Deutscher Familienverband fordert verfassungsfeste Rente für Eltern
(Berlin). Zum 16. Jahrestag des am 7. Juli 1992 ergangenen Trümmerfrauenurteils weist der Deutsche Familienverband (DFV) auf die nach wie vor gravierenden Gerechtigkeitsdefizite für Familien im Sozialrecht hin und fordert Rentenverbesserungen für Eltern: „Im Trümmerfrauenurteil, dem Klagen mehrerer DFV-Mitgliedsfamilien zugrunde lagen, hat das Bundesverfassungsgericht mit der Illusion aufgeräumt, man könne sich mit einem Geldbeitrag gegen eine Zukunft ohne Kinder absichern. Das höchste Gericht hat dem Gesetzgeber daher umfassende Vorgaben gemacht: Mit jedem Reformschritt muss sich die Benachteiligung der Familie in der gesetzlichen Rentenversicherung tatsächlich verringern. Seit 16 Jahren – also seit vier kompletten Legislaturperioden – hat sich die Politik diesem Verfassungsauftrag nicht gestellt, wird die Kindererziehung bei der Rentenhöhe kaum und bei den Beiträgen überhaupt nicht berücksichtigt“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Bei den letzten Rentenreformen 2004 und 2006 wurden entgegen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts die Belange der Familien komplett ausgeblendet. Politische Versprechen zur Ausweitung der Kindererziehungszeiten und zur Beitragsentlastung für Eltern wurden regelmäßig wieder einkassiert, weil die Politik nicht den Mut hatte, über kurzfristige Wahlinteressen hinaus zu denken und zu handeln. Noch immer sichern Eltern mit mehreren Kindern den Bestand der Rentenversicherung – und können daraus für sich selber keine auch nur annähernd existenzsichernde Alterssicherung erreichen. Bei einer solch massiven sozialpolitischen Fehlsteuerung darf man sich über die sinkende Zahl von kinderreichen Familien nicht wundern, heißt es beim Deutschen Familienverband.
„Das Bundesverfassungsgericht wird nicht noch einmal 16 Jahre auf die Umsetzung seiner Vorgaben warten. Die Politik ist gefordert, jetzt klare Weichen für eine familienorientierte Rentenreform zu stellen, die die Beitragsleistung Kindererziehung gleichwertig mit Geldbeitragsleistungen anerkennt. Dazu gehören eine an der Kinderzahl orientierte Entlastung von Familien bei den Rentenbeiträgen und die Ausweitung der rentenrechtlichen Kindererziehungszeiten. Denn wer zum Beispiel drei Kinder erzogen hat, hat für das Alterssicherungssystem mindestens den gleichen Beitrag geleistet wie ein Arbeitnehmer, der 20 Jahre lang den Durchschnittsbeitrag abführt und muss das auch bei der Rentenhöhe spüren“, fordert Verbandspräsident Albin Nees.
Quelle: Presse Deutscher Familienverband
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