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Darlehen zur Mietschuldübernahme

Neues aus dem Bereich RechtZuschuss - Empfängern nach § 22 Abs. 7 SGB II kann ein Darlehen zur Mietschuldübernahme nach § 22 Abs. 5 SGB II gewährt werden

In dem Urteil des SG Berlin S 37 AS 2804/07 ER vom 23.03.2007 kann man sehr gut nachlesen, wie der Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGBII bei Auszubildenden, Studenten und Schülern zu berechnen ist.

Desweiteren gab das SG Berlin bekannt, dass auch Empfänger von Leistungen im Sinne des § 22 Abs. 7 SGBII Anspruch auf Übernahme von Mietschulden haben.

Weitere Informationen zum Urteil unter: Sozialgerichtsbarkeit

Zurück zur Startseite - Veroeffentlicht von: Lusjena   am: Donnerstag, 29. März 2007 - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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