Das Märchen von der Schatzkammer öffentlicher Gelder der Städte Deutschlands
Es begann in einer Zeit unserer Tage, wo gnadenlose Ignoranz dem Land unendliches Elend bescherte. Viele machten sich auch heute an diesem schönen Tag auf den Weg, frohen Mutes eine lang ersehnte Arbeit zu finden. Traurig die Armut ereilt unverhofft immer mehr Menschen. So war auch ich unterwegs, glücklich einen Arbeitsvertrag gefunden zu haben. Meine Chance ein völlig neues Leben anzufangen, schuldenfrei in einem anderen Bundesland.
Ich habe sehr viel schönes erlebt auf dem Weg zu meinem Recht. Hilfreich stand mir meine Arge zur Seite, man erklärte mir ”Wohnraumbeschaffungskosten SGB II § 22(3) gibt es nicht”! Nun dachte ich nicht so schlimm, vielleicht gilt dieses Sozialgesetzbuch II in einem anderen Bundesland. Ich habe dort angerufen und musste feststellen, auch hier teilte mir der Abteilungsleiter der Arge lautstark mit:
Es gibt kein Gesetz nirgendwo und Wohnraumbeschaffungskosten was soll das sein?
Dieses komische Buch lügt stelle ich fest, warum lesen denn dann Amtsträger überhaupt darin? Seit 5 Wochen ist mein Vorgang / Arbeitsvertrag bei der hiesigen Arge. Ich frage auch wie ich mittellos eine Wohnung in Duisburg finden soll. Grübel- Mobiltitätshilfen- Umzugskosten- Trennungskostenbeihilfe- oder einen Kredit bis tausend Euro …. Irgendwie qualmt mir mächtig der Kopf, ich wundere mich noch, die hilfsbereite Dame hält mir ein Dokument vor die Nase. Dessen Inhalt: “Der Antragsteller….. wurde entsprechend und wer weis nicht wie beraten.” - So nun unterschreiben Sie mal. Gut mache ich sofort liebe Ansprechpartnerin! Eine Lösung wird gefunden, dass schaffen wir versichert mir die sehr nette Ansprechpartnerin, ist ja heute der 20.03.07 und Sie fangen am 07.04.08 in Duisburg zu arbeiten an. Lauter Anträge ”Antrag auf Gewährung von (was weis ich denn? ) - Beihilfe. Toll denke ich mir, hier bin ich richtig gut beraten. Komisch zumute ist mir allerdings ich bekomme die Formulare in die Hand gedrückt. Die nette Dame Frau Dr. Ansprechpartnerin behält nur meine Unterschrift, dass sie mich ordentlich beraten hat ein.
Ich frage nochmal: Hallo wie geht es denn nun weiter ??? Fahren Sie nach Duisburg und legen mir einen unterschriebenen Mietvertrag vor, dann können wir das erst bewilligen. Ich frage die sehr nette Ansprechpartnerin nochmal: Wie soll ich das schaffen ich hab doch nur das Geld aus den Regelleistungen? Und das steht doch in einem dieser komischen Bücher SGB II genannt. Vertrauen Sie mir, ich mache doch nun wirklich alles erdenkliche Ihnen zu helfen. Hmm - ich glaube der Dame ja, aber weiter hilft mir das auch nicht.
Mein Antragstellergehirn fängt an zu arbeiten und es dämmert mir: HIER STIMMT WAS NICHT! Im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit steht: Leistungen müssen immer vorher beantragt werden! Ich frage die freundliche Dame nochmal: Wie bin ich überhaupt abgesichert, falls mein Arbeitgeber mich während der Kündigungszeit entlässt? Unterschreibe verbindlich einen Mietvertrag für eine Zweitwohnung, muss ich diese auch bezahlen. Meine Wohnung hier hat 3 Monate Kündigungsfrist.
Ich möchte abgesichert sein liebe Ansprechpartnerin der Arge!!! Schulden kann ich mir nicht leisten. Die Dame Frau Dr. Ansprechpartnerin versucht mir Mut zu machen, das wird schon leihen Sie sich irgendwo das Geld erstmal aus. Sie versichert mir, ich kann wirklich nicht mehr tun! Ich hab Ihnen doch schon großzügig geholfen. Wir werden ja auch ständig überprüft wofür wir Geld ausgeben.
Traurig verlasse ich die Dame, meine so nette Ansprechpartnerin. ich beschließe zu lesen in den Büchern die lügen… SGB steht auf den Dingern. Ich glaube der Ansprechpartnerin in meiner Arge, vermute aber selbst, mit diesen Büchern stimmt was nicht. Gesetzestexte sind nicht mein Fall, weil ich mich mit Gesetzen nicht wirklich auskenne. So denke ich mir, versuche ich doch mal mit einem netten Ansprechpartner der Arge in Duisburg zu telefonieren. Was mich erwartet ist eine Gebührenpflichte Telefonnummer mit automatischer Ansage. Sehr modern Respekt! Mir dämmerte, dass auch ein Amt Geld verdienen muss und nicht bloß die Telekom. Kein Witz, aber endlich ein menschlicher Argeansprechpartner am Telefon, voller Begeisterung werde ich ermahnt, doch bitte nicht die Arge Duisburg zu belästigen mit dem Hinweis: Ihre Arge ist für Sie zuständig, also wo wohnen Sie? … dann sind die dort für Sie zuständig, den wir wollen keine Auskunft geben.
