an statistischen Ermittlungen zum tatsächlichen Bedarf dieser Personen. Nicht nachvollziehbar sei auch, dass junge Erwachsene bis 25 Jahre geringere Leistungen erhalten sollen als Jugendliche im Alter von 15 bis 18 Jahren.

Ähnliche Einwände gebe es bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Kinder. Wegen der geringen Zahl der hier- zu befragten Haushalte verschärfe sich das Problem der Validität der erhobenen Daten nochmals. Gegen die Erbringung individualisierter Leistungen zur besonderen Förderung von Kindern bestünden verfassungsrechtlich keine Bedenken, die Probleme lägen hier eher im Verwaltungsvollzug. Unzureichend sei jedoch die Ableitung und Begründung der Höhe des Schulbedarfs von 100 € und der Teilhabeleistung von 10 €, die zudem auch nicht an der Fortschreibung der Regelbedarfe teilnehmen. In der Diskussion der mehr als 100 anwesenden Fachleute wurden die von Prof. Münder formulierten Bedenken vielfach geteilt und unterstützt. Es wurde aber auch angemahnt, den Gesetzgeber nicht durch überzogene Begründungsanforderungen zu überfordern. Einhellig begrüßt wurde, dass es im Zuge der zur Zeit ebenfalls durchgeführten Organisationsreform der SGB II-Träger gelungen ist, die einheitliche Aufgabenwahrnehmung festzuschreiben, so dass Alg II-Empfänger weiterhin alle Leistungen aus einer Hand erhalten können.

Quelle: Presse Deutscher Sozialgerichtstag e.V.

Startseite - Veröffentlicht am: 22. November 2010 um 20:13 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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