Desaströse Vermittlung in Arbeit
Ziel der Arbeitsmarktreform ist es bzw. sollte es gewesen sein, die Vermittlung in Arbeit effektiver zu gestalten. Dazu hat der Sozialticker - knapp 2 Jahre nach Einführung dieser Gesetze, eine Umfrage zur Vermittlung in Arbeit gestartet, welche ein erschütterndes Ergebnis offenbart. In dieser Umfrage ging es speziell um die Arbeitsangebote, welche von den Agenturen an die Erwerbslosen ausgeteilt werden sollten und medial vom Arbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit als pompöse Werbung für diese Reformen genutzt wurde.
Erschreckendes Ergebnis der Umfrage:
- Bisher haben 82 Prozent aller Arbeitslosen innerhalb eines Jahres noch gar kein Angebot von ihren Arbeitsverwaltungen bzw. Arbeitsvermittlern erhalten.
- In 17 Prozent der Fälle, wurde nur eine sehr geringe Anzahl von Arbeitsangeboten unterbreitet. So erhielten die Erwerbslosen innerhalb des letzten Jahres wenigstens 1 - 5 Angebote von ihren Fallmanagern.
- Nur 1 Prozent der Betroffenen gab an, mehr als 5 Angebote bekommen zu haben.
Diese Umfrage kennzeichnet einen Jahreszeitraum, sowie den verbitterten Versuch - Erwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen und zeigt im niederschmetternden Ergebnis die Unfähigkeit von Verwaltungen auf, welche die gesetzlich geforderten Traumziele der Politik in die Realität umzusetzen sollten - nach dem Motto: Koste es was es wolle … wir brauchen sinkende Arbeitslosenzahlen. Vom Aufschwung kann bei solchen Vermittlungsbemühungen seitens der Ämter wohl keiner mehr sprechen. Auf eine Anfrage beim Ministerium für Arbeit, warum solche Zustände in der Arbeitsvermittlung immer noch bestehen, antwortete Jeane Gehn, Kommunikationscenter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die ich gern an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchte. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötige ich jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information.
Mit freundlichem Gruß
Kommunikationscenter
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eine detaillierte Antwort zur Thematik blieb wie erwartet bis heute aus. Auch eine Anfrage an die Hauptverwaltung in Nürnberg, wird bisher mit “stillschweigen” beantwortet. Man kennt also die Situation der miserablen Lage und möchte diese noch weiter verschärfen, aber nicht kommentieren, denn wo nichts zu vermitteln ist bzw. vermittelt werden kann, sollte auch keiner sanktioniert werden. Aber genau an diesem Punkt erwachen plötzlich die Politiker und Arbeitsverwaltungen mit Propagandawellen und warnen die Erwerbslosen, welche angebotene Jobs nicht annehmen wollen - mit der vollen Härte des Gesetzes.
Nur welche Jobs das sein sollen, wurde nicht erwähnt. Ein “Fördern und Fordern” kann somit ausgeschlossen werden. Welchen Sinn dieser “finanzielle Blödsinn” noch macht, spiegelt sich bei den steigenden Kosten vom Arbeitslosengeld II wieder. Diese steigen unaufhaltsam mit dem Glauben an die Vermittlung in Arbeit. Genauso erschreckend ist die gegenseitige Mitwirkung von Optionskommunen und der Bundesagentur für Arbeit. Erst mit einer Klage vor dem Sozialgericht Fulda wurde die BA dazu verpflichtet, die bis dahin nur im Verwaltungsbereich der BA befindlichen Stellenangebote auch für die Optionskommunen frei zur Verfügung zu stellen. Eine direkte Übermittlung dieser Daten an die 69 bundesweit zugelassenen Optionskommunen, die im Wege einer Erprobung alleine für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen verantwortlich sind und in diesem Rahmen auch die Aufgabe der Vermittlung von Langzeitarbeitlosen von der Bundesagentur übernommen haben, wurde bisher von der Bundesagentur unter Hinweis auf den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Arbeitgebers abgelehnt. ( BA und Optionskommune )
Wie dumm nur, dass aber bis heute der Großteil der Optionskommunen nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, diese Daten auch auszuwerten und den Leistungsempfänger von ALG II , werden , sofern sie sich beim Stelleinformationssystem (SIS) der Agentur für Arbeit vor Ort erkundigen, von den dortigen Sachbearbeitern abgewiesen, da diese laut dem SGB - nicht mehr in deren Verantwortung stehen.
Desaströse Vermittlung in Arbeit ist mit Sicherheit nur die Spitze des Eisberges, denn was viele immer noch nicht wissen: Wichtige Informationen (Arbeitsmarktzahlen) von den 69 Optionskommunen fließen bis heute auch noch nicht in die monatlichen Berichterstattungen zur Lage am Arbeitsmarkt ein. Ebenfalls werden Erwerbslose - die in Hunderttausend und mehr Ein Euro Jobs gedrängt wurden - oder welche sich ebenfalls in unzähligen Maßnahmen, wie Bewerbertraining … etc. befinden, nicht mehr als “arbeitslos” in der Statistik geführt.
Verblüffend am Arbeitsmarkt ist zu beobachten: Die Anzahl der neu geschaffenen Maßnahmen und EEJ Stellen ist proportional zum Rückgang der Arbeitslosenzahlen!
Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock am: 1. Oktober 2006 um 23:52 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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