Caritas fordert Qualitätsstandards auch bei privaten Anbietern von Kinderbetreuung
Öffentliche Investitionen müssen für soziale Zwecke erhalten bleiben
Keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Neuregelung der öffentlichen Forderungen
Der vom Bundesfamilienministerium Familie, Frauen, Senioren und Jugend vorgelegte Referentenentwurf für das neue Kinderförderungsgesetz sieht staatliche Investitionszuschüsse auch an gewerbliche Anbieter von Kinderbetreuungseinrichtungen vor. Der Deutsche Caritasverband (DCV) stellt dazu fest, dass bereits jetzt laufende Kosten privater Träger über die Kommunen bezuschusst werden. Zudem können sich die Bundesländer an den Investitionskosten privater Träger beteiligen. Insofern gibt es keine Notwendigkeit, diese Regelungen zu erweitern.
Bei der Investitionsförderung von privaten Trägern sind Sicherungen nötig. Gemeinnützige Einrichtungen wie die Caritas dürfen keine Gewinne ausschütten. Das heißt Erlöse müssen wieder in die soziale Arbeit reinvestiert werden. Ohne eine solche Sicherung ist ein Investitionszuschuss für gewinnorientierte Träger zumindest riskant. „Wir fordern verbindliche Vereinbarungen mit den privaten Trägern. Was ist, wenn der private Kindergarten in einer mit öffentlichen Mitteln erstellten Immobile nach ein paar Jahren wieder geschlossen wird? Die Immobilie muss für den sozialen Zweck erhalten bleiben oder die Fördermittel müssen zurückgezahlt werden“, so Georg Cremer, Generalsekretär des DCV.
Entscheidend ist für die Caritas die Qualität der Kinderbetreuung. Die Caritas hat zum Wohl des Kindes klare Qualitätsstandards, die sich z. B. auch in einer regelmäßigen Fachberatung und Fortbildung niederschlagen. Die Angebote der privaten Anbieter dürfen nicht unter den Standards der Wohlfahrtsverbände liegen.
Der DCV fordert die Kommunen auf, durch eine entsprechende Preisgestaltung dafür zu sorgen, dass es nicht zu sozialer Selektion kommt. „Die Belastungen der Eltern müssen nach deren Einkommen so gestaffelt sein, dass Kinder unterschiedlicher Schichten eine Chance haben, gemeinsam die Kindertagesstätte zu besuchen“, unterstreicht Cremer. Wenn private Anbieter eine Hochpreispolitik betreiben, ist eine öffentliche Förderung nicht angemessen. Führt das Engagement der privaten Träger beispielsweise zu mehr Kinderbetreuungsangeboten in Betrieben, sieht die Caritas dies positiv und bietet Kooperation und ihr fachliches Know-how an.
Quelle: Deutscher Caritasverband e.V.
Startseite - Veröffentlicht am: 25. März 2008 um 10:29 Uhr - Haftungsausschluss ![]() |
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