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Donnerstag, der 04. Dezember 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Caritasverband Paderborn: Politisch gewollte Armut durch Hartz IV

Fluch oder Segen durch Hartz IV / Diözesantag der Vinzenz-Konferenzen diskutiert Erfahrungen mit neuer Sozialgesetzgebung 

Unter dem Motto “Fluch oder Segen durch Hartz IV“ haben die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn die Folgen dieser Arbeitsmarktreform diskutiert. Der caritative Fachverband hatte am Samstag, 26. April seine Mitglieder zum Diözesantag nach Castrop-Rauxel eingeladen. Matthias Krieg vom Diözesan-Caritasverband fasste dabei die zwiespältigen Erfahrungen der verbandlichen Caritas zusammen. Auf der Seite des “Fluches“ steht an erster Stelle die politisch gewollte Armut durch Hartz IV. “Du sollst darben“, heißt es für Betroffene. “Die Höhe der Regelleistung ist völlig unzureichend, berücksichtigt die Lebenshaltungskosten, insbesondere die Energiepreise in Deutschland nicht und macht eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vielfach unmöglich“, betont Matthias Krieg. Eine Erfahrung die auch die Vinzenz-Konferenzen in ihren ehrenamtlichen sozialen Diensten teilen: Da verabschieden sich plötzlich Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben, ist die Beobachtung von Pastor Norbert Keller, dem geistlichen Begleiter des Verbandes.

Das Problem: Während es bei der Sozialhilfe früher Ausnahmezahlungen in besonderen Notfällen gab, müssen heute Erwachsene auf Gedeih und Verderb mit ihrem monatlichen Festbetrag von 347 bzw. 312 Euro auskommen, Kinder mit 208 Euro. Krieg: “Die Leute kommen auf keinen Fall damit hin“. Jüngstes Beispiel sind die Jahresabrechnungen der Stromanbieter. “Die monatlichen Abschlagszahlungen mögen noch bezahlbar sein, das böse Erwachen kommt, wenn Nachzahlungen fällig werden.“ In den Beratungsdiensten der Caritasverbände häufen sich die Fälle verzweifelter Hartz-IV-Empfänger. “Der Staat sorgt letztlich für Verschuldung“, erklärt Matthias Krieg.

Aus Sicht des Sozialrechtsexperten Krieg hat Hartz IV in Bezug auf soziale Rechtssicherheit für chaotische Zustände gesorgt. Vieles, was sich im Bundessozialhilfegesetz auch durch umfangreiche Rechtsprechung entwickelt hatte, werde heute grundsätzlich in Frage gestellt. “Die Karten sind neu gemischt, vieles muss neu ausgehandelt werden.“ Dabei setzten die ARGEn und optierenden Kommunen teilweise auf Zeit, denn bis die ersten Urteile zu strittigen Fragen gefällt werden, verstreichen Monate und Jahre. “Klagen Sie doch“, müssen sich Betroffene immer häufiger anhören – in der Hoffnung, dass selbst wenn dies geschieht, es in naher Zukunft keine Folgen haben wird. Chaos auch in Sachen Kompetenz mancher Sachbearbeiter. Als “ausgeprägte Ahnungslosigkeit“ bezeichnet Krieg diese Verhalten. „Die Leute bekommen falsche Auskünfte, werden im Unklaren gelassen.“ Fast drei Jahre nach Einführung der Reform könne man dies nicht mit Anlaufschwierigkeiten begründen.

Gegenüber solchen Defiziten fällt es schwer, positive Dinge der Reform zu entdecken. Dazu gehöre, so Matthias Krieg, die Tatsache, dass Leistungen der früheren Sozial- und Arbeitslosenhilfe aus einer Hand gewährt werden. Außerdem ermögliche das neue Sozialgesetzbuch II derzeit gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Vor Ort werden im Zusammenspiel von ARGE und Caritas Projekte entwickelt und gefördert, die so früher nicht möglich gewesen wären.

Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Diözesan Caritasverband Paderborn

Startseite - Veroeffentlicht von: Einstein   am: 29. April 2008 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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4 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Haukesoft am Dienstag, 29.4.2008.

Tja, dem kann ich mich nur anschliessen. Ich habe auch schon Angst, denn die Nebenkostenabrechnung kommt. Da ich keine Leistungen bekomme (Bedarfsgemeinschaft), wird das wohl das Ende werden.


2. ... Kommentar von Steinbock am Dienstag, 29.4.2008.

… derzeit sind es ja im Jahr um die 8 -10 Bescheide aufwärts, denn jede Veränderung - sei es Heizung, Wasser, Einkommen …ect. - kommt immer ein neuer Aufhebungs/ Änderungsbescheid und ein neuer Bescheid. Also diesen Blödsinn überhaupt zu erkennen, ist schon eine Überforderung der Verantwortlichen, denn so betriebsblind wie Ämter sich schon geben, erkennen diese nicht mal den eigenen Vogel.

Die Kuriosität ist ja, dass genau dann Änderungen eintreten, wenn Folgebescheide ausgestellt wurden. Tja, wer keine Arbeit hat, der macht sich welche, daher sind die wahren Arbeitslosen nicht vor dem Amt, sondern im Amt zu suchen, denn von der Sinnlosigkeit der Tätigkeit ist es schwer, etwas zu finden, was dem noch zu übertreffen vermag.


3. ... Kommentar von Frank Tenhagen am Dienstag, 29.4.2008.

Sehr geehrte Damen und Herren,

dürfen Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen von der Stadt einbehalten werden , auch wenn das Guthaben durch frwillige Zuahlungen entstanden sind? Können Sie mir entsprechende Gerichtsurteile schicken?
mit freundlichen Grüßen Frank Tenhagen.


4. ... Kommentar von Steinbock am Dienstag, 29.4.2008.

Da das Amt Ihre Nebenkosten gezahlt hat, ist daraus entstandenes Guthaben auch immer noch Geld des Amtes. Daher kann und darf das Amt auch diese Gelder einbehalten. Dagegen sind aber auch Nachzahlungen vom Amt zu übernehmen. Stellen Sie sich einfach es so vor, als wenn Sie damit gar nichts zu tun haben. Leben Sie sparsam, freut sich das Amt, leben Sie dagegen verschwenderisch, zahlt das Amt … allerdings nur bis zu einer nicht definierten Grenze - der Angemessenheit.

Bitte dazu die Suche verwenden - Nebenkosten !!!


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