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Bundesverfassungsgericht setzt Grundrecht außer Kraft: fiskalische Gründe

Bild: Hartz IV PlattformHartz4-Plattform fragt: „Wirtschaft vor Menschen?“

Überprüfungsanträge müssen auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte warten?

“Im Namen des Volkes,“ stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4-Plattform fest, „hat aus unserer Sicht das Bundesverfassungsgericht „aus fiskalischen Gründen“ das „Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum“ für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2010 außer Kraft gesetzt.“

Die Sprecherin der Bürgerinitiative weiter: „Da stellt sich die Grundsatzfrage des demokratischen Rechtsstaates:

Kläger vorm Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay, bereitet jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. „Wir dürfen gespannt sein,“ so Vallenthin, „ob Straßburg Deutschland die Karlsruher Entscheidung durchgehen lässt, aus fiskalischen Gründen das vom Bundesverfassungsgericht im selben Urteil als unverfügbar und mit der Pflicht zur Einlösung festgeschriebene Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum mal eben 6 Jahre außer Kraft zu setzen.“

Vor dem EGMR wird es wohl vor allem um folgende Passage des Urteils vom 09. Februar gehen:

„Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber nicht dazu, die Leistungen rückwirkend für die Zeit ab Inkrafttreten des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch am 1. Januar 2005 neu festzusetzen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber einen mit dem Grundgesetz unvereinbaren Rechtszustand nicht rückwirkend beseitigen, wenn dies einer geordneten Finanz- und Haushaltsplanung zuwiderläuft (…) Die rückwirkende Neufestsetzung etwaiger höherer Leistungen für den gesamten Zeitraum ab dem 1. Januar 2005 hätte zudem wegen der Regelung des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X*) unvertretbare fiskalische Wirkungen.“

„Sicher werden die Straßburger Richter in dem Zusammenhang auch die Formulierung „neu festzusetzen“ unter die Lupe nehmen, die unmittelbar auch die Rechte aus hunderttausenden von Überprüfungsanträgen betrifft,“ erwartet Brigitte Vallenthin. „Denn diese Formulierung bedeutet nach unserer Einschätzung: Zwar haben die Karlsruher Richter einen neuen Regelsatz ab Januar 2005 für alle Hartz IV-Berechtigten nicht gefordert. Wir sehen aber durchaus die rückwirkenden Chancen für die Überprüfungs- Antragsteller auch nach deutschem Recht noch nicht endgültig verloren.“ Die Hartz4-Plattform weist dringend darauf hin, Überprüfungs-Antrags-Verfahren – ebenso Widerspruchs- und Klageverfahren in dem Zusammenhang – auf keinen Fall einzustellen.

Vielmehr müssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt eingehalten werden. Es sollten unbedingt Anträge auf „Ruhen des Verfahrens zur Wahrung der Rechte“ gestellt werden mit dem Hinweis auf die bevorstehende Klage vor dem EGMR. Nur so lassen sich Rechte schützen für den Fall, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das rückwirkende Versagen des Grundrechts auf Existenzminimum durch das Bundesverfassungsgericht für Unrecht erklärt.

„Wir sind empört,“ so Brigitte Vallenthin, „dass die Internet-Plattform „gegen-hartz“ bereits am Tag des Urteilsspruchs übereilt riet, die „Überprüfungsanträge als erledigt zu betrachten“ und erklärt hat, es sei „unbedingt empfehlenswert das Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und die Klage zurück zu nehmen. Mit dem Hinweis auf das Urteil sollte die Sache als “erledigt” betrachtet werden.“

Der Rat ist gut für die ARGEn, die Sozialgerichte und den Finanzminister - jedoch der schlechtest mögliche für die Interessen der Hartz IV-Berechtigten.“

*) Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt“ (§ 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X).

Quelle: Pressemeldung Brigitte Vallenthin - Hartz 4-Plattform keine Armut! - kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

Startseite - Veröffentlicht von: Steinbock   am: 13. Februar 2010 um 19:48 Uhr - Haftungsausschluss     Sie möchten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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  10 Kommentare / Fragen veröffentlicht


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10 Kommentare / Fragen

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1. ... Kommentar von Sancho am Samstag, 13.2.2010.