Ich bin Kunde und Kunde ist König, sage ich mir als mir einen Kollegin vom Arbeitsamt in Duisburg eine direkte gebührenfreie Nummer der Arge gibt. Hier erhalte ich den Hinweis: Wohnraumbeschaffungskosten das gibt es in keinem Gesetz! Man sagt mir auch ich brauche eine Zustimmung in Form einer Bewilligung das ich mir in Duisburg eine Wohnung suche.
Liebe Ansprechpartnerin meiner Arge warum hast du mir das nicht gleich gesagt? Entweder die komischen Sozialgesetzbücher lügen oder meine Ansprechpartnerin teilt mir Kunden ( Hilfebedürftigen) nicht alles mit. In der Schule hab ich mal gelernt, Deutschlands Grundgesetze dienen den Menschenrechten, also da muss was dran sein. Ich lese die Artikel der Grundgesetze und stelle fest, auch die lügen. Warum schreibt man solche fabelhaften Märchenbücher? Ist ein Kunde denn nicht deutscher Bürger? Nein scheinbar nicht, in der Woche nach meinem Arbeitsantritt, den ich leider unverschuldet verschieben musste, hab ich dann ein paar Seiten von den SGB Büchern mitgenommen, zur Arge. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, und die Chefin versprach mir wiederum zu helfen. 2 ganze Tage hab ich gebraucht, als die Chefin von der Ansprechpartnerin Fallmanagement zur Chefin von der Leistungsabteilung ging. Ich konnte es nicht fassen: das SGB II Dingesmärchenbuch lügt doch nicht. Ich bekam die Bewilligung zum Umzug nach Duisburg. Aber noch immer kein Geld dahin zu kommen.
Am Telefon erklärte mir dich Chefin der Leistungsabteilung: Sie haben keinen klaren Antrag gestellt, das Wort Wohnraumbeschaffungskosten bedeutet nicht Kosten für Wohnraumbeschaffung. Amtssprache deutsch? Öhm verstehe schon ich kann zwar lesen, aber ich bin nicht so schlau. Danke Chefin von der Leistungsabteilung. Wie bitte schön soll ich ohne Knete, Geld, Penunze, Pinkepinke nach Duisburg kommen, um mir Wohnraum zu beschaffen? Es gab mächtig Stress in der kleinen Arge meiner schönen Stadt. Chefin von der netten Frau Dr. Ansprechpartnerin gab mir 50 Euro Vorschuss nach stundenlangen Verhandlungen in deutschsprachigen Kommunikationsversuchen. Somit sei eine Strecke zur Arbeit zum Tage des Arbeitsbeginns gesichert. Ich soll mir dann ein Hotel suchen, was man über die Trennungskostenbeihilfe bezahlen würde. Danke Frau Dr. Chefin von dem Fallmanagement! Krönung des ganzen: Ich flitze zum Sozialdezernenten meiner Stadt, so ein Sozialdezernent hat vielleicht eine soziale Ader, dachte ich mir. Der Mann ist Familienvater und Bürgermeister. Ein Mensch von Ehre geprägter Hilfsbereitschaft. Er ruft die Frau Dr. Chefin meiner Ansprechpartnerin an, die ihm erklärt, ich hätte 254,10 Euro für die Reise nach Duisburg bekommen. Was mag sich der Sozialdezernent gedacht haben? Er verwies mich freundlich seiner Tür und wünschte mir alles Gute.
Nun bin ich aber sehr enttäuscht, möchte von der Chefin meiner Fallmanagerin wissen, warum ich den Sozialdezernenten belüge. Mein Fall geht zum städtischen Rechtsamt. Ich lese immer weiter entdecke ein sehr schönes Buch es trägt den Namen Strafgesetzbuch, vielleicht weil man als Hartz IV gestraft genug ist?
Das deutsche Strafgesetzbuch:
Amtsvergehen:
- § 240 Nötigung durch Unterlassung,
- § 160 Verleitung zu einer Falschaussage ( Wohnraumbeschaffungskosten gibt es nicht)
- § 271 Mittelbare Falschbeurkundung ( es gibt nur Anträge die man hinterher ablehnen darf!) Sie müssen vorher einen Mietvertrag unterschreiben, dann erst Bewilligung der Kannleistung
- § 331 Vorteilsannahme, alles passen auf das die Schatztruhe von Oberbürgermeister nicht geplündert wird!
