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Deutscher Sozialgerichtstag fordert Ende der vollen Anrechnung von Unfallrenten bei Hartz IV-Empfängern

Der 2. Deutschen Sozialgerichtstags in Potsdam hat die Bundesregierung aufgefordert, die Anrechnung von Renten aus der Gesetzlichen Unfallversicherung für SGB II-Leistungsempfänger neu zu Regeln. Bisher werden diese in voller Höhe auf das Alg II angerechnet.

“Die Vielzahl der hiergegen erhobenen Klagen zeigt, dass die volle Anrechnung von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird,” so die Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags Monika Paulat. “Dies ist auch verständlich: Das bei einem privaten Unfall gezahlte Schmerzensgeld bleibt anrechnungsfrei. Wer einen Arbeitsunfall erleidet und deshalb eine Unfallrente bekommt, kann kein Schmerzensgeld geltend machen. Dafür enthält die Unfallrente einen Anteil mit ähnlicher Funktion, der noch bis 2004 in der Sozialhilfe freigestellt war. Dass dieser Freibetrag mit der Hartz IV-Reform weggefallen ist, ist schwer nachvollziehbar.”

Abgelehnt hat der Sozialgerichtstag Forderungen des Bundesrechnungshofs, die zulässigen Kosten der Unterkunft für SGB II-Leistungsempfänger durch eine Verordnung bundeseinheitlich zu regeln. Grundlage dieser Diskussion, an der neben Richtern und Anwälten auch Repräsentanten der Verwaltung sowie von Sozialverbänden teilnahmen, waren ein Gutachten der Richter am Bundessozialgericht Sabine Knickrehm und Dr. Thomas Voelzke sowie Stellungnahmen von Vertretern des Deutschen Landkreistages und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dabei erteilten die Experten nicht nur einer bundesweiten, sondern auch einer örtlichen Pauschalierung der Unterkunftskosten durch Landkreise und Städte eine Absage. Großzügige Pauschalen überfordern die Kostenträger und führen in der Praxis zu einer Steigerung des Mietniveaus, so die Überlegungen der Mehrheit, niedrige Pauschalen dagegen treiben die Hilfebedürftigen in die Verschuldung und vermindern durch ein Absinken des Mietniveaus das Interesse, in Mietwohnungen zu investieren.

Einigkeit herrschte bei der Einschätzung, dass die gesetzlichen Regelungen zur Senkung unangemessener Wohn- und Heizkosten uneffektiv und streitanfällig sind. Nicht durchsetzen konnte sich dagegen der Vorschlag, Hilfebedürftigen einen Teil der Einsparungen als Zuschuss zu belassen, wenn sie ihre Wohnkosten nennenswert senken. „Zwar fördert eine solche Regelung die Eigenverantwortung der Hilfebedürftigen, doch wäre sie viel zu kompliziert und missbrauchsanfällig. Mit einer gezielten Beratung der Leistungsempfänger lassen sich deutlich bessere Effekte erzielen“, fasste ein Teilnehmer die Diskussion zusammen.

Quelle: Pressemeldung Deutscher Sozialgerichtstag e.V.
openpr.de - Deutscher-Sozialgerichtstag-fordert-……-bei-Hartz-IV-Empfaengern

Startseite - Veröffentlicht am: 8. Dezember 2008 um 10:30 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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