Genau das ist es, was mich beschäftigt hat, nachdem ich das Urteil erfahren habe. Ich kann doch einen Regelsatz nicht als rechtswidrig bezeichnen und Betrügereien bei der Entstehung aufdecken, um die Regierung dann nur für die Zukunft für eine Korrektur zu verpflichten. Obwohl durch diesen Gesetzesfehlgriff, durch einen Kriminellen seit 2005, viele Existenzen vernichtet, an Massen der deutschen Bevölkerung menschenunwürdiger Rechtsmissbrauch begangen und einige sogar zum Selbstmord getrieben wurden. Aber in dieser Zeit wurden die Politikerbezüge und Abgeordnetendiäten regelmäßig kräftig angehoben wurden für ihre stümperhafte Arbeit. Das ist der klassische Bananenstaat, der sogar schon die Gerichtsbarkeit mit seinen Krakenarmen umklammert hat um die Staatsverschuldung, verursacht durch sinnloses Verschleudern von Steuergeldern zu dämpfen, auf Kosten der Ärmsten. Frage von Radio Irriwahn : Was ist das für ein Staat. Was ist das für eine Regierung und was ist das für ein Volk das sich das bieten lässt. Deutschland befindet sich in der Rückentwicklung anscheinend noch in der Fasse wie Frankreich vor der Revolution.


2. ... Kommentar von Gerald am Samstag, 13.2.2010.

Salve,
ganz recht, sehr geehrte Frau Vallenthin…, eine solche Empfehlung sprach eilfertig (leider) auch Tacheles e.V. aus…, meine ganz persönliche Auffassung ist, dass es auch in diesen Bereichen ggf. zu Infiltrationen oder Anbiederungen (über die Motivationen möchte ich nicht spekulieren) kommen kann (was nicht heißen soll, dass das der Fall ist), so sollte man stets achtsam sein und bleiben.
Auch ich vertrete die Auffassung, dass die Ü-Anträge weiter geführt werden müssen (ich schrieb hier im Ticker bereits dazu), und Herr Kallay gab ein gleiches Statement ab, es ist gut und folgerichtig eine Klage vor dem EuGH vorzubereiten und einzubringen, allerdings sollte man auch die Europäische Kommission anrufen und einbeziehen (soweit mir bekannt, muß diese binnen 6 Wochen nach einer Eingabe handeln), sicherlich wird Hrn. Kallay Herr RA L. Schäfer unterstützend zur Seite stehen.
Ich habe schon mehrfach den EuGH angerufen, zumeist wird man auf unterster Ebene (Sektion) bereits abgefangen (an sich ein äußerst intransparentes Verfahren, eher erschwerend als hilfreich.
Würden sich jedoch mind. 20 Fälle d.h., 20 Kläger in gleicher Sache finden…, könnte man ggf. gemäß Resolution 1503 (über Genf/Schweiz) agieren (m.W. will man diese Option künftig verschließen).
Meine eigene Erfahrung ist, dass leider auch die Gewerkschaft nicht wirklich etwas angeht (vgl. Ein-EURO-Jobber in sog. städt. Beschäftigungsgesellschaften pp.), mit Einführung der Hartz IV-Gesetzgebung 2005 wurde gezielt ein Niedriglohnsektor etabliert (so ehem. Bundeskanzler G. Schröder 2005 in Davos, nachzulesen im Bundesarchiv), SPD und Grüne (mit der Gewerkschaft) haben Hartz IV verbrochen, die CDU und die FDP führen das Elend fort und die SPD ergeht sich in heuchlerischen Worthülsen ohne zu realisieren, warum sie abgestraft wurde, derweil im Brackwasser der Beliebigkeit dahin dümpelt und letztendlich darin (zu Recht) ertrinken wird !
Sieht man genauer hin…, so werden ca. 10% der deutschen Bevölkerung ihrer Würde, ihrer Rechte und Selbstbestimmung und jedweder Lebensperspektive beraubt dies muß sich dringend ändern, da sonst der in den Dreck gefahrene Karren vollends versinkt und das in Millionen ausgegrenzter Menschen schlummerde Potential für Deutschland verloren geht.
Hartz IV muß weg, keine Reformerei, es gehört abgeschafft (da war ja die alte Systematik von Sozialhilfe, ALG und ALhi noch besser) !
Letztendlich - um noch einmal auf das Urteil des BVerfG zurückzukommen - hat Präs. Papier (zum Ende seiner Amtszeit) enttäuscht, genauso wie dessen Vorgängerin J. Limbach und ihre Vorgänger…, es hätte dem Gericht gut zu Gesicht gestanden etwas deutlicher und vor allem präziser zu formulieren.

Carpe diem…
Gerald


3. ... Kommentar von Regina am Sonntag, 14.2.2010.

Nun ja, bereits am Freitag, 9.10.2009 schrieb ich:
“Es würde mich nicht verwundern, wenn das Gericht - ganz im Sinne der FopptDasPrekariat-Kameradschaft - die Regelsätze für Erwachsene als zu hoch befindet.”
Gut, ganz so schlimm kam es nicht.

