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Freitag, der 21. November 2008 Tip  Ihre Pressemitteilung / News einreichen   English  English flag    French  French flag

 

Bundesverfassungsgericht hat keine Entscheidung über die Rückgewähr von geleisteten Studiengebühren in Hessen getroffen

In der Presse ist wiederholt der Eindruck erweckt worden, das Bundesverfassungsgericht habe über Ansprüche auf Rückforderung von in Hessen gezahlten Studiengebühren entschieden bzw. Studenten nahe gelegt, bezahlte Gebühren zurückzufordern.

Dies ist nicht zutreffend.

Vielmehr wurde ein Beschwerdeführer durch Rechtspflegerschreiben lediglich gebeten, die Frage zu prüfen, ob vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nicht erst der Rechtsweg zu erschöpfen ist.

Quelle der Richtigstellung: Pressemeldung Bundesverfassungsgericht

Startseite - Veroeffentlicht von: Steinbock   am: 11. Juli 2008 um 11:44 Uhr - Haftungsausschluss     Sie moechten dem Sozialtickerteam eine Nachricht zukommen lassen? Druckversion:   Druckversion anzeigen

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