Also die Mitarbeiter einer Stadt arbeiten sehr sorgfältig, damit kein Geld aus der Schatztruhe vom Oberbürgermeister verschwendet wird. Alle Amtsträger dürfen aufpassen, denn Sie haben Dienstgeheimnisse und sind verpflichtet den § 353 als Dienstgeheimnis für sich zu behalten. Befangenheit des städtischen Rechtsamtes gibt es nicht, den die arbeiten ja auch für den Oberbürgermeister und so passt jeder Beamte auf die Schatztruhe der Stadt auf. Also ich finde das funktioniert fabelhaft. § 357 - Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat, der Boss von meiner Arge schreibt, ich bin nicht arbeitslos, deshalb darf er mir keine Wohnraumbeschaffungskosten bewilligen. Er beruft sich auf seine sehr gewissenhaften Mitarbeiter.
Ich wünschte mir, dass alles wäre nur ein Traum, der bald vorüber ist. Heute am 26.04.08 habe ich noch immer keine Wohnung in Duisburg. Meine Wohnung brauche ich nicht kündigen, weil ich bin ja nicht in Not. Und weil ich meinem Chef gesagt habe wir müssen den Arbeitsbeginn verschieben, schreibt er mir ganz freundlich und voller Mitleid das er mich gerne beschäftigen würde wenn sich meine Probleme geändert haben. Somit geht es mir sehr gut! Ich bin weder erwerbslos oder in Not, aber diese Bücher der ‘Gesetze’ scheinen nicht zu funktionieren hier in der Stadt der Wissenschaften 2008, denn alle Amtsträger der Stadt müssen doch auf die Schatztruhe vom Oberbürgermeister aufpassen.
Der Einzige der die Bücher versteht ist mein Anwalt. Der stellt nun Anträge in der Arge. Also ich bin ein ziemlich einfacher Kunde, vielleicht auch einfach nur zu deutsch? Mein Anwalt bekam auch schon eine Antwort von der Widerspruchstelle - darin steht: nach § 88 Abs.2 SGG wird auf die gesetzlich vorgeschriebene Bearbeitungszeit von 3 Monaten hingewiesen. Also versucht mein Anwalt eine einstweilige Anordnung mit Dringlichkeitshinweis beim Sozialgericht zu erlangen.
Liebe schöne Stadt und Bürger Deutschlands: Es ist mir 88 ob Beihilfen Kannleistungen sind. Meine Arge kann mich mal gerne haben. Ermessen: Es liegt in eurem Ermessen, ob die Gesetzesbücher lügen, oder ob ein arbeitswilliger Mensch aktiv gefördert wird der Armut zu entrinnen, ohne Schulden!
Eine Arge spart, verwaltungsrechtlich bedeutet das im Klartext: 9 monatige Geburt eines Antrages auf Wohnraumbeschaffungskosten. Beihilfen sind keine Almosen! Jeder Mensch hat einen Anspruch auf einen frei gewählten Arbeitsplatz. Wie mir scheint, schade ich der Schatztruhe meiner Stadt, deshalb darf ich nicht umziehen und dann arbeiten. Oder der große Chef der Arge will mich nicht aus der Armut entlassen. Irgendwer liebt mich so unendlich, das ich nicht unverschuldet ziehen darf.
Wir alle hier erfreuen uns hoffentlich bester Gesundheit, nur die Arge die macht mich krank! Bitte tut mir nichts kundenfreundliches an liebe Arge, das wäre arg! Was ich hier schrieb soll der Belustigung des Volkes dienen. Wir alle sind doch irgendwie genötigt unser nötigstes zu tun. Auch Kunden machen sich kundig in Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht! Dieser Artikel darf von der Redaktion Sozialticker bundesweit veröffentlicht werden. Der Autor bittet hiermit alle Leser um Spenden und um Unterstützung von Sozialticker. Der Autor bittet um sein Recht auf Anonymität, im Sinne künstlerisch dargestellten satirischen Unwissenheit eines deutschen Antragstellers. Diese Geschichte soll niemanden persönlich beleidigen sondern konstruktive Kritik üben. Vielleicht ermittelt ja mal das Fernsehen oder die Staatsanwaltschaft, warum unwissende Antragsteller leichtgläubig auf rechtliche Ansprüche verzichten, weil Sozialleistungen durch Ermessen in Dienstleistungen verwandelt werden können. Politisch betrachtet ein Desaster, denn neue Arbeitsplätze sind zu fördern, nicht nur für Anwälte und Psychologen oder Mitarbeitern der Gerichtsbarkeiten Deutschlands, die völlig überlastet sind solange Hartz IV unsere Argen befleißigt.
Quelle: Leserzuschrift - Autor “A-nonym”
Startseite - Veroeffentlicht von: Sozialticker am: 26. April 2008 um 14:20 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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2 Kommentare / Fragen veroeffentlichtWeitere Beiträge zu diesem Themengebiet:
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