Aber dass Regelsätze erhöht werden müssen, hat CSU-Kamerad und Bundesverfassungsrichter Papier auch nicht verkündet.
Es werden dennoch verbrecherische Stimmen laut, (Schäuble, Westerwelle, Weiß) Hartz4 müsse jetzt gekürzt werden.

Solange man nicht die Damen und Herren mit Pauken und Trompeten aus ihren Sesseln vertreibt, wird sich nix ändern.


4. ... Kommentar von willeried am Sonntag, 14.2.2010.

Etwas seltsam ist dieses Urteil schon. Haben nicht Millionen von Betroffenen sehnsüchtig auf den 9. Febr. gewartet? Die Hoffnung, dass diese prekären Gewaltverhältnisse zumindest in finanzieller Hinsicht etwas entlastet werden, hat sich nur oberflächlich bestätigt.
So kann man im Interesse der Rechtstaatlichkeit nur hoffen, dass dieses salomonische Urteil nicht irgendwelchen politischen Einflüssen unterlegen ist, um die stetig steigenden Sozialausgaben nicht auch noch mit enormen Folgekosten zu belasten.


5. ... Kommentar von Korbacherjunge am Sonntag, 14.2.2010.

Aus dem Urteil geht hervor das für eine Neuberchnung die EVS 2008 genomen werden muß, das heisst das es mehr geben muß.
Bleibt die Frage wieviel das ausmacht in Euro.


6. ... Kommentar von Trixi am Sonntag, 14.2.2010.

“EVS 2008″

Und nun glauben alle das diese EVS das Maß aller Dinge ist? Wieso nutzen die Politiker nicht die im Sozialticker veröffentlichte empirische Studie oder eine andere vergleichbare? Warum glaubt fast jeder nur denen da “OBEN” sowie deren Helfershelfer?


7. ... Kommentar von Ute am Sonntag, 14.2.2010.

Da die Löhne ja massiv gedrückt worden sind und somit das Einkommen des für die EVS 2008 herangezogenen Bevölkerungsanteils sehr wahrscheinlich gesunken ist, muß man tatsächlich sogar mit noch niedrigeren Beträgen rechnen. Denn was an Geld nicht da ist in diesen Haushalten, kann somit auch nicht ausgegeben worden sein. Und plötzlich stellt man vielleicht “überrascht” fest, daß diese geringverdienenden Haushalte tatsächlich kaum “Bildungsausgaben” tätigen und somit auf diesem Einkommensniveau wohl offenbar gar kein Bedürfnis nach Bildung besteht (wie ja schon immer vermutet), womit man dann das Fehlen dieser Leistung in den Regelsätzen nun doch “stichhaltig” begründen könnte…


8. ... Kommentar von Turrican4D am Sonntag, 14.2.2010.

@willeried
Es kann nicht einerseits der Anspruch auf das menschenwürdige Existenzminimum definiert werden, um dann andererseits doch wieder mit der “Kassenlage” zu argumentieren.

Außerdem: Wo kommt denn das Ammenmärchen der stetif steigenden Sozialausgaben immer wieder her?

Nachdem sie Sozialausgaben, gemessen am BIP, jahrzehntelang stabil waren, sind sie seit 2000 sogar um 7% gesunken!

Abgesheen davon könnte man jede Menge Geld einsparen, indem man EEJs striche, Vermittlungsgutscheine abschaffte, aufstockendes ALG2 durch einen Mindestlohn ersetzte und osgegannten Bildungsträgern den Garaus machte, um dieses Geld dann stattdessen den Bedürftigen zukommen zu lassen.


9. ... Kommentar von Salzufler am Sonntag, 14.2.2010.

Ist ja schön, wenn eine Klage bei dem EGMR eingereicht wird.

>Vielmehr müssen die Verfahren weiter betrieben und Fristen unbedingt eingehalten werden. Es sollten unbedingt Anträge auf „Ruhen des Verfahrens zur Wahrung der Rechte“ gestellt werden mit dem Hinweis auf die bevorstehende Klage vor dem EGMR

Nur wie soll dann der Text für den Widerspruch oder den Überprüfungsantrag aussehen. Was für eine Grundlage ?


10. ... Kommentar von Britwei28 am Sonntag, 14.2.2010.

In Schweizer Finanzkreisen gebe es Hinweise, dass zahlreiche deutsche Politiker und Richter in Liechtenstein und der Schweiz Konten oder Stiftungen unterhielten.
Quelle : Bild online

Da wundert mich das Urteil schon gar nicht mehr!


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