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Bundeswehr im Inneren: Union muss Forderung zurücknehmen

Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im Inneren erklärt Omid Nouripour, Sprecher für Sicherheitspolitik:

Das Karlsruher Urteil ist alles andere als ein Freifahrtschein für einen Bundeswehreinsatz im Inland. Das Hinzuziehen der Bundeswehr im Rahmen der Rechts-, Amts- und Katastrophenhilfe ist bereits im Grundgesetz vorgesehen. Die Grenzen eines solchen Einsatzes mit militärischen Mitteln sind zu Recht sehr eng gesteckt und beziehen sich ausschließlich auf „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“.

Das Urteil ist damit eine Absage an die impertinente Forderung der Union nach einer Änderung des Grundgesetzes und einem martialischen Auftreten der Sicherheitskräfte in Deutschland. Dieses archaische Verständnis von Sicherheit ist mit uns nicht zu machen. Die Union ist nun gefordert, die unsägliche Debatte um eine Änderung des Grundgesetzes endlich zu beenden.

Quelle: Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

Startseite - Veröffentlicht am: 19. August 2012 um 8:00 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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1. ... Kommentar von Sancho am Sonntag, 19.8.2012.

Die geschichtlichen Ähnlichkeiten zu den braunen Zeiten ist doch interessant. Warten wir bis die schwarze Parteidiktatur durchgesetzt ist und die Grundrechte restlos abgeschafft sind. Denn dann ist es Zeit auszuwandern in ein wirklich demokratisches Land.


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