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Deutscher Familienverband rät Familien: Kindergeld für volljährige Kinder in Ausbildung: Belege sammeln!

Anlässlich einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der der Wegfall des Kindergeldes bei Überschreitung des maßgeblichen Grenzbetrages für eigenes Einkommen der Kinder bestätigt wurde, rät der Deutsche Familienverband Familien mit volljährigen Kindern in Ausbildung, schon jetzt die Einkünfte und Bezüge des Kindes zu prüfen und Belege sorgfältig zu sammeln. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes im Jahr 2010 insgesamt den Betrag von 8.004 Euro, muss das Kindergeld nämlich zurück gezahlt werden oder der Kinderfreibetrag wird nicht gewährt.

„Wenn das eigene Einkommen des Kindes diesen Grenzbetrag auch nur um einen Euro überschreitet, fallen Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag sozusagen fallbeilartig weg. Das Kind kann dann zwar seinen eigenen Grundfreibetrag nutzen, aber der Wegfall von Kindergeld oder Kinderfreibetrag kann für die Familie einen Verlust von 2.208 Euro und, je nach Kinderzahl und Höhe des zu versteuernden Einkommens, mehr bedeuten“, warnt der DFV-Vizepräsident und Steuerexperte Hellmut Steuck.

„Aber selbst wenn das Bruttoeinkommen den Grenzbetrag überschreitet, ist noch nicht alles verloren“, so Steuck weiter. Die für das Kindergeld zuständige Verwaltung zieht vom Bruttoentgelt Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie eine Werbungskostenpauschale ab. Damit sollen Kosten, die zwangsläufig für die Ausbildung erbracht werden, berücksichtigt werden. Hierzu gehören vor allem Fahrtkosten zum Ausbildungsplatz, die sogenannte Entfernungspauschale. Aber auch Lernmittel, der überwiegend beruflich genutzte Computer, Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften sowie beruflich veranlasste Kontoführungsgebühren mindern das Einkommen. Sind die tatsächlichen Kosten, die noch bis zum Jahresende anfallen, höher als die Pauschale von 920 Euro, können sie geltend gemacht werden. Das Sammeln von Belegen kann bares Geld wert sein, heißt es beim Deutschen Familienverband.

Der Verband weist außerdem darauf hin, dass viel zu selten daran gedacht wird, einen Teil der Vergütung direkt in eine steuer- und sozialversicherungsfreie betriebliche Altersversorgung umzuwandeln.

Der wichtigste Rat des Deutschen Familienverbandes: Wenn der Verlust des Kindergeldes wegen zu hohen Einkommens des Kindes droht, sollte ein Experte, wie zum Beispiel ein Steuerberater, hinzu gezogen werden.

Quelle: Der Deutsche Familienverband

Startseite - Veröffentlicht am: 28. September 2010 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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